Produktsicherheit
Jedes im europäischen Binnenmarkt gehandelte Produkt, sei es ein Rasenmäher, eine Steckerleiste oder eine einfache Plastiktüte, soll so beschaffen sein, dass es sicher ist:
- Der Rasenmäher soll so konstruiert sein, dass er unfallfrei bedient werden kann.
- Die Steckerleiste sollte gefahrlos elektrische Geräte mit Strom versorgen und von ihr sollte keine Brandgefahr ausgehen, sei es durch Überhitzung oder durch Funkenbildung.
- Von einem Spielzeug darf der Kunde erwarten, dass es möglichst wenig Schadstoffe enthält, so dass es gerade für ein Kind keine Gesundheitsgefahr darstellt.
In Deutschland regeln das Produktsicherheitsgesetz und zugehörige Verordnungen alle diese „Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“.
In der LUBW führt die Geräteuntersuchungsstelle sicherheitstechnische Produktprüfungen auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes durch. Produkte, die vom Regierungspräsidium als Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg oder von Marktüberwachungsbehörden aus anderen Bundesländern an das Prüflabor der LUBW übergeben werden, werden hier anhand eines Prüfplans eingehend untersucht. Der Prüfplan berücksichtigt wesentliche sicherheitstechnische Anforderungen an ein Gerät, die im Allgemeinen in einschlägigen Normen festgelegt sind. Alle Prüfergebnisse werden in Prüfberichten festgehalten und der jeweiligen Marktüberwachungsbehörde übermittelt, die dann ihrerseits bei Mängeln geeignete Maßnahmen beim Hersteller oder Importeur veranlasst. Sie kann im Ernstfall entsprechende Warnungen im europäischen Schnellwarnsystem RAPEX veröffentlichen und unsichere Produkte aus dem Verkehr ziehen.
Im chemischen Labor der LUBW werden für den stofflichen Verbraucherschutz Untersuchungen durchgeführt auf Stoffe, für die es auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes Stoffverbote gibt, dazu zählen beispielsweise Schwermetalle und Weichmacher in Kinderspielzeug oder Verpackungen.