Abwasser
Kläranlage
Wasser, das durch den menschlichen Gebrauch verschmutzt wird, muss, bevor es in ein Gewässer eingeleitet und dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt wird, gesammelt und in einer Kläranlage gereinigt werden.
Unter kommunalem Abwasser wird das durch private Haushalte und öffentliche Einrichtungen verunreinigte und in die Kanalisation eingeleitete Wasser verstanden. Hierzu zählt auch das Behandlungsbedürftige Niederschlagswasser.
Zum Ende des Jahres 2021 betrug der Anschlussgrad an die öffentliche Kanalisation über 99%. Die Gesamtabbauleistung aller Kläranlagen beim chemischen Sauerstoffbedarf beträgt rund 96%, beim Stickstoff rund 77% und beim Phosphor rund 94%. Damit ist die Abwasserbehandlung in Baden-Württemberg auf einem hohen Niveau, wobei der anzustrebende „gute ökologische Zustand“ der Gewässer in vielen Wasserkörpern noch nicht erreicht ist.
Für einen wirksamen Gewässerschutz sind neben den kommunalen Kläranlagen weitere Anlagen zur Regenwasserbehandlung erforderlich. Im Regelfall sind dies Regenüberlaufbecken bei Mischkanalisation und Regenklärbecken bei Trennkanalisation. Auch hier können infolge gewässergezogener Anforderungen weitergehende Reinigungsstufen wie beispielsweise Retentionsbodenfilter erforderlich sein.
Weiterführende Links:
Lagebericht Kommunales Abwasser 2021
Umweltdaten 2021 - Mit Informationen zur Abwasserbeseitigung in Baden Württemberg
Baden-Württemberg hat unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge bereits vor einigen Jahren damit begonnen, Kläranlagen an besonders empfindlichen Gewässern oder Belastungsschwerpunkten mit einer weitergehenden Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination auszurüsten. Das Konzept verfolgt einen konsensorientierten Ansatz mit den Betreibern unter Einsatz von Fördermitteln. Insgesamt sind in Baden-Württemberg bereits 25 Kläranlagen (Stand Mai 2025) mit einer Aktivkohleadsorptionsstufe oder einer Ozonierungsanlage zur gezielten Spurenstoffentfernung in Betrieb, einschließlich einer Anlage in Bayern, die überwiegend baden-württembergisches Abwasser behandelt. Weitere 23 Anlagen sind im Bau oder in Planung. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat im Jahr 2018 in Abstimmung mit der LUBW und den Regierungspräsidien das „Arbeitspapier Spurenstoffelimination auf kommunalen Kläranlagen in Baden-Württemberg“ erstellt, das die fachlichen Kriterien für den weiteren Ausbau von kommunalen Kläranlagen mit einer Spurenstoffelimination konkretisiert. Das Arbeitspapier wurde mit dem Erlass vom 20. November 2018 in Baden-Württemberg eingeführt.
Das Kompetenzzentrum Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS BW) steht für die Beratung und Unterstützung von Kläranlagenbetreibern, Behörden und Planungsbüros bei der Einführung der neuen Technologien zur Verfügung. Für die Umsetzung und den Betrieb einer Anlage zur Spurenstoffelimination hat das Kompetenzzentrum Handlungsempfehlungen veröffentlicht.
In 2020 wurde zudem der Leitfaden Machbarkeitsstudie veröffentlicht. Die Tabelle der Abflusswerte (MQ- und MNQ-Werte) der Kläranlagen in Baden-Württemberg wurden durch die LUBW zusammengestellt.
Regenklärbecken
Mit dem Bau von Regenüberlaufbecken und Regenklärbecken wurde bereits in den 1970-er Jahren begonnen. Der Ausbaugrad ist in den 1990-er Jahren besonders stark angestiegen. Ende des Jahres 2015 betrug das Gesamtbeckenvolumen etwa 3,7 Mio. m³ und hat sich gegenüber den Vorjahren geringfügig erhöht. Es standen in der Mischkanalisation etwa 7.000 Regenüberlaufbecken und in der Trennkanalisation etwa 660 Regenklärbecken zur Verfügung.
Mit dem Ausbaugrad der Regenwasserbehandlung von derzeit etwa 96 % ist bereits ein hoher Stand bei der Regenwasserbehandlung erreicht. Neben dem Restausbau werden weitere Verbesserungen in der optimierten Betriebsweise dieser Regenwasserbehandlungsanlagen und damit einem verbesserten Gewässerschutz gesehen.
Eine Übersicht der Anlagen im Misch- und Trennsystem kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Anlagenübersicht im Mischsystem | Anlagenübersicht im Trennsystem | ||
---|---|---|---|
Regenüberlaufbecken (RÜB) | 6881 | Regenklärbecken (RKB) | 656 |
als Durchlaufbecken | 1329 | ||
als Fangbecken | 3863 | ||
Staukanal mit oberer Entlastung | 1129 | ||
Staukanal mit unterer Entlastung | 200 | ||
Verbundbetrieb | 97 | ||
Sonstige | 262 | ||
Regenüberlauf (RÜ) | 3587 | Regenauslass (RA) | 4080 |
Regenrückhaltebecken (RRB) | 1085 |
(Stand 31.12.2016)
Das Betriebliche Schmutzwasser von Gewerbe- und Industriegebieten wird entweder zur Mitbehandlung auf der Kläranlage in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleiter) oder nach einer entsprechenden Behandlung auf dem Betriebsgelände in ein Gewässer (Direkteinleiter) eingeleitet.
Die Aufgabenbereiche der LUBW in diesem Bereich umfassen:
- Zentrale Erfassung, Aufbereitung und Auswertung der Daten industrieller und gewerblicher Abwassereinleiter (Emissionsregister) für die Erfüllung nationaler und internationaler Berichtspflichten sowie die Information der Öffentlichkeit.
- Unterstützung des Umweltministeriums, der nachgeordneten Behörden sowie der berichtspflichtigen Betreiber bei der Erfassung und Plausibilisierung der Daten für das Europäische Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) für den Teil Wasser. Das PRTR-Register berücksichtigt darüber hinaus auch die Umweltkompartimente Luft und Abfall.
- Zentrale Sammlung und Dokumentation von Daten und Datenquellen zu Anlagen und Verfahren der Abwasserbehandlung in der Fachanwendung Industrieabwasser.
Fachtechnische Unterstützung, Stellungnahmen und Berichte zu Anfragen des Umweltministeriums und nachgeordneter Behörden.
Mitwirkung und Unterstützung in bundes- und landesweiten Arbeitskreisen.
Weiterführende Links:
Informationen zu „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV 21.04.2017)
Leitfaden "Überwachung industrieller Abwasseranlagen und –einleitungen"
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der Straßenbauverwaltung und der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes hat Technische Regeln zur Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser („Technische Regeln“) erarbeitet, in dem auf der Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse die fachlichen Grundlagen für die Ableitung und Behandlung von Oberflächenwasser von Straßen zusammengestellt sind und in dem auf die rechtlichen Grundlagen hingewiesen wird. Ziel der „Technischen Regeln“ ist es, dass bei der Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser wirtschaftliche Lösungen unter gleichzeitiger Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gewählt werden.
Die „Technischen Regeln“ sind bei der Planung und beim Bau von Anlagen zur Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser anzuwenden.
Mit der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Umweltministeriums vom 25. Januar 2008, Az.: 63-3942.40/129 und 5-8951.13/43 wurden die „Technischen Regeln zur Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser“ verbindlich eingeführt.
Weiterführende Links: