Chemikalienrecht
Das Chemikalienrecht regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Auf europäischer Ebene sind die folgenden drei Verordnungen maßgeblich für das Chemikalienrecht:
- Die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
- Die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
- Die Biozid-Verordnung (EU) 528/2012 über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten und ihren Wirkstoffen.
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