MARKTÜBERWACHUNG
Aktiv für Verbraucherinnen und Verbraucher
Einer der ausschlaggebenden Gründe der Bildung der EU war und ist die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts mit freiem Warenverkehr von Gütern und Dienstleistungen. Die Vorgabe einheitlicher Standards dient einem fairen Wettbewerb und sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Produktion und Nutzung der gehandelten Waren. Der Hersteller oder der Importeur einer Ware erklärt mit dem CE-Zeichen, dass sein Produkt gültigen EU-Richtlinien entspricht. Behördliche Zulassungen benötigt er dazu keine. Durch regelmäßige Marktkontrollen überwachen aber die Mitgliedsstaaten stichprobenartig die Einhaltung der gültigen Vorschriften.
Zum Schutz von Mensch und Umwelt arbeitet auch die LUBW an der Umsetzung von Vorschriften zur Chemikaliensicherheit, der Sicherheit von Geräten und Produkten sowie der Ökodesignrichtlinie für energieverbrauchsrelevante Produkte. Im Zuge der aktiven und reaktiven Marktüberwachung werden vom Regierungspräsidium Tübingen, der Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg, Produkte in Gewerbe- und Handelsbetrieben, Verkaufsläden und -märkten und auch in Internet-Shops gesichtet. Produkte, die auffällig sind, werden zur vertieften Untersuchung an die LUBW gesendet. Jährlich werden so gut 700 Produktprüfungen in der LUBW durchgeführt.
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