null Kleefarn - Marsilea quadrifolia Linnaeus 1753



Der Kleefarn gehört zu den Wasserfarnen, bildet lockere Rasen und weist vierteilige, kleeblattartige Blätter auf. Wächst die Art untergetaucht im Wasser, so entwickelt sie bis zu 50 cm lange Stiele, so dass die Blätter an der Wasseroberfläche schwimmen. Auch ein Wachstum an Land ist möglich: dann bringen die Pflanzen allerdings deutlich kürzere Stiele und kleinere Blätter hervor. Gegenwärtig ist in Deutschland nur ein natürliches Vorkommen in Baden-Württemberg bekannt.
Lebensdauer: mehrjährig
Gesamtverbreitung
Das Verbreitungsgebiet des Kleefarns umfasst die submediterranen Bereiche Europas und Asiens. Die Art wurde nach Nordamerika eingeschleppt. In Europa gibt es Vorkommen in Portugal, in Teilen des südwestlichen und mittleren Frankreichs, in Norditalien, im Donaugebiet, an der unteren Wolga und vereinzelt im Mittelmeerraum. In Deutschland galt die Art seit den 1960er Jahren als ausgestorben oder verschollen. Zwischenzeitlich sind Vorkommen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bekannt.
Verbreitung in Baden-Württemberg
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Art entlang des nördlichen und mittleren Oberrheins weit verbreitet. Aktuell sind nur noch Restvorkommen am Oberrhein bekannt.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Die Bestandssituation in Baden-Württemberg ist negativ einzuschätzen. Eventuell sind noch aktivierbare Sporokarpien im Bereich erloschener Vorkommen vorhanden, aus denen unter geeigneten Bedingungen wieder Bestände entstehen könnten
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 0 ausgestorben oder verschollen | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Kanalisierung des Rheins in den vergangenen Jahrhunderten
- Veränderung des Grundwasserhaushaltes
- Nährstoff-, Pflanzenschutzmittel- und Schadstoffeintrag
- Meliorationsmaßnahmen (Düngung)
- Auffüllungen
Schutzmaßnahmen
- Gelegentliche Mahd der Hochstauden und des Röhrichts
- Entfernen von Gehölzen
- Schaffung offener Bodenstellen
- Bei geeigneten Habitatbedingungen Wiederansiedlung im Umfeld ehemaliger Wuchsorte
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württembergs
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Kleefarns und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)