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LUBW-Thema Kreislaufwirtschaft: LUBW-Kolloquium

200 Fachleute aus Abfallbehörden und Abfallwirtschaftsbetrieben des Landes trafen sich beim diesjährigen LUBW-Kolloquium Kreislaufwirtschaft in Karlsruhe, um aktuelle Herausforderungen und Lösungen zu diskutieren.

 

 


 

Bild: LUBW-Vortrag von Frau Rothe


Schwerpunkt: Gewerbeabfall
Aus der Arbeit der Vollzugsbehörden kam die Schwerpunktaktion zur Überwachung der Gewerbeabfallverordnung zur Sprache. Ziel der aktuellen Novellierung der Gewerbeabfallverordnung ist es, durch eine bessere Trennung mehr Abfälle in das stoffliche Recycling zu lenken; vor allem die Kunststoffe, die bislang zum großen Teil energetisch verwertet, also verbrannt werden.

Erhöhte Anforderungen an Sortieranlagen
Sortieranlagen müssen nach der neuen Verordnung eine Mindestausstattung an technischen Trenn-Aggregaten nachweisen und eine höhere Sortier- und Recyclingquote erfüllen. Nur durch erhöhte Anforderungen an Sortieranlagen können mehr und vor allem reinere Kunststoff-Fraktionen für das stoffliche Recycling gewonnen werden. Der aktuelle Stand der Anlagentechnik zur Abfallsortierung wurden beim LUBW-Kolloquium Kreislaufwirtschaft von einem Planungs- und Ingenieurbüro vorgestellt.
 

Grundlage einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft

LUBW-Präsidentin Eva Bell betonte in ihrer Begrüßung, die gesetzlich vorgegebene Abfallhierachie als Grundprinzip einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft: Abfallvermeidung habe höchste Priorität und stehe vor der Wiederverwendung und dem Recycling und der Beseitigung von Abfällen.

Gerade bei Kunststoffverpackungen gelte es, weniger Verpackung einzusetzen, um Abfälle von vornherein zu vermeiden. Im zweiten Schritt gehe es darum, mehr Kunststoffe möglichst sortenrein aus den Abfällen zurückzugewinnen und in möglichst hochwertigen Kunststoffprodukten wieder einzusetzen, also stofflich zu recyclen.

Zum Jahresbeginn traten zahlreiche neue Regelungen in Kraft. Unter dem Oberbegriff „Produktverantwortung“ wurde z. B. das neue Verpackungsgesetz vorgestellt. Es beinhaltet Registrierungspflichten für Hersteller und Handel sowie Recyclingquoten und schafft Anreize, möglichst viel Kunststoff-Rezyklate bei der Herstellung neuer Verpackungen einzusetzen.
 

(Bildnachweise LUBW: 2. Bild v.l.n.r. Abteilungsleiter Jürgen Mayer, Präsidentin Eva Bell, Referatsleiterin Dagmar Berberich, Sachgebietsleiter Kreislaufwirtschaft Dr. Carsten Schäfer)

 

 

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Bildnachweis: TypoArt BS/shutterstock.com