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null Stickstoffdioxid

LUBW weitet Luftqualitätsmessungen aus

06.11.2018

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg überwacht ab dem 1. Januar 2019 an 40 zusätzlichen Standorten im Land die Konzentrationen des gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffs Stickstoffdioxid (NO2). „Immer mehr Kommunen und Bürgerinnen und Bürger haben sich in den letzten Monaten mit der Bitte an uns gewandt, an ihren Wohnorten die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid zu überprüfen“, erklärt Eva Bell, Präsidentin der LUBW. Diesen Anfragen hat die baden-württembergische Landesregierung nun mit dem Sondermessprogramm Rechnung getragen. „Die zusätzlichen Messungen der LUBW helfen uns, die Schadstoffbelastung an vielbefahrenen, innerörtlichen Straßen in Baden-Württemberg noch detaillierter zu dokumentieren“, so Uwe Lahl, Amtschef im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, das die Sondermessungen der LUBW finanziert.

Hauptemittent für Stickstoffdioxid ist der Straßenverkehr. Derzeit misst die LUBW die Konzentration des Luftschadstoffs an 68 Messorten im Land, 40 davon sind straßennah. „Aufgrund der hohen Anforderungen an die Rechtssicherheit der Messungen konnten bisher noch nicht alle verkehrsnahen Belastungspunkte untersucht werden, die uns gemeldet wurden“, so Bell. Deshalb werden nun an den neu zu untersuchenden Standorten zunächst Messungen für 3 Monate durchgeführt. „Das erlaubt uns, sehr schnell eine Vielzahl an Straßenabschnitten zu untersuchen“, erläutert Bell. So können neben den gemeldeten Straßenabschnitte auch Messpunkte aus anderen Messaktionen überprüft werden, wie beispielsweise der des SWR und der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Die Straßenabschnitte wurden von der LUBW im Vorfeld eingehend geprüft. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen der Verordnung über Luftqualitätsstandrads und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV). Auswahlkriterien waren eine hohe Verkehrsbelastung, das Vorhandensein von Wohnbebauung und eine geringe Windgeschwindigkeit. An den ausgewählten zusätzlichen 40 Straßenabschnitten wird nun die Belastung durch Stickstoffdioxid messtechnisch überprüft. An allen übrigen Standorten ist keine rechtlich relevante Grenzwertüberschreitung zu erwarten. Erste Ergebnisse der Sondermessungen sollen im Frühsommer 2019 vorliegen. Messpunkte, an denen eine Überschreitung des Jahresgrenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Luft möglich erscheint, sollen dann das ganze Jahr betrieben werden.

 

Hintergrundinformation

Aktuelle Messungen

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg misst derzeit die Konzentration von Stickstoffdioxid (NO2) in der Außenluft an 68 offiziellen Messorten im Land:

  • 2 Stationen im ländlichen Bereich (dauerhaft),

  • 26 Stationen in Wohngebieten (dauerhaft),

  • 40 Stationen in unmittelbarer Verkehrsnähe (8 dauerhaft, 32 temporär).

    Die 32 temporären straßennahen Messpunkte sind sogenannte „Spotmesspunkte“. Grundlage der Spotmessungen ist eine Prioritätenliste mit hochbelasteten Straßenabschnitten, die seit dem Jahr 2004 mehrfach aktualisiert und entsprechend der Messkapazitäten nach und nach abgearbeitet wurde. Die Anzahl und der Messumfang der Spotmesspunkte ändern sich jährlich. Hinzu kommt eine wechselnde Anzahl temporärer Sondermessstellen.

    Detaillierte Informationen:

  • Spotmessungen ab dem Jahr 2007 - Voruntersuchungen 2006, LUBW, Karlsruhe, August 2006

  • Spotmessungen ab dem Jahr 2016 - Aktualisierung der Prioritätenliste, LUBW, Karlsruhe, Dezember 2015

     

    Vorgehen für die verkehrsnahen Sondermessungen 2019

    Berücksichtigt wurden folgende Straßenabschnitte:

  • noch nicht beprobte Messpunkte aus der Prioritätenliste der Spotmessungen,

  • Meldungen/ Anfragen von Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen,

  • Messpunkte aus Messprogrammen des SWR und der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die eine Grenzwertüberschreitung erwarten lassen.

Insgesamt wurden 79 Straßenabschnitte gesammelt und nach einheitlichen, objektiven Kriterien bewertet.

Gemäß des LUBW-Berichts „Modellierung verkehrsbedingter Immissionen“ sind die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) und die Windgeschwindigkeit die wichtigsten Einflussgrößen auf die in einem Straßenabschnitt zu erwartende Konzentration des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid. Die LUBW hat den Zusammenhang zwischen diesen beiden Größen und der gemessenen Stickstoffdioxid-Konzentration für alle verkehrsnahen Messpunkte in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017 analysiert und dabei folgendes festgestellt:

  • An keinem Straßenabschnitt, an dem die Verkehrsstärke weniger als 10.000 Kfz pro Tag betrug, wurde der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid überschritten.

