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null Feinstaub zum Jahreswechsel 2014 nur ein lokales Problem

In Konstanz, Bernhausen und Reutlingen wurde am Neujahrstag der Tagesgrenzwert überschritten

02.01.2014
In Konstanz, Bernhausen und Reutlingen wurde am Neujahrstag der Grenzwert für Feinstaub (Partikel PM10) von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Tagesmittel überschritten. In Pforzheim wurde er mit 50 Mikrogramm gerade noch eingehalten. Der Feinstaub stammte überwiegend vom Silvesterfeuerwerk der vergangenen Nacht. 
„Feuerwerksrauch besteht zu großen Teilen aus Feinstaub. Ist gegen ein Uhr der Silvesterspaß vorbei, bleibt zunächst einmal jede Menge Feinstaub zurück“, erläutert Margareta Barth, Präsidentin der LUBW. „Wir hatten in Baden-Württemberg in der Nacht des Jahreswechsels einen guten Luftaustausch, so dass sich dieser Feinstaub schnell wieder verteilte. Entsprechend wurde nur an vier unserer Messstationen in Baden-Württemberg für den 1. Januar eine Überschreitung des zulässigen Tagesgrenzwertes für Feinstaub festgestellt. In Deutschland liegt der Tagesgrenzwert für Feinstaub bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Spitzenreiter war am Neujahrstag Konstanz mit einem Wert von 102, gefolgt von Bernhausen mit 81 und Reutlingen mit 60 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft. In Pforzheim wurde der Grenzwert mit 50 Mikrogramm knapp eingehalten.“ 
Wer sich beim Jahreswechsel im Bereich dieser Messstationen aufhielt, durfte in der ersten Stunde des Jahres kurz erahnen, was die Menschen in Peking oft tagelang aushalten müssen. China hatte im Januar des vergangenen Jahres bei Feinstaubkonzentration von rund 400 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft den Luftnotstand für Peking ausgerufen. Die Feinstaubwolke hielt sich mehrere Tage über der Stadt. 
In Konstanz wurde in der ersten Stunde des Jahres kurzfristig als höchster Halbstundenmittelwert 734 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erreicht, in Bernhausen 618, in Pforzheim 478 und in Reutlingen 309. 
Feinstaub besteht aus Teilchen, die kleiner als ein Hundertstel Millimeter sind. Der übliche Hausstaub ist rund zehn Mal größer. Staub der kleiner als ein Tausendstel Millimeter ist, kommt an den feinen Nasenhärchen vorbei oder gelangt durch den Rachen einfach in die Lunge. Dort kann er Entzündungen, Wucherungen, Asthma, Bronchitis oder auch Krebs auslösen. Über die Lunge kann der Feinstaub dann direkt ins Blut gelangen. 


Erläuterungen 

Feinstaubmesswerte der LUBW 

Bei den in der Pressemitteilung angegebenen Feinstaubwerten handelt es sich um vorläufige Messwerte. Diese werden mithilfe einer automatischen Infrarot-Streulichtmessung direkt in der Luftmessstation gemessen und an die Messnetzzentrale der LUBW übertragen. Die LUBW ermittelt außerdem zu einem späteren Zeitpunkt die Partikel gravimetrisch im Labor. Hierzu werden die Luftfilter aus den Luftmessnetzstationen eingesammelt und gewogen. Diese Ergebnisse sind genauer und können deshalb um wenige Mikrogramm von den vorläufig ermittelten Werten abweichen. 

Immissionsgrenzwerte 

Gemäß der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) betragen die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub-Partikel (PM10) beim Jahresmittelwert 40 und beim Tagesmittelwert 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Insgesamt sind 35 Überschreitungen beim Tagesmittelwert im Kalenderjahr zulässig. 
Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Broschüre „Kenngrößen der Luftqualität. Jahresdaten 2012“. 
Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de