Straßenoberflächenwasser

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der Straßenbauverwaltung und der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes hat Technische Regeln zur Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser („Technische Regeln“) erarbeitet. Dort werden auf der Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse die fachlichen Grundlagen für die Ableitung und Behandlung von Oberflächenwasser von Straßen zusammengestellt und auf die rechtlichen Grundlagen hingewiesen. Ziel der „Technischen Regeln“ ist es, bei der Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser wirtschaftliche Lösungen unter gleichzeitiger Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu wählen. 

Die Richtlinie für die Entwässerung von Straßen (REwS 21), Ausgabe 2021, des Bundesministeriums für Verkehr berücksichtigt den Vorrang der flächenhaften Versickerung gegenüber der Fassung und Ableitung in oberirdische Gewässer sowie den notwendigen Ausbau der Rückhaltung dort, wo Versickerung nicht möglich ist. Die REwS ist im Land Baden-Württemberg für Bundes- und Landesstraßen eingeführt. Sie gilt sowohl für den Neubau als auch für den Um- und Ausbau von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Innerhalb geschlossener Ortschaften richten sich Auswahl, Bemessung und Betriebsweise geeigneter Behandlungsanlagen nach dem Arbeitsblatt DWA-A102- „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Teil 2: Emissionsbezogene Bewertung und Regelungen“ bzw. bei Versickerungsanlagen nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“.

In der Verwaltungsvorschrift Straßenoberflächenwasser (VwV Straßenoberflächenwasser) des Landes vom 25.01.2008 sind weitere technische Regeln zur Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser beschrieben und deren Anwendung verbindlich eingeführt. Die VwV Straßenoberflächenwasser gilt, Stand 12/2023, bis zum 19.12.2024.

Die Landesstelle für Straßentechnik beim Regierungspräsidium Tübingen gibt Auskunft zu weitergehend anzuwendenden technischen Regeln.

 

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