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LUBW: Lärmschutzbeauftragter Thomas Marwein MdL besucht die baden-württembergische Kompetenzstelle für Lärm

14.12.2016
Seit Ende September ist Thomas Marwein MdL der neue Lärmschutzbeauftrage der Landesregierung Baden-Württemberg. Am gestrigen Dienstag besuchte er erstmals die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Marwein folgte der Einladung der Präsidentin der LUBW, Margareta Barth. „Die Aufgaben rund um das Thema Lärm wachsen“, so Marwein „Lärm betrifft nahezu jeden Menschen, ob in der Stadt oder auf dem Land. Jeder Vierte fühlt sich durch Lärm belästigt. Deshalb möchte ich, dass der Lärmschutz in allen Lebensbereichen und auf allen Politikfeldern berücksichtigt wird.“ 

Landesmessstelle „Geräusche und Erschütterungen“ 

Der studierte Bauingenieur kennt die Umweltverwaltung aus seiner Zeit beim Offenburger Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz. Mit dem heutigen Besuch lernt er nun die Fachleute der LUBW des Referats „Lärm und technischer Arbeitsschutz“ kennen. Die Aufgaben sind vielfältig: Als „Landesmessstelle für Geräusche und Erschütterungen“ unterstützt die LUBW die unteren und mittleren Verwaltungsbehörden in Baden-Württemberg bei der Genehmigung und Überwachung von Anlagen. Die LUBW hält modernste Messtechnik vor und führt Dauer- sowie mobile Messungen durch. Sie schult und informiert und ist kompetenter Ansprechpartner für die Vollzugsbehörden im Land bei komplexen Fragestellungen. Darüber hinaus berät die LUBW die baden-württembergischen Ministerien rund um das Thema Lärm. 

Umgebungslärmkartierung 

Zu den Aufgaben der LUBW gehört seit 2006 die Umgebungslärmkartierung. Sie ist dabei für die Koordination, Erfassung und Erarbeitung der Lärmkarten aller baden-württembergischen Autobahnen, Bundes- und Landstraßen außerhalb der Ballungszentren zuständig, auf denen mehr als 3 Millionen Fahrzeuge jährlich unterwegs sind. Hinzu kommen die nicht-bundes-eigenen Haupteisenbahnstrecken sowie der Flughafen Stuttgart. Für die Erarbeitung der strategischen Lärmkarten in Ballungsräumen sind in Baden-Württemberg die Kommunen verantwortlich. Anhand von Lärmindizes zeigen die Karten bestehende Lärmbelastungen auf und beschreiben, wie viele Anwohner, Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser und Flächen in einem Gebiet Lärm über bestimmten Werten ausgesetzt sind. Die aktualisierten Lärmkarten müssen bis Juni 2017 erstellt werden. Die LUBW leitet ihre Ergebnisse über das Umweltbundesamt an die EU weiter. 

„Die errechneten Lärmkarten helfen, die Lärmsituation in unserem Land sachlich zu beurteilen“, so die Präsidentin der LUBW. „Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Liegt in bewohnten Gebieten die Lärmbelastung über 55 Dezibel in der Nacht oder über 65 Dezibel am Tag, müssen Lärmaktionspläne erstellt und Maßnahmen entwickelt werden.“ Für die Aktions- und Maßnahmenplanung sind in Baden-Württemberg in erster Linie Städte und Gemeinden zuständig. Der Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart wird vom Regierungspräsidium Stuttgart erstellt. An den Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist seit Januar 2015 das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Lärmaktionsplanung mit Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. 

Kompetenzstelle Arbeitsschutz: Lärm am Arbeitsplatz 

Die Kompetenzstelle Arbeitsschutz wurde im vergangenen Jahr bei der LUBW personell verstärkt und das aus gutem Grund: 4-5 Millionen der Beschäftigten sind in Deutschland am Arbeitsplatz Lärmbelastungen ausgesetzt. Rund 5.500 Fälle von Lärmschwerhörigkeit werden jährlich als Berufskrankheit anerkannt und 350 Rentenfälle sind auf Schädigungen durch Lärm zurückzuführen. Hieraus ergeben sich Kosten für Rentenzahlungen in Höhe von jährlich 170 Millionen Euro. Der Gesetzgeber hat abgestufte Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz eingeführt, ab denen vom Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen zu ergreifen sind. 

Kompetenzzentrum Windenergie 

Das Kompetenzzentrum Windenergie der LUBW hat in den letzten zwei Jahren mit umfangreichen Messungen rund um das Thema Infraschall und Windkraft auf sich aufmerksam gemacht. Der Bericht „Tieffrequente Geräusche inklusive Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“ hat in der Fachwelt eine hohe Aufmerksamkeit erfahren und wurde ebenso wie das zusammenfassende Faltblatt aufgrund des breiten internationalen Interesses ins Englische übersetzt. Weitere Veröffentlichungen wie das Faltblatt „Windenergie und Infraschall“ und die Broschüre „Fragen und Antworten zu Windenergie und Schall“ ergänzen das Informationsangebot im Publikationsdienst der LUBW. 

Marwein fordert: „Lärmschutz als Querschnittsthema mitdenken“ 

„Das Aufgabenspektrum der LUBW im Bereich ‚Lärm‘ zeigt, wie breit gefächert die Thematik ist“, so Marwein. „Lärm ist vielfältig: Am Arbeitsplatz, in der Freizeit und im Straßenverkehr sind wir ihm oft unausweichlich ausgesetzt. Das Land Baden-Württemberg verfügt über eines der dichtesten Straßenverkehrsnetze in Deutschland. Auch das Güteraufkommen auf den baden-württembergischen Bahnstrecken steigt kontinuierlich. Zahlreiche Menschen leben in der Nähe von stark frequentierten Straßen oder Bahnlinien. Eine moderne Politik denkt Lärmschutz in allen Querschnittsbereichen mit“, bekräftigt der Lärmschutzbeauftragte. 
Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de