Technische Luftreinhaltung

Technische Luftreinhaltung ist die Anwendung moderner Anlagentechnik und moderner Abgasreinigungsverfahren nach dem Stand der Technik, um Luftverunreinigungen auf das technisch mögliche Maß zu reduzieren.

Als Luftverunreinigungen werden alle Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft bezeichnet. Durch Emissionen aus Hausbrand, Verkehr, Gewerbe und Industrie werden luftfremde Stoffe wie Partikel (z.B. Ruß und Staub), Gase (z.B. Kohlenmonoxid, Stickoxide, Schwefeldioxid), Dämpfe (z.B. aus Lösemitteln) und Gerüche freigesetzt. Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachgüter (z.B. Bauwerke) kommen mit solchen Luftverunreinigungen in Kontakt. Diese Emissionen können zu gravierenden Umwelt-, Gesundheits- oder Sachschäden sowie Belästigungen führen. Die Aufgabe der technischen Luftreinhaltung ist es, diese Emissionen quantitativ und qualitativ zu kennen und im technisch möglichen Maß gezielt zu reduzieren.

Die rechtlichen Grundlagen für das behördliche Handeln in dieser Bereich sind das Bundesimmissionsschutzgesetz mit den zugehörigen Bundesimmissionsschutzverordnungen, die Durchführungsbeschlüsse und Merkblätter zur besten verfügbaren Technik (BVT), die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) als Verwaltungsvorschrift, aber auch eine Vielzahl von technischen Regeln und Normen.

Für den Vollzug dieses anlagenbezogenen Immissionsschutzes sind in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien und die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise) zuständig. Die LUBW unterstützt diese Vollzugsbehörden durch Beratung bei der täglichen Arbeit und durch Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Themen der Luftreinhaltung, weiterhin auch das Umweltministerium als oberste Immissionsschutzbehörde des Landes bei der Konzeption des Immissionsschutzes in Baden-Württemberg. Die LUBW hat in diesem Zusammenhang auch den Leitfaden „Die strukturierte Bearbeitung von Nachbarschafts- beschwerden – Leitfaden zum Immissionsschutz bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ erstellt. Mit diesem Leitfaden gibt die LUBW insbesondere den unteren Verwaltungsbehörden in Baden-Württemberg eine Unterstützung für die Bearbeitung von typischen Nachbarschaftsbeschwerden bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen in die Hand.

Leitfaden "Die strukturierte Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden"

 

Weitere Informationen zum Thema Technische Luftreinhaltung:

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg zur Luftreinhaltung

Messgeräte und Messverfahren