Luftqualität und Entwicklung in Baden-Württemberg 2025
Im Jahr 2025 wurden erneut alle gültigen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit an allen Messstellen im Land Baden-Württemberg eingehalten. Diese über die letzten Jahre bzw. Jahrzehnte zu beobachtende positive Entwicklung macht deutlich, was mit gezielten Maßnahmen möglich ist.
Vor allem in den Städten ging und geht die Belastung durch Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10 seit mittlerweile vielen Jahren deutlich zurück. Der Rückgang dieser primär verkehrsbedingten Luftschadstoffe lässt sich insbesondere auf die in den letzten Jahren erfolgten Luftreinhaltemaßnahmen zurückführen. Neben verkehrlichen Maßnahmen (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrsverbote für alte Diesel (Euro 4/IV und 5/V)) und der Installation von Filtersäulen an stark belasteten Straßenabschnitten hat vor allem auch die Modernisierung der Fahrzeugflotte zu einem Rückgang der Emissionen bzw. Immissionen geführt.
Trotz der für 2025 erneut als sehr gut zu bewertenden Luftqualität in Baden-Württemberg zeigte sich teilweise ein leichter Anstieg der Belastung vor allem bei Feinstaub und Stickstoffdioxid. Denn neben den Emissionen beeinflussen vor allem auch die meteorologischen Bedingungen die Luftqualität. So war im ersten Quartal des vergangenen Jahres die Belastung vor allem durch Feinstaub (und teils durch Stickstoffdioxid) witterungsbedingt erhöht. Anhaltende winterliche Hochdruckwetterlagen bedingten einen fehlenden Luftaustausch am Boden, so dass sich hier die Schadstoffe ansammeln konnten. Die wiederum das erste Halbjahr kennzeichnende anhaltende Trockenheit sowie das Frühjahr und der Frühsommer, die ungewöhnlich warm und sonnig waren, führten bereits im Juni, als zweitwärmster Juni in Baden-Württemberg seit 1961, zu den ersten Überschreitungen des Informationsschwellenwertes von 180 µg/m³ Ozon im Stundenmittel.
Insgesamt war die Luftqualität im Jahr 2025 in Baden-Württemberg sehr gut.
Leichter Anstieg der Belastung durch Stickstoffdioxid stoppt langjährigen Rückgang
Seit 2022 werden alle Grenzwerte für Stickstoffdioxid der 39. BImSchV in Baden-Württemberg eingehalten. Noch im Jahr 2017 gab es Überschreitungen des Jahresgrenzwertes von 40 µg/m³ in 18 Städten. Diese positive Entwicklung setzte sich auch im Jahr 2025 fort, auch wenn an einigen Messstationen ein leichter Anstieg zu beobachten war.

Der langjährige Rückgang der Belastung durch Stickstoffdioxid wurde durch einen im Vergleich zu den Vorjahren leichten Anstieg an vielen Messstellen gestoppt. Die höchsten Stickstoffdioxidimmissionen werden weiterhin an den innerörtlichen, verkehrsnahen Messstellen gemessen. Im Jahr 2025 zählen hierzu Ludwigsburg Schlossstraße (37 µg/m³), Pforzheim Luisenstraße (36 µg/m³) und Stuttgart Am Neckartor (34 µg/m³). Gleichzeitig ist ein nach einem deutlichen Rückgang der Stickstoffmonoxidkonzentrationen zuletzt nun auch hier ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Die einzelnen Ergebnisse der Stickstoffdioxidmessungen im Jahr 2025 sind der Tabelle Jahreswerte 2025 für Stickstoffdioxid, Feinstaub PM10, Feinstaub PM2,5, Ozon zu entnehmen.
Mit Verabschiedung einer neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie im Jahr 2024 gelten ab 2030 jedoch strengere Grenzwerte für Stickstoffdioxid. Angelehnt an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganision (WHO) darf der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid dann 20 µg/m³ nicht überschreiten. Im Jahr 2025 wäre dieser künftig geltende Jahresgrenzwert an 90 Prozent der verkehrsnahen Messstationen im Land überschritten.


In der nachfolgenden Abbildung sind für alle Messstellen in Baden-Württemberg die NO2-Jahresmittelwerte 2025 und zum Vergleich mit den Jahresmittelwerten 2024 die absoluten Veränderungen dargestellt. Der allgemein rückläufige Trend bei der Belastung durch Stickstoffdioxid konnte sich im Jahr 2025 nicht wie die letzten Jahre fortsetzen. Im Mittel war ein leichter Anstieg von 5,2 % bzw. 0,7 µg/m³ zu beobachten. Während an den innerörtlichen, verkehrsnahen Messstellen die Stickstoffdioxidkonzentrationen im Mittel um 2,1 % bzw. um 0,6 µg/m³ stiegen, nahm die Belastung im städtischen Hintergrund im Mittel um 5,9 % bzw. 0,8 µg/m³ zu. Berücksichtigt wurden hierbei die Stationen, an denen sowohl im Jahr 2025 als auch 2024 Stickstoffdioxid gemessen wurde.

