Chemikalienrecht

Das Chemikalienrecht regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Auf europäischer Ebene sind die folgenden drei Verordnungen maßgeblich für das Chemikalienrecht:

  • Die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
  • Die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
  • Die Biozid-Verordnung (EU) 528/2012 über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten und ihren Wirkstoffen.
EU-Verordnungen finden unmittelbare Anwendung und bedürfen keiner Umsetzung in nationales Recht. Ergänzend dazu regeln Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene wie das Chemikaliengesetz (ChemG) oder die Chemikalien-Verbotsverordnung und die Biozid-Meldeverordnung die konkrete Umsetzung der EU-Vorgaben auf nationaler Ebene.