BUBE - Betriebliche Umweltdatenberichterstattung
Die webbasierte Software BUBE wurde von einer Kooperation des Bundes mit den Ländern entwickelt, um es berichtspflichtigen Betrieben gemäß E-PRTR-VO, 11., 13. und 17. BImSchV zu ermöglichen die geforderten Informationen an die jeweils zuständigen Stellen zu übergeben.
Die Bezeichnung BUBE steht dabei für Betriebliche Umweltdatenberichterstattung. Im Jahr 2024 wurde die ursprüngliche BUBE-Software durch die Neuprogrammierung BUBE-Online ersetzt. Dieser Schritt war notwendig, um neue Sicherheitsstandards zu erfüllen und eine modulare Softwarearchitektur zu ermöglichen. Durch die Modularität ist es bei Bedarf möglich, die Datenerfassung für weitere Berichtspflichten mit BUBE-Online zu realisieren.
Die BUBE-Software gewährleistet, dass die Daten in Deutschland nach einheitlichen Standards erfasst werden. Die Software unterstützt die Berichtspflichtigen und Behörden durch umfangreiche Prüfungen auf Vollständigkeit und Qualität und ermöglicht die Weitergabe der Daten an den Bund und die EU.
Die Berichterstattung gemäß E-PRTR-VO, 13. und 17. BImSchV für das Jahr 2025 wird voraussichtlich im März 2026 gestartet - wir werden Sie per E-Mail und an dieser Stelle informieren, sobald das Berichtjahr 2025 freigeschaltet wurde.
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PRTR
Das Pollutant Release and Transfer Register – PRTR dient der Information der Öffentlichkeit bezüglich der Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden. Außerdem wird die Verbringung von Abfallmengen und Schadstoffen in Abwasser erfasst. Die Daten dieser Berichtspflicht dienen dem Aufbau einer europäischen Datenbank, wobei die Schadstofffrachten über das Internet veröffentlicht werden. Da es sich bei den zu berichtenden Daten im Wesentlichen um eine Betreiberverpflichtung handelt, die von den zuständigen Überwachungsbehörden nicht in allen Details verifiziert werden kann, sind die betroffenen Anlagenbetreiber für die Richtigkeit der berichteten Daten verantwortlich. Abgabefrist für die Betreiber ist der 30. April des Folgejahrs.
Nach der Abgabe der Daten durch die Betreiber und die Freigabe durch die jeweilige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde, prüft die LUBW den Datensatz von Baden-Württemberg und leitet ihn an das Umweltbundesamt (UBA) weiter. Das UBA überprüft den bundesweiten Datensatz und veröffentlicht die Informationen auf thru.de. Außerdem leitet das UBA die Daten an die EU weiter, welche sie auf europäischer Ebene veröffentlicht.
Ab dem Berichtsjahr 2027 wird PRTR durch das IEP ersetzt werden.
Bei Fragen bezüglich der Berichtspflicht Ihres Betriebs kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde (Landratsamt, Regierungspräsidium oder städtisches Umweltamt). Anfragen bezüglich der Software und der Benutzerverwaltung richten Sie gerne an unser Funktionspostfach: prtr@lubw.bwl.de.
Bitte nennen Sie bei allen Anfragen Ihre Arbeitsstättennummer und BUBE-Kennung.
Die Daten werden auf Grundlage der E-PRTR-VO und dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister – SchadRegProtAG seit dem Berichtsjahr 2007 jährlich durch die berichtspflichtigen Betreibe in der BUBE-Software erfasst.
Auf der Grundlage des UNECE-Protokolls vom 21. Mai 2003 wurde in Deutschland zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 166/2006 mit Gesetz vom 6. Juni 2007 die Berichtspflicht für das „Europäische Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister“ verbindlich eingeführt.
Das PRTR hat auf europäischer Ebene mit der EU-Entscheidung 2000/479/EG vom 17. Juli 2000 eine Vorläufer-Berichtspflicht, die allerdings nur Schadstofffrachten in Luft und Wasser und nur im dreijährigen Rhythmus gefordert hatte (European Pollutant Emission Register, EPER).
Emissionserklärung nach der 11. BImSchV
Die elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (11. BImSchV) sieht die Emissionserklärung für bestimmte genehmigungsbedürftige Betriebe im vierjährigen Rhythmus vor. Das heißt, nach dem Erklärungsjahr 2020 folgt das Erklärungsjahr 2024. Bitte beachten Sie jedoch für das Erklärungsjahr 2024 folgende Betreiberinformation:
Betreiberinformation vom 17.12.2025
Die LUBW erreichen Sie per E-Mail unter Emissionserklaerung@lubw.bwl.de.
Bitte nennen Sie bei allen Anfragen Ihre Arbeitsstättennummer.
Berichtspflicht nach 13. und 17. BImSchV
Die 13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 13. BImSchV) und 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) sehen jährliche Berichtspflichten der Betreiber nach § 25 der 13. BImSchV und § 22 der 17. BImSchV vor. Diese Berichtspflichten werden mit der bundeseinheitlichen Software BUBE-Online über das Modul GFA webbasiert durchgeführt.
