Luftreinhaltepläne

Wenn Luftqualitätsgrenzwerte überschritten werden, muss ein Luftreinhalteplan erarbeitet werden. In Baden-Württemberg obliegt die Luftreinhalteplanung grundsätzlich dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Aus praktischen Gründen bestehen die Luftreinhaltepläne in Baden-Württemberg aus zwei Bänden: einem Grundlagenband und einem Maßnahmenband.

Grundlagenband

Dieser Band umfasst detaillierte Informationen zu allen Grenzwertüberschreitungen in Baden-Württemberg. Hierzu gehören Informationen zu den Orten, an denen Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden sowie eine Analyse über die Ursachen der Grenzwertüberschreitung. Der Grundlagenband wird im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg jährlich von der LUBW erarbeitet. Die Grundlagenbände der vergangenen Jahre finden Sie hier.

Maßnahmenband

Die Maßnahmenbände enthält konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Sie werden im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg von den örtlichen Regierungspräsidien erstellt.

Weitere Informationen finden Sie auf den dortigen Internetseiten.

Umweltzonen und FahrverboteFoto eines aufgestellten Umweltzonenschildes

Fast alle Luftreinhaltepläne umfassen die Einrichtung einer Umweltzone, das heißt Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Informationen rund um diese Themen finden sich beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Informationen zu Umweltzonen in Deutschland finden sich auf den Seiten des Umweltbundesamtes.