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null „Der Landschaftsplan - planerische Grundlage für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung“

LUBW-Broschüre bietet allen Beteiligten Orientierung

20.02.2014
Baden-Württemberg verändert sich – kontinuierlich. An seine Landschaften werden zahlreiche Nutzungsansprüche gestellt. Sie bieten Raum für die städtebauliche Entwicklung der Kommunen, sind Produktionsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft und liefern mineralische Rohstoffe für die Bauindustrie. Sie dienen aber auch den Menschen als Erholungsgebiet und sind Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. 

Die Städte und Gemeinden im Land stehen in der Verantwortung, diesen unterschiedlichen Bedürfnissen Raum zu geben. Für die kommunalen Akteure ist der Landschaftsplan ein Wegweiser für den Umgang mit Natur und Landschaft. Mit dem Bundesnaturschutzgesetz von 2010 wurde die Rolle der Landschaftsplanung gestärkt. Zahlreiche Städte und Gemeinden werden in den kommenden Jahren einen neuen Landschaftsplan aufstellen müssen, der diese Aspekte stärker berücksichtigt. 

Gerade für die vielen Ehrenamtlichen in der Kommunalpolitik, den Naturschutzverbänden und den weiteren örtlichen Vereinigungen ist die Erarbeitung eines kommunalen Landschaftplanes oft Neuland. Im Portal „Landschaftsplanung“ auf der Webseite der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz finden sie speziell auf Baden-Württemberg zugeschnittene Informationen. Neu ist hier die Broschüre „Der Landschaftsplan – planerische Grundlage für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung“. In ihr sind erstmals alle grundlegenden Aspekte rund um den Landschaftsplan für Baden-Württemberg übersichtlich zusammengestellt: Wie verschafft sich eine Gemeinde in der Einstiegsphase einen ersten Überblick über ihre Ausgangslage? Welche rechtlichen Mindestinhalte müssen bei der Erstellung des Landschaftsplanes eingehalten werden, damit er rechtssicher ist? Welche Arbeitsschritte sorgen für einen strukturierten Arbeitsablauf und für eine ausreichende Bearbeitungstiefe? Mögliche Entwicklungspotenziale und –risiken werden identifiziert, inhaltliche und räumliche Schwerpunkte gesetzt. Auf dieser Basis kann zu Beginn des Planungsprozesses ein verlässliches „Drehbuch“ für die weiteren Bearbeitungsschritte angefertigt werden. Fotos, Pläne und Grafiken verdeutlichen in der Broschüre das Vorgehen. Übersichtliche und konzentrierte Landschaftspläne sind das Ziel. Durch passgenaue Kommunikation und Bürgerbeteiligung kann die bisherige „Expertenplanung“ zur „Akteursplanung“ umgestaltet werden, so dass der Landschaftsplan eine größere Akzeptanz erfährt. Die Broschüre steht als PDF- Dokument unter folgender Adresse bei der LUBW kostenlos zur Verfügung: https://pd.lubw.de/79220


Der Landschaftsplan – kurz und bündig

Der Landschaftsplan ist das Planungsinstrument der Städte und Gemeinden für eine nachhaltige Kommunalentwicklung. Er wird für das gesamte Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet aufgestellt und ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, hier speziell die Flächennutzungsplanung. Er hat die Aufgabe, die gesetzlich festgelegten Grundsätze und Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Erholungsvorsorge für das Gebiet der jeweiligen Kommune zu konkretisieren und dabei auch der wirtschaftlichen Entwicklung des Gebietes Rechnung zu tragen. Meist gilt er für einen Zeitraum von 10 – 15 Jahren und wird dann wieder den jeweiligen Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Alle Beteiligten sollten rechtzeitig in seine Aufstellung einbezogen werden. 
Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de