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Arbeitsschutz
Arbeitsschutz
Betriebssicherheit - Aktueller Stand und Beispile aus der Praxis / Fortbildungsprogramm Gewerbeaufsicht 2020 F 4.6
Die Verordnung über „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ (BetrSichV) dient der Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und dem Schutz Dritter beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Seit der Novellierung zum 01.06.2015 werden die Anforderungen an die Verwendung von Arbeitsmitteln als Schutzziele beschrieben: Dadurch soll eine hohe Flexibilität bei der Beurteilung der von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefahren erreicht und das Bestandsschutzproblem bei älteren Anlagen gelöst werden.
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Aktueller Stand und mögliche Weiterentwicklung der BetrSichV und der Techn. Regeln (TRBS)
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Allgemeine Anforderungen an Arbeitsmittel und spezielle Anforderungen für bestimmte Arbeitsmittel
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Manipulation von Sicherheitseinrichtungen
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Aspekte der Produkt- und Betriebssicherheit
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Genehmigungsverfahren, Sicherer Betrieb von Kesselanlagen, Aufzugsanlagen und Industrierobotern
Beschäftigte der zuständigen Verwaltungsbehörden sowie von Industrie- und Gewerbebetrieben
LUBW in Zusammenarbeit mit der IHK Karlsruhe sowie dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Experten aus Behörden, Berufsgenossenschaften und Industrie
Johannes Schanz, LUBW, Tel.: 0721/5600-2324
E-Mail: arbeitsschutz@lubw.bwl.de