Ökodesign

Mit der Richtlinie 2009/125/EG „zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“, bekannt als „Ökodesign-Richtlinie“, hat die EU Regelungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs für verschiedene Produktgruppen geschaffen. Nach und nach erlässt sie Durchführungsrechtsvorschriften, die produktspezifische Anforderungen definieren. Zur Schonung der Umwelt, aber auch zur Senkung der Energiekosten für Verbraucher werden Hersteller dazu angehalten, möglichst energieeffiziente Produkte anzubieten. Anhand der bei vielen Produktgruppen vorgeschriebenen Kennzeichnung der Energieeffizienz kann der Kunde Produkte vergleichen und seine Kaufentscheidung danach ausrichten.

Die normgerechte Ermittlung des Energieverbrauchs und der Energieeffizienz ist dabei Aufgabe der Geräteuntersuchungsstelle der LUBW. Die Messungen sind teilweise sehr aufwendig, so dass sich die staatlichen Untersuchungsstellen in Deutschland die Aufgabe aufteilen. Die LUBW konzentriert sich auf folgende Produktgruppen:

  • Ladegeräte und Netzteile: Verordnung (EG) 278/2009
  • Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand: Verordnung (EG) 1275/2008
  • Elektromotoren („Dreiphasen-Käfigläufer-Induktionsmotoren“): Verordnung (EG) 640/2009 
  • Umlaufpumpen (für Heizungs - oder thermische Solaranlagen): Verordnung (EG) 641/2009
  • Halogen- und Kompaktleuchtstofflampen (Lebensdauer): Verordnung (EG) 244/2009