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null Gemeinsame Pressemitteilung des MVI und der LUBW: Luftqualität in Baden-Württemberg 2013

Staatssekretärin Splett: „Bundesregierung muss handeln“

10.01.2014
„Die Luftreinhaltung bleibt auch 2014 ein wichtiges Thema der Landesregierung“, erklärt Staatssekretärin Gisela Splett MdL am 10.01.2014 in Stuttgart. „Denn die Luftbelastungen an hochbelasteten Straßen in einigen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg gehen nur langsam zurück. Um für alle Bürgerinnen und Bürger eine gesundheitlich zuträgliche Luftqualität sicher zu stellen, ist nun auch die neue Bundesregierung in der Pflicht, beim Lkw-Verkehr und bei der Förderung sauberer Pkw entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen.“ 

Insgesamt hält der Trend zur allmählichen Verbesserung der Luftqualität in Baden-Württemberg weiter an. Bei Stickstoffdioxid ging die Belastung weiter zurück, bei Feinstaub zeichnet sich landesweit kein einheitliches Bild ab, denn dabei spielt auch das Wetter eine große Rolle: Wegen der Witterungsbedingungen war 2013 für die Luftqualität ein eher ungünstiges Jahr: Insbesondere in den ersten drei Monaten des Jahres führte die Wetterlage dazu, dass sich Schadstoffe in der Luft anreicherten. 

Margareta Barth, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg erläutert: „Uns liegen momentan für das Jahr 2013 noch nicht alle Messergebnisse für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor. Der Trend geht aber dahin, dass die Grenzwerte für Feinstaub, PM10, im Jahr 2013 voraussichtlich an sechs verkehrsnahen Messstationen der LUBW nicht eingehalten werden konnte. Dies sind die Stationen: Stuttgart Am Neckartor, Reutlingen Lederstraße-Ost, Markgröningen Grabenstraße und Tübingen Mühlstraße. Hier wurden die zulässigen 35 Überschreitungstage bereits vor Ende des Jahres überschritten. Auch für die Messstationen Ludwigsburg Friedrichstraße und Ulm Karlstraße erwarten wir nach der Auswertung der Feinstaubfilter vom Dezember noch eine Überschreitung. Entsprechend hätten wir im Jahr 2013 drei Messstellen mehr als im Vorjahr, an denen die zulässige Anzahl an Überschreitungen von Tagesgrenzwerten nicht eingehalten werden konnten. Das bedeutet, dass an diesen Tagen der Tagesmittelwert über 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft lag.“ 

Entwarnung hinsichtlich der Feinstaub-Belastung kann insbesondere an den 2013 erstmals eingerichteten Messorten Mögglingen und Lahr im Schwarzwald gegeben werden. Dort sind 2013 die geltenden Feinstaubgrenzwerte sicher unterschritten. In Murg macht sich die Entlastung der Ortsdurchfahrt nach Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts bemerkbar. In Mühlacker und Walzbachtal wurden die geltenden Feinstaubgrenzwerte bereits das dritte Jahr in Folge unterschritten. 

Beim Luftschadstoff Stickstoffdioxid bestätigen die vorläufigen Messwerte den zwar langsamen aber stetigen Trend zur Abnahme der Jahresmittelwerte. Deutliche Verbesserungen zeichnen sich in Stuttgart im Bereich der Hohenheimer Straße, in Tübingen in der Mühlstraße und in Pleidelsheim ab. Gerade an hoch belasteten Straßenabschnitten und in Straßenschluchten bleibt die Einhaltung des Grenzwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter aber schwierig. 

„Die Emissionen des Straßenverkehrs in den Städten muss weiter zurück gehen. Umweltzonen und Lkw-Durchfahrverbote gehen in die richtige Richtung und vermindern insbesondere die Belastung durch besonders gesundheitsschädliche Rußpartikel, reichen aber nicht aus“, fasst Splett zusammen. „Wir brauchen die schnellere Verbreitung von Elektro- und Euro-6-Fahrzeugen, bei denen der Ausstoß an Stickstoffdioxid durch wirksame Abgasreinigungstechniken deutlich gemindert wird. Den Schlüssel dazu hat die Bundesregierung in der Hand, die im Immissionsschutzrecht eine „Blaue Plakette“ etablieren muss. Handeln muss die Bundesregierung auch bei der Lastwagenlawine. Die Luftbelastung kann nach EU-Recht längst in die Lkw-Maut eingepreist werden. Damit kann ein Anreiz zur Verlagerung von Gütertransporten auf die umweltfreundliche Bahn gesetzt werden. Die Bundesregierung steht hier in der Pflicht, die Spielräume des EU-Rechts zu nutzen. Die weitere Spreizung der Lkw-Maut bei den Schadstoffnormen Euro 4 bis 6 kann eine schnellere Verbreitung der neuesten Lkw in der Flotte bewirken.“ 

Bei den Kurzzeitwerten für Stickstoffdioxid wurden mehr als die zulässigen 18 Überschreitungsstunden (der Stundengrenzwert für Stickstoffdioxid beträgt 200 Mikrogramm pro Kubikmeter) nur noch an zwei verkehrsnahen Stationen in Stuttgart festgestellt. Während an der Station Stuttgart Am Neckartor die Anzahl der Überschreitungsstunden auf Vorjahresniveau liegt, ergab sich im Bereich der Station Stuttgart Hohenheimer Straße eine deutliche Verbesserung, so dass die Einhaltung des Kurzzeitwerts dort nur noch knapp verfehlt wird. Diese Verbesserung wurde ausgelöst durch eine Verlängerung des Parkverbots von 19 auf 21 Uhr und nachrangig durch die Einführung von Tempo 40. Durch beide Maßnahmen trat die erwünschte Verkehrsverstetigung auf. Bei den früheren Problemkandidaten Tübingen Mühlstraße, Reutlingen Lederstraße-Ost und Pleidelsheim wurde der Kurzzeitwert 2013 sicher unterschritten.
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