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null Einfluss von Holzfeuerung auf Feinstaubbelastung:

Untersuchungen in drei Schwarzwaldtälern

22.10.2019

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bestimmt seit Anfang des Jahres 2019 die Feinstaubbelastung in der Luft der drei Schwarzwaldgemeinden Forbach, Kleines Wiesental und Schuttertal. Mit den Messungen soll der Einfluss von Holzfeuerungen auf die Feinstaubbelastung untersucht werden.

LUBW-Messungen dienen wissenschaftlichen Fragestellungen

„Die Messungen dienen wissenschaftlichen Fragestellungen. Die LUBW interessiert vor allem wie hoch der Beitrag der Holzverbrennung auf die Feinstaubbelastung ist“, so Eva Bell, Präsidentin der LUBW. Die LUBW hat deshalb für die Untersuchungen Gemeinden mit einem hohen Anteil an Holzverbrennungsanlagen zur Wärmegewinnung ausgewählt, in denen aufgrund ihrer Tallage zusätzlich geringere Luftaustauschverhältnissen vorherrschen. Die Messungen werden noch bis zum 31. Dezember 2019 fortgeführt.

Ermittelte Feinstaubwerte in den Schwarzwaldtälern liegen weit unterhalb der Grenzwerte

Die vorliegenden Messergebnisse aus dem ersten Halbjahr zeigen für die Feinstaubfraktionen Partikel PM10 und PM2,5 eine sichere Einhaltung der Immissionsgrenzwerte. Der Jahresgrenzwert für Feinstaub PM10 beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der gemittelte Wert für das erste halbe Jahr für Feinstaub PM10 lag in Forbach und Klein Wiesental bei 12 Mikrogramm und in Schuttertal bei 15 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Damit liegen die erfassten Werte weit unter dem Immissionsgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, entsprechend ist eine Überschreitung des Jahresgrenzwertes nicht zu erwarten. Das Gleiche gilt für Feinstaub PM 2,5. Details können der angefügten Grafik und Tabelle entnommen werden.

Eine umfassende Bewertung zum Beitrag der Holzfeuerungen auf die Feinstaubbelastung sowie zu den Staubinhaltsstoffen wird nach Vorliegen aller Messergebnisse aus dem Jahr 2019 erfolgen.

 

Abbildung: Halbjahresmittelwerte und maximale Tagesmittelwerte von Partikel PM10 und PM2,5 in den Schwarzwaldgemeinden Forbach, Kleines Wiesental und Schuttertal im 1. Halbjahr 2019 (Quelle: LUBW)

Tabelle: Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe gemäß der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39.BImSchV)

 

Immissions-grenzwert

Mittelungszeitraum

zulässige Anzahl von Überschreitungen

Schutzgut

Definition des Immissionswertes

Partikel PM10

50 µg/m³

1 Tag

35 im Kalenderjahr

menschliche Gesundheit

Grenzwert

40 µg/m³

Kalenderjahr

 

menschliche Gesundheit

Grenzwert

Partikel PM2,5

25 µg/m³

Kalenderjahr

 

menschliche Gesundheit

Grenzwert

 

 

Rückfragen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de