FAQ - Häufig gestellte Fragen
Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste von anerkannten Anbietern der Messgeräte. Sie finden die Liste auf der Webseite des BfS.
Ein Hinweis auf die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden liefern Radonvorsorgegebiete. In Radonvorsorgegebieten wird in einer erhöhten Anzahl von Gebäuden eine Überschreitung des gesetzlich festgelegten Referenzwertes erwartet. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Radonvorsorgegebiete unter Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen. Mehr Informationen über die vorgeschlagenen Radonvorsorgegebiete finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums. Auf dieser Seite und unter folgender E-Mail-Adresse nimmt das Umweltministerium Anregungen, Kommentare und Fragen zu Radonvorsorgegebieten entgegen: radon@um.bwl.de.
Die Radonkonzentrationen in Innenräumen hängt neben der Radonmenge im Boden stark von der Beschaffenheit des jeweiligen Gebäudes ab. Klarheit schafft nur eine Radonmessung. Erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden sind auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten möglich. Daher sind Radonmessungen auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten grundsätzlich zu empfehlen.
Das Ministerium für Umwelt weist Radonvorsorgegebiete unter Öffentlichkeitsbeteiligung auf Gemeindeebene aus. Weitere Informationen über die Radonvorsorgegebiete sowie die als Radonvorsorgegebiet vorgeschlagenen Gemeinden finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums. Auf dieser Seite und unter folgender E-Mail-Adresse nimmt das Umweltministerium Anregungen, Kommentare und Fragen zu Radonvorsorgegebieten entgegen: radon@um.bwl.de.
Verantwortlich für den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz ist der Inhaber der Betriebsstätte (Verantwortlicher). Der Verantwortliche muss den Schutz vor Radon grundsätzlich für alle Personen gewährleisten, die an seinen Arbeitsplätzen arbeiten. Er muss sich auch dann um den Schutz vor Radon an seinen Arbeitsplätzen kümmern, wenn er selbst nicht der Eigentümer der Räumlichkeiten ist.
Kontakt und Beratung
Radonfachpersonen
Radonfachpersonen beraten Sie rund um die Themen Radonmessung und Radonschutz. Listen mit ausgebildeten Radonfachpersonen finden Sie meist auf den Internetseiten von Institutionen, die entsprechende Weiterbildungen anbieten.
Wir weisen darauf hin, dass der Begriff „Radonfachperson“ nicht geschützt ist.
Messlabore
Von Messlaboren erhalten Sie qualitätsgesichterte Messgeräte, mit denen Sie die Radonkonzentration in Ihrem zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz einfach selbst bestimmen können. Eine Liste der Messlabore finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Zuständige Behörden
Zuständig für die Anmeldung von Arbeitsplätzen, an denen der Radon-Referenzwert auch nach dem Ergreifen von Radonschutzmaßnahmen überschritten ist, sind in Baden-Württemberg die vier Regierungspräsidien. Je nachdem, wo sich der Arbeitsplatz befindet, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Referat 54.4 des zuständigen Präsidiums.
- Regierungspräsidium Stuttgart
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- Regierungspräsidium Tübingen
- Regierungspräsidium Freiburg
Radonberatungsstelle der LUBW
Die Radonberatungsstelle der LUBW vernetzt Experten mit Interessensgruppen und fördert den fachlichen Austausch zum Thema Radon. Sie beantwortet Anfragen aus der Öffentlichkeit, stellt Kontakte her und hilft, den richtigen Ansprechpartner für offene Fragen zu finden.
So erreichen Sie die Radonberatungsstelle:
Kontakt
E-Mail: radon@lubw.bwl.de
Telefon: 0721 / 5600 - 2357
Publikationen und Downloads
Im Rahmen der Informationskampagne "Von Grund auf sicher" hat das Umweltministerium alle wichtigen Informationen zum Thema Radon in Flyern und Präsentationen zusammengefasst. In der Broschüre "Schutz vor Radon" erhalten Sie darüber hinaus weitere ausführliche Informationen. Sie finden die Informationsmaterialien zum Thema Radon im Bestellshop der LUBW.
Das Umweltministerium hat bereits mehrere Forschungsvorhaben zum Thema Radon in Auftrag gegeben. Die Berichte dazu finden Sie unter den untenstehenden Links.
Das Radon-Handbuch des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zeigt auf, wie Gebäudeeigenschaften den Radongehalt in Innenräumen beeinflussen und erläutert, wie mit bautechnischen Mitteln ein wirksamer Radonschutz eingerichtet werden kann. Das Radon-Handbuch finden Sie auf den Seiten des BfS zum Download.
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat eine umfangreiche Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten herausgegeben. Diese Fachinformation unterstützt Bauherren, Hauseigentümer, Handwerker und Planer und enthält eine Bandbreite von Radonschutzmaßnahmen. Sie finden die Broschüre auf den Seiten des SMEKUL zum Download.