Strahlenschutz
Im Strahlenschutz nimmt die LUBW viele Aufgaben wahr. Sie unterstützt die baden-württembergischen Atom- und Strahlenschutz-Aufsichtsbehörden durch Gutachten, Stellungnahmen und Messeinsätze, bei Fällen der Strahlenschutz-Nachsorge sowie bei der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr.
Messeinsätze, Gutachten und Stellungnahmen
Die Landesbehörden begegnen unterschiedlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Strahlenschutz. Den Großteil dieser Fragestellungen können die Landesbehörden selbst bearbeiten. Wenn der Einsatz von Messgeräten und die Bewertung der Messergebnisse erforderlich ist, wird häufig die LUBW als unabhängige Messstelle und Gutachter mit der Bearbeitung der Fragestellung beauftragt. Dies reicht von der Entgegennahme und Entsorgung nicht mehr benötigter radioaktiver Präparate aus dem Schulunterricht bis hin zur messtechnischen Begleitung bei CASTOR-Transporten.
Strahlenschutz-Nachsorge
Unter Strahlenschutz-Nachsorge versteht man die Maßnahmen, die bei einem unbeabsichtigten Umgang mit radioaktiven Stoffen und/oder ionisierender Strahlung von der zuständigen Behörde eingeleitet bzw. ergriffen werden. Ein unbeabsichtigter Umgang ist zum Beispiel der Verlust oder das Auffinden von radioaktiven Stoffen in einem genehmigungspflichtigen Umfang. Wird ein radioaktiver Stoff gefunden, dessen Radioaktivitätsgehalt nicht bekannt ist, kann eine Landesbehörde die LUBW beauftragen, den Radioaktivitätsgehalt messtechnisch zu ermitteln und den radioaktiven Stoff sicherzustellen.
Nuklearspezifische Gefahrenabwehr
Zur Strahlenschutz-Nachsorge zählt im weiteren Sinne die nuklearspezifische Gefahrenabwehr. Hierunter versteht man die Maßnahmen, die bei absichtlich missbräuchlicher Verwendung von radioaktiven Stoffen und/oder ionisierender Strahlung von der zuständigen Behörde eingeleitet bzw. ergriffen werden. Zu den auslösenden Szenarien zählen zum Beispiel der Diebstahl von radioaktiven Stoffen oder die Bedrohung oder Erpressung mit radioaktiven Stoffen. Bei Fällen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr unterstützt die LUBW die zuständigen Landesbehörden durch Messungen und Beratungen im Strahlenschutz. In diesem Zusammenhang sind einige Beschäftigte der LUBW Teil eines Netzwerks aus Strahlenschutzexperten, dem Kompetenzzentrum Strahlenschutz.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema:
Zum Thema Strahlenschutz finden Sie nachfolgend häufig gestellte Fragen.
Nein. Die LUBW darf satzungsgemäß Aufträge für radiologische Messungen, Gutachten oder Stellungnahmen nur von Landesbehörden annehmen.
Privatpersonen und Unternehmen können die LUBW nicht beauftragen, radioaktive Stoffe zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt durch die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH.
Öffentliche, staatlich anerkannte oder staatlich genehmigte Schulen können unter bestimmten Voraussetzungen Kleinmengen von radioaktiven Stoffen über die LUBW entsorgen lassen. Die Entsorgung ist kostenpflichtig.
Zur Anfrage einer Entsorgung senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an schulstrahlerentsorgung@lubw.bwl.de:
- Kontaktdaten der Schule
- Nuklid, Aktivität, Menge und Bilder der radioaktiven Stoffe
Hochschulen und Universitäten können von dieser Regelung keinen Gebrauch machen. Die Entsorgung erfolgt wie bei Privatpersonen und Unternehmen durch die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH.