Informationen zum Europäischen Emissionshandel 1 für Betreiber und Verwaltungsbehörden in Baden-Württemberg
Der Europäische Emissionshandel 1 (European Union Emissions Trading System 1, EU-ETS 1) ist ein zentrales klimapolitisches Instrument in Europa, um Treibhausgasemissionen von Energie- und Industrieanlagen sowie des innereuropäischen Luftverkehrs und des Seeverkehrs kosteneffizient zu reduzieren. Neben Kohlendioxid (CO2) sind auch weitere Treibhausgas wie z.B. Lachgas (N2O) oder Methan (CH4) in den EU-ETS 1 eingebunden.
Das Emissionshandels-System bietet eine wirtschaftliche Basis, um den Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 zu reduzieren. Dazu erhält die Tonne CO2 einen Wert, den der (Handels-)Markt bestimmt. In der Folge werden Reduktionsmaßnahmen dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten umzusetzen sind.
Die maßgeblichen Beschlüsse auf Ebene der EU dazu sind die Entscheidung 2002/358/EG und RL 2003/87/EG (Emissionshandelsrichtlinie (EHRL)).
Die nationale Umsetzung der EHRL, das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), wurde in Deutschland in seiner novellierten Fassung am 27. Februar 2025 verabschiedet.
Die Durchführung des TEHG obliegt dem Bundesumweltministerium, bzw. der beim Umweltbundesamt angesiedelten Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) und den Ländern.
Die Zuständigkeiten für die Genehmigung der Überwachungspläne, der Emissionsberichterstattung und die Zuteilung der Zertifikate wurden mit Beginn der dritten Handelsperiode bei der DEHSt zusammengefasst. Die Prüfung auf Korrektheit der von den Betreibern bei der DEHSt eingereichten Überwachungspläne liegt bei den zuständigen Aufsichtsbehörden (Regierungspräsidien oder Landratsämtern).
Mit dem Vollzug des TEHG gehen eine Reihe fachspezifischer Fragen einher, wie die Prüfung über die Zuordnung von immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen oder Anlagenteilen zum Anwendungsbereich des TEHG.
Die Verwaltungsbehörden in Baden-Württemberg werden dabei von der LUBW unterstützt. Dazu wurde die LUBW als zentrale Stelle im Land benannt. Die Verwaltungsbehörden erhalten so in Fachfragen zum Emissionshandel eine weitgehende Unterstützung und die Fachkompetenz wird an einer Stelle gebündelt.