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null Luftqualität in Baden-Württemberg hat sich deutlich verbessert

LUBW präsentiert für das Jahr 2019 die endgültigen Werte der gemessenen Luftschadstoffe

10.02.2020

Die Luftqualität hat sich im Land weiter deutlich verbessert, dies bestätigen die nun von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg veröffentlichten endgültigen Werte für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub.

Stickstoffdioxid

„Vor allem der Rückgang von Stickstoffdioxid fällt im Jahr 2019 deutlicher aus als in den vorangegangenen Jahren“, erläutert Eva Bell, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, anlässlich der Veröffentlichung. „Die zahlreichen verkehrsbezogenen Maßnahmen zeigen Wirkung“, so Bell.

Überschreitungen des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid gab es nur noch in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen und Mannheim. Aber auch in diesen Städten zeigt der Trend beim Stickstoffdioxid deutlich nach unten. Im Jahr 2018 waren es noch vierzehn Städte, die die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht eingehalten haben.

Der zulässige Grenzwert für die durchschnittliche jährliche Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Im Durchschnitt sank an allen Messstellen die Belastung im Jahr 2019, an den verkehrsnahen Messstellen um 11 % bzw. 5,3 µg/m³ und im städtischen Hintergrund um 7 % bzw. 1,5 µg/m³.

Zehn Städte konnten im Jahr 2019 erstmals die Grenzwerte einhalten

Folgende Städte haben im vergangenen Jahr erstmals die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten: Backnang, Esslingen, Freiburg, Herrenberg, Leonberg, Ludwigsburg, Öhringen, Sindelfingen, Tübingen und Ulm. An der Messstelle in Ludwigsburg wurde im Jahr 2019 zwar noch ein Wert von 46 µg/m³ ermittelt, die Belastung bestand aber nur noch punktuell. An weiteren Messpunkten in diesem Straßenabschnitt wurden niedrigere Werte gemessen, die alle unterhalb des Grenzwertes lagen. Entsprechend war der Wert der Messstelle nur noch für einen kleinräumigen Bereich repräsentativ und damit galt der Grenzwert als eingehalten.

Vier Städte mit Grenzwertüberschreitungen sind auf einem guten Weg

Auch die vier Städte, die den Grenzwert für Stickstoffdioxid noch überschreiten, sind auf einem guten Weg. In Stuttgart gingen die Belastungen an diesen Messpunkten um 7 bis 25 % zurück, in Reutlingen um 13 %, in Heilbronn um 10 % und in Mannheim um 11%.

Alle Werte sind auf der LUBW-Webseite „Auswertungen der NO2-Messungen in Baden-Württemberg für das Jahr 2019“ aufgelistet.

 

Feinstaub

Die Belastung der Luft mit Feinstaub PM10 und PM2,5 geht ebenfalls weiter zurück. Letztmals wurde ein Grenzwert für die Fraktion PM10 im Jahr 2018 an der Messstelle „Stuttgart am Neckartor“ überschritten. Bei der Fraktion PM2,5 gab es seit der Einführung der europaweit geltenden Grenzwerte im Jahr 2015 in Baden-Württemberg noch keine Überschreitung.

Die endgültigen Werte für die einzelnen Stationen können auf der folgenden Webseite abgerufen werden: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/jahreswerte


Hintergrundinformation

Räumliche Verteilung von Stickstoffdioxid an verkehrsnahen Messstellen

Ein Messstandort, der sogenannte Referenzpunkt, muss für einen Streckenabschnitt einer Straße von mindestens 100 Metern repräsentativ sein. Eine kleinräumige Belastung von beispielsweise 25 Metern reicht für die Feststellung einer Grenzwertüberschreitung nicht aus. Diese Anforderung wurde in Anlage 3 der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) durch den Gesetzgeber festgelegt.

Deshalb überprüft die LUBW seit Beginn der Messungen vor rund 20 Jahren bei der Einrichtung eines Messstandortes großräumig die Verteilung der Schadstoffbelastung in einem Straßenabschnitt. Hierfür werden in der Straße weitere sogenannte Profilmesspunkte eingerichtet. Liegen die gemessenen Werte oberhalb der geforderten Grenzwerte und unterschieden sich die Werte der einzelnen Punkte nicht wesentlich von dem Referenzpunkt, ist die Repräsentativität gegeben. Hintergrund für dieses Vorgehen ist, dass die Konzentration eines Luftschadstoffes in einem Straßenabschnitt nie exakt gleich verteilt sein kann.

Verändert sich später die Verkehrssituation oder die Konzentration der Luftschadstoffe geht so deutlich zurück, dass eine Einhaltung des Grenzwertes möglich ist, überprüft die LUBW die Repräsentativität erneut. Dies ist aufgrund der sinkenden Stickstoffdioxidwerte in den letzten Jahren nun häufiger der Fall.

Für die Überschreitung des Grenzwertes ist relevant, dass an allen Messpunkten eine Überschreitung vorliegt. Dies war beispielsweise im Jahr 2019 in Ludwigsburg in der Friedrichstraße nicht mehr der Fall. Am Referenzmesspunkt wurde eine Belastung von 46 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft protokolliert, an den anderen Messpunkten 36, 36, 37 und 43 Mikrogramm.

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden für alle verkehrsnahen Messstandorte von der LUBW ausführlich dokumentiert und jährlich im Herbst erscheinenden Bericht „Luftqualität in Baden-Württemberg“ veröffentlicht.

In den FAQs „Überwachung von Luftschadstoffen: Wie misst die LUBW?“ ist unter dem Punkt „Repräsentativität der Messergebnisse“ eine Zusammenfassung zur „Räumliche Verteilung von Stickstoffdioxid entlang verkehrsnaher Messstellen in Baden-Württemberg; Erläuterungen zur Überprüfung der räumlichen Repräsentativität nach 39. BImSchV für das Jahr 2019“ zu finden.

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de