Luftreinhaltung

Saubere Luft zu atmen ist ein Grundbedürfnis des Menschen, gleichzeitig verursachen menschliche Aktivitäten aber auch Luftverunreinigungen verschiedenster Art. Als Hauptquellen für die Beeinträchtigung der Luftqualität sind unser zunehmender Energieverbrauch, unser Mobilitätsbedürfnis (vor allem der Straßenverkehr), die Landwirtschaft aber auch die Produktion von Gütern zu nennen. Durch strenge Grenzwerte und damit notwendige emissionsmindernde Maßnahmen in den Bereichen Industrie, Verkehr und private Haushalte ging die Luftverschmutzung in Deutschland in den letzten Jahren zwar deutlich zurück, jedoch überschreiten Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentrationen gerade in den Innenstädten immer noch geltende Grenzwerte.

Ziel der Luftreinhaltung ist die Verbesserung und Erhaltung sowie eine nachhaltige Sicherstellung der natürlichen Zusammensetzung der Luft in einem Ausmaß, welches den dauerhaften Schutz der Gesundheit des Menschen, den Schutz von Tieren und Pflanzen soweit wie möglich sicherstellt. Unter Luftreinhaltung versteht man dabei die zusammenfassende Bezeichnung für alle Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung der Verunreinigung der Atmosphäre. Maßnahmen zur Luftreinhaltung lassen sich unterscheiden in gesetzliche Vorgaben (zum Beispiel durch Festlegung von Grenzwerten für Schadstoffe) und in technische Maßnahmen. Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung sollen der anthropogenen – menschengemachten - Luftverschmutzung entgegenwirken oder sie erst gar nicht entstehen lassen.

Der Rahmen der Luftreinhaltung ist durch die gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union wie beispielsweise durch die Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG vorgegeben. Die einzelnen Staaten bis zu den lokal verantwortlichen Kommunen haben in der Durchführung der Luftreinhaltung jedoch einen eigenen Gestaltungsspielraum.

Gerade in grenznahen Regionen wie beispielsweise dem Oberrheingebiet und der Region Bodensee wird angestrebt, sich gegenseitig über die Luftqualität und die Durchführung der Luftreinhaltung in den angrenzenden Staaten zu unterrichten und eine gegenseitige Transparenz herzustellen.