  • An keinem Straßenabschnitt, an dem die mittlere Windgeschwindigkeit über 2,4 m/s lag, wurde der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid überschritten.

Bei den Sondermessungen 2019 werden deshalb nur Straßenabschnitte berücksichtigt,

  • in denen eine Verkehrsbelastung von über 10.000 Kfz/Tag vorhanden ist (Kriterium „Verkehrsbelastung“),

  • in deren Umfeld Windgeschwindigkeiten unter 2,4 m/s erwartet werden (Kriterium „Windgeschwindigkeit“) und

  • in denen die Wohnbevölkerung von der Immissionsbelastung betroffen ist (Kriterium „Betroffenheit“).

An 40 Straßenabschnitten wurden alle drei Kriterien erfüllt, sodass dort ab dem 1. Januar 2019 Messungen der Stickstoffdioxidkonzentration aufgenommen werden. An allen übrigen Standorten ist keine Grenzwertüberschreitung im Sinne der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) zu erwarten.

Was wird gemessen?

Gemessen wird die Luftschadstoffbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2). Hierbei handelt es sich um ein farbloses, gesundheitsschädliches Gas. Die Grenzwerte dieses Luftschadstoffs werden an verkehrsnahen Standorten in ganz Europa überschritten. Hauptverursacher der Grenzwertüberschreitungen ist der Straßenverkehr, insbesondere Dieselfahrzeuge.

 

Wie wird gemessen?

 

Grafik zeigt: Passivsammler, Quelle: LUBW

 

Die Konzentration von Stickstoffdioxid (NO2) wird im aktuellen Projekt mit sogenannten „Passivsammlern“ ermittelt. Ein Passivsammler besteht aus einem Glasröhrchen von etwa 7,5 cm Länge (siehe Abbildung, rechts). Im oberen Teil des Röhrchens befindet sich ein beschichteter Filter. Das untere Ende des Röhrchens ist durch eine Fritte verschlossen. Stickstoffdioxid kann diese Fritte passieren und wandert durch das Glasröhrchen bis an den beschichteten Filter. Dort erfolgt eine chemische Reaktion, durch die das NO2 gebunden wird. Nachdem der Passivsammler für einige Wochen in einer Straßenschlucht beprobt wurde, wird er im Labor der LUBW analysiert, um – unter Berücksichtigung der Probenahmedauer – die mittlere Konzentration von NO2 am Messort zu bestimmen.

Zum Schutz vor Witterungseinflüssen ist der Passivsammler in ein Kunststoffrohr eingehängt (siehe Abbildung, links). Passivsammler haben sich zur Ermittlung der Luftschadstoffbelastung in Baden-Württemberg ebenso bewährt wie in anderen Bundesländern. Die LUBW setzt Passivsammler bereits seit vielen Jahren erfolgreich ein.

 

Wo wird gemessen?

Gemessen wird an Straßenlaternenmasten oder Verkehrsschildern im Straßenraum der 40 nachfolgend aufgeführten Straßenabschnitte (sortiert nach PLZ am Messort).

PLZ

Ort

Straße

68199

Mannheim

Neckarauer Straße

68259

Mannheim

Hauptstraße

69168

Wiesloch

Baiertaler Straße

69469

Weinheim

Bergstraße

70188

Stuttgart

Talstraße

70567

Stuttgart

Vaihinger Straße

70839

Gerlingen

Hauptstraße

71032

Böblingen

Poststraße

71334

Waiblingen

Neckarstraße

71570

Oppenweiler

Hauptstraße

71679

Asperg

Eglosheimer Straße

72119

Ammerbuch

Herrenberger Straße

72622

Nürtingen

Steinengrabenstraße

72793

Pfullingen

Römerstraße

72793

Pfullingen

Marktstraße

73033

Göppingen

Lorcher Straße

73079

Süßen

Heidenheimer Straße

73252

Lenningen

Kirchheimer Straße

73312

Geislingen

Stuttgarter Straße

73730

Esslingen

Schorndorfer Straße

73770

Denkendorf

Deizisauer Straße

74254

Offenau

Hauptstraße

74366

Kirchheim am Neckar

Besigheimer Straße

74564

Crailsheim

Schönebürgstraße

74564

Crailsheim

Wilhelmstraße

74736

Hardheim

Wertheimer Straße

74889

Sinsheim

Zuzenhäuser Straße

74889

Sinsheim

Steinsfurter Straße

75015

Bretten

Pforzheimer Straße

75179

Pforzheim

Dietlinger Str.

76532

Baden-Baden

Rheinstraße

78224

Singen

Hohenkrähenstraße

79104

Freiburg

Habsburgerstraße

79256

Buchenbach

Höllentalstraße

79539

Lörrach

Freiburger Straße

79713

Bad Säckingen

Schaffhauser Straße

88400

Biberach an der Riß

Kolpingstraße

88400

Biberach an der Riß

Waldseer Straße

89134

Blaustein

Bahnhofstraße

89551

Königsbronn

Aalener Straße

 

 

 

 

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de