Treibhausgas-Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen in Baden-Württemberg

 

  • Der Europäische Emissionshandel 1 (kurz EU-ETS 1) ist ein zentrales Klimaschutzinstrument der EU um Treibhausgas-Emissionen zu senken.
  • Der EU-ETS 1 betrifft große Energie- und Industrieanlagen sowie den innereuropäischen Luftverkehr und den Seeverkehr.
  • Unternehmen müssen für jede freigesetzte Tonne an Treibhausgasen Berechtigungszertifikate erwerben. Diese Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden.
  • Die Gesamtmenge an Berechtigungszertifikaten, und somit an möglichen Treibhausgas-Emissionen, wird dabei mit der Zeit verringert.

 

Der Europäische Emissionshandel 1 (European Union Emissions Trading System 1, kurz EU-ETS 1) ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument in der Europäischen Union (EU) und dient als Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommen von Kyoto. Er funktioniert nach dem Prinzip des „Cap & Trade“: Eine Obergrenze (Cap) legt fest, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Anlagen erhalten – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerung – eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen. Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Durch den Handel bildet sich in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage ein Preis für den Ausstoß von einer Tonne an Treibhausgasen (CO2-Äqivalente). Bei den beteiligten Unternehmen soll dieser Preis einen wirtschaftlichen Anreiz erzeugen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. 

Der EU-ETS 1 soll die von der EU verursachten Treibhausgas-Emissionen reduzieren. Denn die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt bis 2050 klimaneutral zu werden und muss ihre Emissionen bis dahin kontinuierlich verringern. Bis 2030 sollen die Treibhausgas-Emissionen um 55 Prozent gesenkt werden (Fit for 55). Um diese Ziele zu erreichen, wurde der EU-ETS 1 als zentrales Klimaschutzinstrument eingeführt. Europaweit machen die Treibhausgas-Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen fast 40 Prozent der Emissionen aus (Kennzahlen zum Emissionshandel 2024,DEHSt). Deshalb ist vorgesehen, dass die Obergrenze der Emissionsberechtigungen im EU-ETS 1 bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 62 Prozent gesenkt wird.


 

Der EU-ETS 1 umfasst derzeit die Treibhausgas-Emissionen von dreißig europäischer Länder (27 EU-Staaten sowie Lichtenstein, Island und Norwegen) in den Sektoren Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. Seit 2012 nimmt auch der innereuropäische Luftverkehr teil und seit 2024 der Seeverkehr. Neben Kohlenstoffdioxid (CO2) sind auch weitere Treibhausgase wie Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O, „Lachgas“), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) und perfuorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) in den EU-ETS 1 eingebunden. 
In Deutschland bildet das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) die gesetzliche Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen. 

 

CO2-Grenzausgleichssystems:
Um die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen und somit der Produktion in Länder außerhalb der EU zu reduzieren, erhielten die Unternehmen bisher einen Teil ihrer Emisssionsberechtigungen kostenlos. Um den Klimaschutz zu stärken, soll die kostenlose Zuteilung der Berechtigungen über die nächsten Jahre auslaufen und gleichzeitig ein CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) eingeführt werden, welches dann die Verlagerung von Emissionen ins Ausland (Carbon Leakage) verhindern soll. Im Rahmen des CO2-Grenzausgleichssystems müssen beim Import von emissionsintensiven Waren CBAM-Emissionszertifikate erworben werden. Das CO2-Grenzausgleichssystem soll schrittweise bis 2034 eingeführt werden.

EU-ETS 2 - System für Gebäude und den Straßenverkehr:
Anfang 2027 sollte der bestehende Emissionshandel (EU-ETS 1) durch ein separates System für Gebäude und den Straßenverkehr vervollständigt werden (EU-ETS 2). Dieses System würde die nationalen Kohlenstoffdioxid-Festpreise des in Deutschland bestehenden Brennstoffemissionshandel (BEH) ablösen. Wann und in welchem Umfang das EU-ETS 2 eingeführt werden soll, wird aktuell von den teilnehmenden Ländern diskutiert. Mit dem EU-ETS 2 sollen Sektoren bepreist werden, die derzeit noch nicht in der gesamten EU einem Zertifikathandelssystem unterliegen. Nach einer dreijährigen Berichtsphase sollten ab 2027 Unternehmen, die Brennstoffe für Gebäude oder den Straßenverkehr in Umlauf bringen, ebenfalls Emissionsberechtigungen erwerben müssen.

 

 

Informationen über die gesetzlichen Grundlagen und Ansprechpartner für den EU-ETS 1 in Baden-Württemberg finden Sie hier.