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Neuberechnung der Flächenpotenziale für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Energieatlas

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat das Flächenpotenzial für Photovoltaik-Freiflächenanlagen neu berechnet. Grundlage ist die am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedete Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO). Während zuvor Anlagen im Wesentlichen nur auf Seitenrandstreifen von Autobahnen und Bahnstrecken sowie Konversionsflächen, wie zum Beispiel stillgelegte Abfalldeponien, für Photovoltaik-Freiflächenanlagen möglich waren, können jetzt auch Acker- und Grünlandflächen in sogenannten benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten genutzt werden. Mit den verbesserten Rahmenbedingungen erhöht sich das Flächenpotenzial um 660.000 Hektar auf rund 690.000 Hektar. Die tatsächlich benötigte Fläche beträgt allerdings nur etwa 150 Hektar pro Jahr, da laut FFÖ-VO maximal eine Leistung von 100 Megawatt pro Jahr in benachteiligten Gebieten bezuschlagt werden.

Im Energieatlas Baden-Württemberg werden  die Ergebnisse der Neuberechnung  unter folgender Internetadresse bereitgestellt: https://www.energieatlas-bw.de/sonne/freiflachen

Der Energieatlas ist das gemeinsame Internet-Portal des Umweltministeriums und der LUBW. Er ist unter der Adresse http://www.energieatlas-bw.de/ im Internet zu finden.

PV-Freiflächenanlage

Bildnachweis: TypoArt BS/shutterstock.com