Schallschutz am Haus

Lärm gelangt auf verschiedenen Wegen in unsere vier Wände: Als Luftschall, etwa durch ein offen stehendes Fenster, oder als Körperschall, der von außen über die Gebäudebauteile weitergeleitet wird und sich als Luftschall in unserer Wohnung ausbreitet. Massive Bauteile dämmen den Lärm besser als leichte. Bei mehrschaligen Wänden sollte sich zwischen den einzelnen Schichten schallabsorbierendes Material befinden.

Schallschutz ist ein wichtiger Faktor für guten Wohnkomfort und beginnt bereits in der Phase der Planung. Bauherren ist zu empfehlen, ihre Erwartung an ruhiges Wohnen auf Grundlage der VDI-Richtlinie 4100 „Schallschutz von Wohnungen“ vertraglich zu regeln und zu realisieren. Auf jeden Fall sollten die Mindestanforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ erfüllt sein.

Machen Sie dicht

Größter Schwachpunkt sind in der Regel die Fenster. Während eine beidseitig verputzte massive Außenwand (24 Zentimeter dick) einen Schalldämmwert von mehr als 50 dB(A) besitzt, dämmt ein einfach verglastes Fenster den Schall nur um 20 dB(A). Doppelt so gut isoliert ein zweifach verglastes Fenster. Und Schallschutzfenster erreichen sogar ähnliche Werte wie die Wand. Doch nicht nur ihr Glas muss dicht sein, sondern auch der Bereich rund ums Fenster. Werden die Fenster unsachgemäß eingebaut, ist die Schalldämmung um bis zu 10 dB(A) schlechter als bei fachgerechter Arbeit. Undichte Stellen am Fenster sowie im Bereich der Rollladenkästen können Profis auch nachträglich sanieren. Darüber hinaus bewirken Rollläden ruhigere Nächte. Wichtig dabei: Der Abstand zwischen Rollladen und Fenster muss mindestens 10 Zentimeter betragen.

Trittschall, nein danke

Unabhängig von der Beachtung des Schallschutzes während des Planens und Bauens ist beim Wohnen in Mehrfamilien- und Reihenhäusern Rücksicht gefragt. Das gilt vor allem für Trittgeräusche, die die Bewohner in der Wohnung darunter besonders stören. Der beste Untergrund ist ein schwimmender Estrich. Der dämpft Trittgeräusche auf Fliesen genauso wie auf Parkettboden. Beruhigend auf „Untermieter“ wirken Teppiche. Sie können Trittschall um 20 bis 30 dB(A) senken.

Weitere Tipps und Hinweise

  • Fragen Sie beim Haus- und Wohnungskauf nach der Schallschutzstufe. Ausreichend schallgedämmt sind Häuser der Schallschutzstufe II. Doppel- und Reihenhäuser sollten die DIN 4109 einhalten.
  • Beim Hausbau dürfen keine Schallbrücken (Lärmüberträger) entstehen. Deshalb sollen Fugen zu Wänden und Decken mit elastischer Masse wie zum Beispiel Silikon abgedichtet sein.
  • Waschmaschinen sollten auf Schwingfüßen stehen.
  • Klaviere und Lautsprecher immer etwas von der Wand abrücken. Eine Unterlage aus Schaumstoff dämpft den Lärm von Lautsprechern zusätzlich.
  • Informationen zur finanziellen Förderung von Schallschutzmaßnahmen an privaten Gebäuden finden Sie auf unserer Seite Schallschutz-Förderung.
  • Im Rahmen der Selbsthilfe kann von Grundstückseigentümern mit verhältnismäßig einfachen Maßnahmen ein wirksamer Lärmschutz realisiert werden. Hinweise dazu gibt der Praxisleitfaden „Sichtschutz mit Schallschutz“ (pdf; 1,9 MB) des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik.