Elektromagnetische Felder (EMF)

 
Die Entwicklung und Nutzung der Elektrizität hat das Leben der Menschen grundlegend verändert. Zu den in unserer Umwelt seit jeher natürlich vorhandenen statischen elektrischen und magnetischen Feldern kamen in rasch wachsender Zahl vom Menschen erzeugte Wechselfelder hinzu. Diese treten sowohl im Wohnbereich und als auch an Arbeitsplätzen auf.

Der Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder ist in Deutschland derzeit durch das Arbeitsschutzgesetz und das berufsgenossenschaftliche Regelwerk (DGUV Vorschrift 15/BGV B11) geregelt.

Am 26. Juni 2013 ist die neue Arbeitsschutzrichtlinie 2013/35/EU (pdf; 894 KB) über „Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)" in Kraft getreten. Die neue EMF-Richtlinie muss bis spätestens 01. Juli 2016 in den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, in Deutschland als Verordnung.

Um die Umsetzung der neuen EMF-Richtlinie zu erleichtern, plant die EU-Kommission im Jahr 2016 die Veröffentlichung von Leitfäden als Anleitung für Arbeitgeber und Aufsichtsbehörden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), sowie unter diesem Themenportal auf unseren Internetseiten.