Stofflicher Verbraucherschutz
Chemikalien sind in unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und finden sich überall in unserem direkten Umfeld wieder. Angefangen von der Kleidung, Haushaltsgegenständen, unseren Mobiltelefonen bis hin zum Kinderspielzeug kommen wir täglich mit vielen chemischen Substanzen in Berührung. Bewusst wird uns das besonders beim Auspacken neuer Produkte, wenn ein unangenehmer Geruch in die Nase steigt. Die Geruchsemission kann viele Urheber haben. Das Produkt selbst, das Herstellungsverfahren, die Verpackung oder das Füllmaterial kommen dafür in Frage. In der Regel verfliegt der Geruch nach ein paar Tagen und ist nicht gesundheitsgefährdend. Und täglich kommen neue Produkte auf den Markt, weshalb eine stetige Überwachung zur Einhaltung der chemikalienrechtlichen Regelungen notwendig ist.
Zum Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen unterstützt die LUBW die Umsetzung der Vorschriften zur Chemikaliensicherheit sowie der Sicherheit von Geräten und Produkten. Für den Vollzug des stofflichen Verbraucherschutzes in Baden-Württemberg. Als Marktüberwachungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig.
Im Zuge der aktiven und reaktiven Marktüberwachung werden in Gewerbe- und Handelsbetrieben, Verkaufsläden und -märkten Vor-Ort-Messungen durchgeführt bzw. Proben entnommen, die im Labor der LUBW auf Stoffe, die einem Stoffverbot z. B. gemäß REACH/CLP, ProdSG, RoHS-RL/ElektroStoffV, BattG, VerpackungsV und AltfahrzeugV unterliegen, untersucht werden.