REACH
Mit dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung am 1. Juni 2007 wurde das europäische Chemikalienrecht neu geregelt. REACH betrifft nicht nur Hersteller und Importeure von Chemikalien. Alle Akteure der Lieferkette, vom Hersteller, Weiterverarbeiter, Händler bis zum Verwender von Chemikalien, müssen sich mit der REACH-Verordnung auseinandersetzen, um Alt- und Neustoffe weiter auf dem Markt anbieten oder verwenden zu können.
Ziel von REACH ist die Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beim Umgang mit Chemikalien. Insbesondere sollen Wissenslücken zu den schon vor 1981 vermarkteten Altstoffen geschlossen werden.
Über sein Internetportal bietet das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg umfangreiche Informationen zum Thema REACH:
- Basiswissen REACH
- REACH Spezialwissen für Hersteller und für Anwender
- SVHC - Datenbank zu besonders besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen
- Veranstaltungstermine
- Fragen und Antworten (FAQ)
- REACH Hilfe
Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der LUBW mit baden-württembergischen Wirtschaftsorganisationen.