ARBEITSSCHUTZ
Gesundheitsgefahr am Arbeitsplatz?
Das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gilt ohne Einschränkungen in jeder Situation – und somit auch für alle Beschäftigten während ihrer Arbeit. Die zur Gewährleistung dieses Anspruchs getroffenen Regelungen und Vorkehrungen werden unter dem Begriff "Arbeitsschutz" zusammengefasst. Der Arbeitsschutz umfasst technische und soziale Aspekte. Die Sicherheitstechnik, der Schutz vor chemischen und physikalischen Einwirkungen, Arbeitsorganisation, Arbeitsmedizin und Betriebspsychologie gehören ebenso dazu wie der Kinder- und Jugendarbeitsschutz, der Mutterschutz und der Lohnschutz. Für die Überwachungsbehörden des Landes Baden-Württemberg ist die LUBW behördliche Anlauf- und Kompetenzstelle im Bereich des Technischen Arbeitsschutzes.