Public Corporate Governance Kodex

Der Ministerrat hat am 8. Januar 2013 die Einführung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) für landesbeteiligte Unternehmen beschlossen.
 

Der PCGK enthält wesentliche Bestimmungen geltenden Rechts zur Leitung und Überwachung von Unternehmen sowie national und international anerkannte Standards guter Unternehmensführung. Ziel ist es, mit den Vorgaben des PCGK die Unternehmensführung und -überwachung transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Dabei soll die Rolle des Landes als Anteilseigner klarer gefasst und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Leitung und die Überwachung von landesbeteiligten Unternehmen gefördert werden. Zugleich soll damit das Bewusstsein für eine gute Unternehmensführung erhöht werden.

Der Verwaltungsrat der LUBW hat am 19. Juli 2013 den Public Corporate Governance Kodex für landesbeteiligte Unternehmen in § 11 der Satzung der LUBW verbindlich eingeführt.