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Jährliches LUBW-Kolloquium zum Vollzug der Kreislaufwirtschaft

Am 4. Februar 2015 fand zum neunten Mal das jährliche „LUBW-Kolloquium – Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes“ in Karlsruhe statt, bei dem Vertreter der in Baden-Württemberg für Abfall- und Kreislaufwirtschaft zuständigen Behörden aktuelle Vollzugsfragen besprechen. Ein großer Themenblock war die Erfassung und Verwertung von Bioabfällen. Zum 1. Januar 2015 fordert das Kreislaufwirtschaftsgesetz die getrennte Erfassung von Bioabfällen aus Haushaltungen, z. B. durch eine Biotonne. Außerdem ist es aufgrund der neuen Bioabfallverordnung nicht mehr zulässig, Grünabfälle wie z. B. Strauchschnitt, Rasenschnitt oder Laub ohne vorherige Hygienisierung - in der Regel durch eine Kompostierung - auf Feldern auszubringen.  Diese neuen rechtlichen Anforderungen sind in vielen Regionen, auch bundesweit, noch nicht umgesetzt. Beim Kolloquium wurden die Ergebnisse eines von der LUBW beauftragten Projekts zur Optimierung der Bioabfallverwertung in sechs Pilotkreisen Baden-Württembergs vorgestellt. Die Ergebnisse sollen allen Stadt- und Landkreisen als Basis für ihre eigenen Konzeptionen dienen. Mit den Erkenntnissen der Studie wird der Leitfaden „Optimierung des Systems der Bio- und Grünabfallverwertung“ aus dem Jahr 2012 aktualisiert werden.

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