Witterungsbedingter leichter Anstieg der Feinstaubbelastung
Die Feinstaubbelastung durch Partikel PM10 und PM2,5 ist in den letzten Jahren aufgrund großräumiger Minderungen der Partikelemissionen in Baden-Württemberg deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 zeigte sich der Einfluss der Witterung auf die dadurch leicht ansteigende Feinstaubbelastung. Zudem werden die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht überall getroffen.


Neben dem über den gesamten Zeitraum von nun über 20 Jahren zu beobachtendem Rückgang der Partikelkonzentrationen treten von Jahr zu Jahr Schwankungen auf, die vor allem auf unterschiedliche Witterungsverhältnisse zurückgeführt werden können. So wurde das Jahr 2025 im ersten Quartal vor allem durch länger anhaltende winterliche Hochdruckwetterlagen geprägt, was zu einem eingeschränkten Luftaustausch in Bodennähe führte. Ein während diesen austauscharmen Phasen typischerweise einhergehender Anstieg der Feinstaubimmissionen war auch im Winter 2025 zu beobachten. Dies macht sich schließlich auch in einem Anstieg der Jahresmittelwerte für Feinstaub bemerkbar. Die einzelnen Ergebnisse der Feinstaubmessungen im Jahr 2025 sind der Tabelle Jahreswerte 2025 für Stickstoffdioxid, Feinstaub PM10, Feinstaub PM2,5, Ozon zu entnehmen.
Im Jahr 2025 lagen die im Jahresmittel gemessenen Partikelkonzentrationen zwar auf ein einem etwas höherem Niveau verglichen mit den beiden Vorjahren 2023 und 2024, die Grenzwerte der 39. BImSchV werden aber seit mehreren Jahren an allen Messstellen eingehalten. Die mit der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie auch für Feinstaub zukünftig geltenden strengeren Grenzwerte wären im Jahr 2025 jedoch nur knapp eingehalten, für Stuttgart Am Neckartor mit 21 µg/m³ wäre der dann ab 2030 geltende Jahresgrenzwert von 20 µg/m³ für Partikel PM10 sogar überschritten.


Für Partikel PM10 gibt es neben dem Grenzwert für den Jahresmittelwert zusätzlich einen Grenzwert für den Tagesmittelwert, der bei 50 µg/m³ liegt und innerhalb eines Kalenderjahres an nicht mehr als 35 Tagen überschritten werden darf. Die Anzahl an Überschreitungstagen für Partikel PM10 ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Seit dem Jahr 2018 wird die maximale Anzahl an zulässigen Überschreitungstagen an allen Messstellen eingehalten.

In den folgenden Grafiken sind die Partikel PM10-Jahresmittelwerte, die Anzahl der Tage mit Überschreitung von 50 µg/m³ sowie die Partikel PM2,5-Jahresmittelwerte für das Jahr 2025 für alle Messstellen in Baden-Württemberg dargestellt. Zudem zeigen die Grafiken jeweils den Vergleich zum Vorjahr 2024.
Die Partikel PM10-Konzentration ist zwischen den Jahren 2024 und 2025 im Mittel über alle Messstellen um 11,7 % bzw. um 1,4 µg/m³ gestiegen, an den verkehrsnahen Messstellen im Mittel um 11,2 % bzw. 1,7 µg/m³.
Hinsichtlich der Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ traten mit 9 Tagen die meisten Überschreitungen an der verkehrsnahen Messstelle Tübingen Mühlstraße auf, gefolgt von den ebenfalls verkehrsnahen Messstellen Stuttgart Am Neckartor und Stuttgart Arnulf-Klett-Platz mit je 6 Überschreitungstagen. Im Vergleich zum Jahr 2024 traten 2025 an 9 Messstellen mehr Überschreitungen auf (+1 bis +2 Tage). Für insgesamt 16 Messstellen wurden entgegen des im Jahresmittel zu beobachtenden Anstiegs der Feinstaubbelastung weniger Überschreitungstage festgestellt (-1 bis -2 Tage). An den übrigen Messstellen traten weitestgehend unverändert keine Überschreitungen auf. Potential für witterungsbedingte Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ gab es vor allem im 1. Quartal 2025. An einzelnen Tagen können Partikel PM10-Überschreitungen auch durch den Austrag von Streusalz oder den Einfluss von natürlichen Quellen, wie Saharastaub, mitverursacht werden.
Die Belastung durch Partikel PM2,5 ist im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr im Mittel über alle Messstellen um 14,3 % bzw. 0,9 µg/m³ gestiegen. An den einzelnen Messstellen sind Zunahmen der Partikel PM2,5-Konzentrationen zwischen 0 % und 33 % bzw. um bis zu 2 µg/m³ zu verzeichnen.



