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null Offenland-Biotopkartierung: Schatzkarte der Natur

Diesjährige Offenland-Biotopkartierung in Baden-Württemberg beginnt: In diesem Jahr werden Biotope in den Landkreisen Göppingen und Breisgau-Hochschwarzwald kartiert

24.04.2017

Wohlduftende Wacholderheiden, karge Steinriegel, blumenbunte Wiesen oder naturnahe Fließgewässer – verschiedenste Offenland-Biotope gestalten unsere Landschaft abwechslungsreich und bieten zahlreichen vom Aussterben bedrohten Arten eine Heimat. „Es ist eine stetige Herausforderung, diese Vielfalt für Baden-Württemberg zu erhalten“, so Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im baden-württembergischen Umweltministerium. „Die Offenland-Biotopkartierung liefert dabei eine unverzichtbare Datengrundlage. Damit sichern wir unser Tafelsilber im Naturschutz“.

Die letzte Kampagne zur kompletten Erfassung der wertvollen Offenland-Biotope wurde in Baden-Württemberg in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Seit 2010 läuft nun die neue Erfassung. „Jedes Jahr kartieren wir 2-3 Kreise in Baden-Württemberg“, erläutert Margareta Barth, Präsidentin der für die Kartierung zuständigen LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. „Dieses Jahr sind in unserem Auftrag in den Kreisen Göppingen und Breisgau-Hochschwarzwald fast 100 Kartiererinnen und Kartierer unterwegs. Sie werden für die komplexe Aufgabe umfassend geschult und betreut.“

Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung, bei der Beurteilung von Eingriffen und als Förderkulisse der Landwirtschaft verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung – beispielsweise über den Daten- und Kartendienst der LUBW.

Vergleichende Auswertungen mit vorangegangenen Kartierungen können Entwicklungen von Natur und Landschaft belegen. „Am Ende der neuen Kartierungskampagne wird sich zeigen, an welchen Stellen sich Biotope halten konnten oder vielleicht sogar neue Biotope entstanden sind. Wir werden aber auch sehen, wo sich Biotope verkleinern, verändern oder auch ganz verschwinden“, so Margareta Barth, Präsidentin der LUBW. Sie befürchtet im Vergleich zu den letzten Aufzeichnungen aus den 1990er Jahren vor allem Verluste bei artenreichen Grünlandbiotopen, die auf eine extensive Bewirtschaftung angewiesen sind wie beispielsweise Magerrasen.

Gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope vorsieht. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung miteinander verknüpft. Ebenfalls erhoben werden FFH-Mähwiesen, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören, aber durch die FFH-Richtlinie geschützt sind. FFH-Mähwiesen sind artenreiche, meist blumenbunte und extensiv bewirtschaftete Wiesen.

Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartiererinnen und Kartierern als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke im Gelände ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG). Die floristischen Erfassungen werden in den beiden Kreisen voraussichtlich bis Ende Oktober 2017 durchgeführt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei Infoterminen im Gelände näher über die Kartierungen informieren:

Dienstag, 02.05.2017 (Landkreis Göppingen)

  • 9:30 Uhr: Treffpunkt Wanderparkplatz an der K 1426, von Süßen in Richtung Schlat der erste Wanderparkplatz nach der B10 auf der linken Seite
  • 14:00 Uhr: Treffpunkt Wanderparkplatz an der L1213 zwischen Gruibingen und Weilheim bei der Abzweigung nach Bad Boll (Bushaltestelle Gruibingen Boßler Parkplatz)

Mittwoch, 10.05.2017 (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald)

  • 9:00 Uhr: Treffpunkt Gallushaus in Wittnau (Kirchweg 8, 79299 Wittnau)
  • 14:00 Uhr: Treffpunkt Gemeindesaal in der Ortsverwaltung Lipburg (Dorfscheune, Ernst-Scheffelstraße 18/1, 79410 Badenweiler-Lipburg)

Donnerstag, 11.05.2017 (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald)

  • 9:00 Uhr: Treffpunkt Gasthaus „Felsenstüble“ in St. Märgen-Glashütte (Glashütte 17, 79274 St. Märgen)
  • 14:00 Uhr: Treffpunkt Haus des Gastes in Blasiwald (Straß 3, 79856 Schluchsee-Blasiwald)

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