Pressemitteilungen

null Baden-Württemberg nach der Silvesternacht: Staub liegt in der Luft

LUBW informiert über Feinstaubentwicklung

01.01.2017
Das neue Jahr beginnt in weiten Teilen von Baden-Württemberg mit erhöhten Feinstaubwerten. „Erwartungsgemäß sind kurz nach Mitternacht an unseren wohnortnahen Luftmessstellen die Feinstaubwerte stark angestiegen“, so Tatjana Erkert, Pressesprecherin der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. „Der Rauch von verbrannten Feuerwerkskörpern besteht zu großen Teilen aus Feinstaub. Entsprechend haben wir jedes Jahr pünktlich zum Jahreswechsel erhöhte Feinstaubwerte an unseren wohnortnahen Messstellen.“ 

Welchen Einfluss das Silvesterfeuerwerk auf die Luftqualität hat, zeigen die Halbstundenmittelwerte für Feinstaub der vergangenen Silvesternacht deutlich. Sehr hohe Werte wurden beispielsweise an der Messstation in Bernhausen mit 534 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) gemessen sowie in Reutlingen mit 500 µg/m³, Schwäbisch Hall mit 391 µg/m³ und Ludwigsburg mit 335 µg/m³. Pforzheim hatte in dieser Silvesternacht mit 274 µg/m³ einen niedrigeren Spitzenwert als im vergangen Jahr. Im letzten Jahr gehörte die Pforzheimer Messstelle mit einem Spitzenwert von 364 µg/m³ zu den „vier Spitzenreitern“. „Die Halbstundenmittelwerte werden natürlich stark davon beeinflusst, wie viele Feuerwerkskörper in der Nähe der Luftmessstation gezündet werden und wie die Wetterverhältnisse vor Ort sind“, so Erkert.

In weiten Teilen von Baden-Württemberg weht der Wind am heutigen 1. Januar 2017 nur schwach bis mäßig. In vielen Tälern hält sich der Nebel. Es regnet kaum, sodass der Feinstaub nicht aus der Luft gewaschen wird. Verbreitet herrscht am heutigen 1. Januar eine Inversionswetterlage vor, sodass es zu einer stabilen Luftschichtung kommt, die den Luftaustausch hemmt. Entsprechend verbleibt der Feinstaub am heutigen Sonntag in der Luft.  „Wir rechnen deshalb damit, dass der der Grenzwert für den Tagesmittelwert für Feinstaub PM10 von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für den heutigen 1. Januar an vielen unserer wohnortnahen Luftmessstationen überschritten wird“, so die Pressesprecherin. „Die vorläufigen Tagesmittelwerte für den ersten Januar stehen uns morgen Mittag zur Verfügung, damit erhalten wir einen Gesamtüberblick über die Belastungssituation in Baden-Württemberg. Am Montag überquert ein Frontenausläufer Baden-Württemberg. Dies sollte zu einer Verbesserung der Luftqualität führen“, so Erkert. 


Hintergrundinformationen

Feinstaubmesswerte der LUBW

Bei den in der Pressemitteilung angegebenen Feinstaubwerten (Partikel PM10) handelt es sich um vorläufige Messwerte. Diese werden mithilfe einer automatischen Infrarot-Streulichtmessung direkt in der Luftmessstation gemessen und an die Messnetzzentrale der LUBW übertragen. Nicht an allen Messstellen, an denen PM10 in Baden-Württemberg ermittelt wird, stehen kontinuierliche Messgeräte zur Verfügung. „Die gravimetrische Messung ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Ermittlung des Feinstaubgehalts in der Luft und zur Feststellung von Überschreitungen der Grenzwerte“, erläutert Erkert. „Deshalb ist die gravimetrische Messung – vereinfacht gesagt – unser Standardverfahren. Wir verfügen nur an einigen Standorten über kontinuierliche Messgeräte. 

Beim kontinuierlichen Verfahren wird mithilfe von Infrarotstreulicht die Anzahl der Partikel gezählt und auf dieser Basis der Feinstaubgehalt berechnet. Das Verfahren wird für eine zeitnahe Beobachtung der Feinstaubwerte genutzt. Exakter ist das gravimetrische Verfahren. Hier wird der Feinstaub über die Dauer von 24 Stunden auf einem Filter abgeschieden. Die Filter werden alle 24 Stunden automatisiert gewechselt und dann alle 2 Wochen in ihren Kartuschen in das Feinstaublabor der LUBW gebracht. Hier werden sie bei einer konstanten Luftfeuchtigkeit von 47,5 Prozent und einer Raumtemperatur von 20 Grad ausgewogen. Aus diesem Grund liegen die gravimetrischen Messergebnisse in der Regel erst nach einigen Wochen vor. Diese Ergebnisse sind genauer und können von den vorläufig ermittelten Werten abweichen.

Aktuelle Messdaten für Baden-Württemberg können über die folgende Webseite der LUBW abgerufen werden: mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/aktuell/.

Aktuelle Luftdaten für ganz Deutschland stehen beim Umweltbundesamt unter dieser Webadresse zur Verfügung: www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten.

Immissionsgrenzwerte

Gemäß der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) betragen die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub-Partikel (PM10) beim Jahresmittelwert 40 und beim Tagesmittelwert 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Insgesamt sind 35 Überschreitungen beim Tagesmittelwert im Kalenderjahr zulässig. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Broschüre „Kenngrößen der Luftqualität. Jahresdaten 2015“.
Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de