Heute nahezu kein Schwefeldioxid mehr in der Luft von Baden-Württemberg nachweisbar
Die Belastung durch Schwefeldioxid in Baden-Württemberg liegt verglichen mit den gültigen Grenzwerten auf einem sehr niedrigen Niveau. Der kritische Wert zum Schutz der Ökosysteme von 20 µg/m³ für Schwefeldioxid im Jahresmittel wurde mit Konzentrationen bis maximal 2 µg/m³ auch im Jahr 2025 wieder deutlich unterschritten. Auch die zum Schutz der menschlichen Gesundheit geltenden Kurzzeitgrenzwerte in Form der maximal zulässigen Überschreitungshäufigkeiten, dem 1-Stundenmittelwert von 350 µg/m³ bei 24 Überschreitungen und dem Tagesmittelwert von 125 µg/m³ bei 3 Überschreitungen im Kalenderjahr, werden an den 4 Messstationen in Baden-Württemberg seit vielen Jahren sicher eingehalten. Der maximale 1-Stunden- bzw. Tagesmittelwert für Schwefeldioxid trat jeweils mit 52 µg/m³ bzw. 12 µg/m³ an der städtischen Hintergrundmessstation Mannheim-Nord auf. Die einzelnen Ergebnisse der Schwefeldioxidmessungen im Jahr 2025 sind der Tabelle Jahreswerte 2025 für Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Ammoniak, Benzol zu entnehmen.
Die Immissionsbelastung durch Schwefeldioxid in Baden-Württemberg ist seit den 1990er Jahren stark rückläufig und verdeutlicht die Erfolge der Luftreinhaltepolitik bei der Reduktion der Schwefeldioxidemissionen vor allem bei den Kraftwerken und der Industrie. Insbesondere bei den Messstationen im städtischen Hintergrund ist eine deutliche Verbesserung der Luftqualität eingetreten. Auch im ländlichen Hintergrund ist die Immissionsbelastung durch Schwefeldioxid heute nur noch sehr gering. An den verkehrsnahen Messstationen werden in der Regel keine Messungen von Schwefeldioxid durchgeführt.

Kohlenmonoxid als einstiger Leitparameter für die Luftbelastung heute nur noch wenig bedeutend
Die im Jahr 2025 an den Verkehrsmessstationen gemessenen Kohlenmonoxidkonzentrationen liegen in Baden-Württemberg auf einem sehr niedrigen Niveau. Der Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 10 mg/m³ (für den höchsten 8-Stundenmittelwert eines Tages) wurde im Jahr 2025 weit unterschritten. Die maximalen 8-Stundenmittelwerte lagen dabei im Bereich von 0,8 mg/m³ (Mannheim Friedrichsring) bis 1,8 mg/m³ (Heilbronn Weinsberger Straße und Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße). Die einzelnen Ergebnisse der Kohlenmonoxidmessungen im Jahr 2025 sind der Tabelle Jahreswerte 2025 für Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Ammoniak, Benzol zu entnehmen.
Kohlenmonoxid war ein Leitparameter für die Luftbelastung verursacht durch den Straßenverkehr. Heute besitzt Kohlenmonoxid nur noch eine geringe Bedeutung, da die Emissionen mit Einführung des geregelten Katalysators (G-Kat) für Benzinfahrzeuge seit etwa 1995 massiv abgenommen haben. Für die Immissionsbelastung durch Kohlenmonoxid ist somit in den letzten Jahren eine stetige Abnahme zu verzeichnen.

Belastung durch Benzol auf sehr geringem Niveau
Benzol wird hauptsächlich durch den Straßenverkehr freigesetzt. Aufgrund einer entscheidenden Reduktion der Benzolemissionen durch den Einsatz des geregelten Katalysators bei Benzinfahrzeugen und der Absenkung des Benzolgehaltes im Benzin, konnten die Benzolkonzentrationen gesenkt werden. Die Belastung durch Benzol ist somit vor allem an den Stationen mit direktem Verkehrseinfluss massiv zurückgegangen.
In Baden-Württemberg wird Benzol nur noch an zwei verkehrsnahen Messstellen mit hohem Verkehrsaufkommen erfasst. Der bis 2029 geltende Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 5 µg/m³ (Jahresmittelwert) wurde im Jahr 2025 erneut mit 1,1 µg/m³ (Stuttgart Am Neckartor) und 0,9 µg/m³ (Mannheim Friedrichsring) sicher eingehalten. Auch im Hinblick auf den ab 2030 gültigen Grenzwert mit 3,4 µg/m³ im Jahresmittel ist eine Einhaltung derzeit sicher.

Auch wenn sich die Luftqualität in Baden-Württemberg deutlich verbessert hat, so besteht im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und um die Gesundheit aller Menschen im Land zu schützen jedoch auch für die nächsten Jahre weiterhin Handlungsbedarf zur Verbesserung der Luftqualität in Baden-Württemberg - insbesondere mit Blick auf die mit Beschluss der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie im Jahr 2024 zukünftig ab 2030 geltenden strengeren Grenzwerte.