Beim Thema Radioaktivität im Schulunterricht kommen zur Veranschaulichung verschiedene radioaktive Unterrichtsmaterialien zum Einsatz. Das sind zum Beispiel thoriumdotierte Glühstrümpfe, Uranerze oder auch umschlossene Strahler wie Cäsium oder Strontium.
Bilder links zeigt: ein Fass mit radioaktiven Mineralien, Bild rechts zeigt: Ein Satz von typischen umschlossenen Schulstrahler-Stiften mit einzelnen Nukliden, Bildnachweis: LUBW
Aus verschiedenen Gründen (zum Beispiel Änderungen im Lehrplan) kann es dazu kommen, dass die radioaktiven Stoffe in den Schulen nicht mehr benötigt werden und entsorgt werden müssen. Bei öffentlichen oder staatlich anerkannten Schulen in Baden-Württemberg kann eine kostenpflichtige Entsorgung der Präparate über die LUBW erfolgen. Auf diesem Weg wurden bereits mehr als 1.500 Präparate von über 320 Schulen zur Entsorgung übernommen. Die Stoffe werden von der LUBW fachgerecht verpackt und an die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle zur Entsorgung übergeben. Dort verbleiben sie, bis ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zur Verfügung steht
Vorgehen bei einem Entsorgungswunsch
Wenn Ihre Schule einen Schulstrahler entsorgen will, senden Sie bitte eine E-Mail mit Angaben zu Anzahl, Nuklid und Aktivität der zu entsorgenden radioaktiven Stoffe an
schulstrahlerentsorgung@lubw.bwl.de
und fügen Sie Fotos sowie Kontaktdaten einer Ansprechperson bei. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Entsorgungszusage. Diese wird nachrichtlich auch an das für Ihre Schule zuständige Strahlenschutz-Referat im Regierungspräsidium gesandt. Zur Abholung der Stoffe vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin. Unter bestimmten Transportvoraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, die radioaktiven Stoffe bei der LUBW anzuliefern.
Bild zeigt: Messgeräte zur Radioaktivitätsmessung und radioaktive Stoffe aus Schulen zur Entsorgung, Bildnachweis: T. Yarolem/LUBW
Weiterer Service der LUBW
Seit der Neufassung des Strahlenschutzrechts ist ein Umgang mit natürlichen radioaktiven Stoffen zum Zwecke der Nutzung der Radioaktivität zu Lehr- und Ausbildungszwecken genehmigungsfrei, wenn die Ortsdosisleistung des jeweiligen Stoffes 1 Mikrosievert durch Stunde in 0,1 Metern Abstand von der berührbaren Oberfläche nicht überschreitet. Um festzustellen, ob dieses Kriterium erfüllt ist, kann die LUBW vor Ort bei den Schulen mit geeichten Messgeräten Ortsdosisleistungsmessungen an natürlichen radioaktiven Stoffen durchführen. Zu diesen Stoffen gehören beispielsweise Mineralien wie Uraninit (Pechblende), Carnotit oder Tobernit.
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