Abgabefrist für die Betreiber ist der 30. April des Folgejahrs.
IEP
Die Verordnung zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals (IEP-VO) wird die E-PRTR-VO ab dem Berichtsjahr 2027 ersetzen. Um eine Verknüpfung des IEP mit der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) zu erreichen, erfolgt die jährliche Berichterstattung zukünftig auf Anlagenebene. Außerdem werden mittelgroße Feuerungsanlagen und die Herstellung von Wasserstoff unter das IEP fallen.
Die Umsetzung der IEP-VO in deutsches Recht steht, Stand Januar 2026, noch aus.
FAQ - Berichtspflichten
Fragen zu den Berichtspflichten:
Im aktuellen Anschreiben oder der aktuellen E-Mail werden bei den Betreiberangaben die jeweils gültigen Berichtspflichten aufgeführt.
Bitte schicken Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an prtr@lubw.bwl.de
Bitte kontaktieren Sie die für Sie zuständige Genehmigungsbehörde (Landratsamt, Regierungspräsidium oder städtisches Umweltamt).
Bitte kontaktieren Sie die für Sie zuständige Genehmigungsbehörde (Landratsamt, Regierungspräsidium oder städtisches Umweltamt). Schicken Sie bitte zusätzlich eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Arbeitsstättennummer an prtr@lubw.bwl.de.
Ein Antrag für eine Verlängerung der Abgabefrist nach PRTR-VO ist grundsätzlich an die zuständige Behörde (Regierungspräsidium, Landratsamt oder städtisches Umweltamt) zu richten. Bis zum 31.03. des dem Berichtsjahr folgenden Jahres können Sie bei der zuständigen Behörde eine Fristverlängerung der Abgabe beantragen.
Die 13. BImSchV sieht keine Verlängerung der Abgabefrist vor.
Eine Befreiung von der der Pflicht zur Abgabe des PRTR-Berichtes ist in der PRTR-Verordnung nicht vorgesehen.
Bitte dokumentieren Sie in diesem Fall in BUBE-Online, dass für die betreffenden Freisetzungen oder Verbringungen von Schadstoffen oder Abfällen die Schwellenwerte nicht überschritten werden. Dadurch werden nachträgliche Fragen durch die zuständige Behörde vermieden.
Eine Freisetzung im Bereich Wasser ist eine Direkteinleitung, das Abwasser wird nach der Behandlung direkt in ein Gewässer eingeleitet. Eine Verbringung ist eine Indirekteinleitung, das Abwasser wird zur Behandlung in einen anderen Betrieb verbracht. Es kann sich dabei sowohl um eine kommunale als auch um eine betriebliche Abwasserbehandlungsanlage handeln.
Ordnungswidrig verhält sich, wer vorsätzlich oder fahrlässig den PRTR-Bericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Fragen zur BUBE-Software:
- Der Login mit dem zweiten Faktor funktioniert nicht.
- Ich habe mein Passwort vergessen. Mit der „Passwort-vergessen“-Funktion komme ich nicht weiter.
- Meine Betreiberkennung ist nicht mehr auffindbar (z.B. bei Personalwechsel).
Wenn Sie bereits Zugang zur BUBE-Software hatten, senden Sie uns gerne unter Angabe Ihrer BUBE-Kennung (z. B. bw-12ab34) eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an prtr@lubw.bwl.de.
Sollten Sie zuvor noch keinen Zugang zur BUBE-Software gehabt haben, beantragen Sie bitte mit einem Schreiben mit Firmenbriefkopf und Unterschrift eine Zugang zur BUBE-Software. Das Schreiben sollte Ihre Arbeitsstättenkennung enthalten und kann gerne als PDF an prtr@lubw.bwl.de gesendet werden.
Ja, Sie können in der BUBE-Software in Ihrem Benutzerprofil unter "zur Benutzer-Übersicht", "+ Benutzer hinzufügen" eine weitere Betreiberkennung für Ihren Betrieb anlegen. Bitte wählen Sie eine Benutzerkennung im Format "bw-ZifferZifferBuchstabeBuchstabeZifferZiffer".
Im PRTR-Modul finden Sie das Protokoll der Komplexprüfung als symbolisierte Liste am rechten Ende der Betriebsstättentabelle. Ein Klicken des Symbols führt zum Download des Protokolls als Textdokument. Fehler in der Komplexprüfung verhindern die Abgabe des Berichts.
Die Berichtsabgabe wurde erfolgreich durchgeführt, sobald der Status des Berichts von "01 - in Bearbeitung durch Betreiber" auf "02 - in Bearbeitung durch Behörde" wechselt.
Weitere Informationen finden Sie über die Hilfefunktion der BUBE-Software, diese ist mit einem Fragezeichen in einem Kreis gekennzeichnet.
Sie erreichen uns unter prtr@lubw.bwl.de.