Betriebliche Meldepflichten
Durch nationale und europäische Vorgaben unterliegen Betriebe bezüglich ihrer Schadstofffrachten verschiedenen Berichtspflichten. In Deutschland wurde die Einführung der PRTR-Berichtspflicht zum Anlass genommen, neben dem PRTR weitere Berichtspflichten von Industriebetrieben wie die Emissionserklärung nach 11. BImSchV und die Berichtspflicht für Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV und 17. BImSchV über eine bundeseinheitliche Berichtssoftware zu realisieren. Dazu wurde in einer Kooperation des Bundes mit den Ländern die webbasierte Software BUBE entwickelt, mit deren Hilfe die Anlagenbetreiber die geforderten Informationen an die zuständigen Stellen übergeben können. Ab dem Berichtsjahr 2027 wird PRTR durch das IEP ersetzt werden. Die Berichterstattung für das IEP wird als neues Modul in die BUBE-Software integriert werden. Den Zugang zu BUBE-Online finden Sie hier.
Darüber hinaus besteht für große Industrie- und Energieerzeugungsanlagen, die unter das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) fallen, eine Pflicht zur Teilnahme am Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1).