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Grenzwertige Abfälle – Überarbeitete Steckbriefe 2017

 

Bild: Martin Hahn (AWN), Arbeitsgruppe „Grenzwertige Abfälle“ zur 5. Sitzung am 29.09.2016 in Buchen (AWN Gebäude)

Seit dem 1. Juni 2005 ist die Ablagerung organischer, biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle auf Deponien ohne eine Vorbehandlung nicht mehr zulässig. In diesem Zusammenhang treten oft Fragen zu den möglichen Entsorgungswegen für so genannte „Grenzwertige Abfälle“ auf.  

Als „Grenzwertige Abfälle" werden Abfälle bezeichnet, die für eine Ablagerung vorgesehen sind, bei denen jedoch die Zuordnungswerte der Deponieverordnung für den Organikgehalt überschritten sind, zugleich aber eine Zulassung zur Ablagerung aufgrund der Ausnahmeregelungen in der Deponieverordnung nicht ausgeschlossen erscheint. Soweit eine Ablagerung nicht möglich ist, sind vom Entsorgungspflichtigen andere Entsorgungswege oder zusätzliche Behandlungsverfahren zu wählen.

Zur Prüfung der Zulässigkeit der Ablagerung und zur Hilfestellung bei der Entscheidung über alternative Entsorgungswege wurde die Arbeitsgruppe „Grenzwertige Abfälle“ bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter des Umweltministeriums (UM), der Regierungspräsidien, der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (SAA), der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) und ausgewählten Experten der Landratsämter/Abfallwirtschaftsbetriebe als Vertreter des Landkreis- und Städtetages eingerichtet. Aufgrund zahlreicher Änderungen in den Rechtsvorschriften sowie des angepassten Stands der Technik hat die Arbeitsgruppe unter Federführung der LUBW die bisher erstellten 20 Steckbriefe sowie das Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle““ im Jahr 2016 überarbeitet.

Diese Steckbriefe dienen somit Abfallerzeugern, Anlagen- und Deponiebetreibern sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden als Hilfestellung zu zulässigen und umweltgerechten Entsorgungswegen.

Die Steckbriefe sowie das Grundsatzpapier (jeweils mit Stand 01.01.2017) sind im Internet der LUBW unter http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/9509/ eingestellt.

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