Fragen und Antworten zu Windenergie und Schall

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Frage: Es wird behauptet, Windenergieanlagen würden mehr als die Hälfte der Windenergie in Schallwellen umwandeln. Moderne Anlagen würden somit Lärm im Megawatt-Bereich erzeugen. Die Rotorblätter von Windenergieanlagen zählten zu den effektivsten Erzeugern von hörbarem Schall und Infraschall, die es in der Industrie gibt. Stimmt das?

Antwort: Windenergieanlagen wandeln keineswegs einen großen Teil der Energie aus dem Wind in Schall bzw. Infraschall um. In erster Linie transformieren sie die Bewegungsenergie des Windes in elektrischen Strom – allerdings nur zum Teil, denn ihr Wirkungsgrad ist begrenzt. In der Praxis können moderne Windenergieanlagen maximal die Hälfte der Energie des Windes, der durch die Rotorfläche weht, als Strom ins Netz einspeisen. Der Rest verbleibt als Bewegungsenergie im Wind selbst.

Eine Schallleistung von einem Megawatt (1 000 000 Watt) entspricht der Lärmemission eines Raketentriebwerks. Wären die Behauptungen richtig, müssten moderne Windenergieanlagen lauter sein als Raketentriebwerke. Richtig ist: Wie viele andere technische Anlagen erzeugen Windenergieanlagen sowohl hörbare Geräusche als auch Infraschall. Insgesamt strahlen sie jedoch vergleichsweise wenig Schall ab. Über den gesamten Frequenzbereich betrachtet, emittiert eine typische Anlage eine Schallleistung von einigen Watt und liegt damit millionenfach unter den behaupteten Werten. Der von Windrädern erzeugte Infraschall ist im Vergleich mit Autos oder Flugzeugen gering. Die akustisch wirksame Leistung des hörbaren Schallanteils liegt bei 20 bis 50 Milliwatt – und damit sogar milliardenfach niedriger als behauptet.

Stand: November 2015

Frage: Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat hoch empfindliche Messungen von Infraschall durchgeführt. Nach den Berechnungen der Bundesanstalt erreicht Infraschall mit einer Frequenz von wenigen Hertz bei gängigen Windenergieanlagen erst in einer Entfernung von rund 10 km den Wert der Hintergrundgeräusche. Ist das nicht ein Beweis dafür, dass der Infraschall von Windenergieanlagen unsere Lebensräume akustisch verseucht und normale Messgeräte untauglich sind?

Antwort: Die BGR ist Betreiberin von drei Infraschall-Messstationen in der Antarktis, im Bayerischen Wald und in der Nähe von Bremen. Diese sind Teil des internationalen Überwachungssystems zur Einhaltung des Kernwaffen-Teststopp-Abkommens. Jedes System besteht aus mindestens vier Einzelmessaufnehmern, die mehrere hundert Meter voneinander entfernt sind und noch kleinste Drucksignale in der Größenordnung eines Milliardstel des Luftdrucks registrieren können. Die Zusammenführung sämtlicher Messdaten verleiht dem System Eigenschaften vergleichbar einer Richtantenne, so dass es zur Signalpeilung benutzt werden kann.

Die hohe Empfindlichkeit einer solchen Überwachungsanlage ist Voraussetzung, um einen Kernwaffentest überhaupt erfassen zu können. Naturgemäß lässt sich auch Infraschall registrieren, der von anderen Quellen wie beispielsweise Windenergieanlagen ausgeht. Die BGR hat im Jahre 2004 mehrwöchige Feldmessungen an einem freistehenden Windrad bei Hannover durchgeführt. Ergebnis der Untersuchung war unter anderem, dass sich rechnerisch die emittierten Infraschallwellen noch in einer Entfernung von mehr als 10 km nachweisen lassen (Hinweis: Der Bericht wird nach Angaben der BGR derzeit überarbeitet und ist online aktuell nicht verfügbar). Solche Erkenntnisse sind für den Betreiber von Messeinrichtungen zur Überwachung auf Kernwaffentests von großer Bedeutung. Denn es ist oberstes Ziel, ungestörte Registrierungen auch der schwächsten Signale bei sehr tiefen Frequenzen weit unterhalb einiger Hertz zu gewährleisten. Unabhängig davon lassen sich mit hochwertigen handelsüblichen Infraschall-Mikrofonen die Geräuschimmissionen bis herab zu Frequenzen von 0,5 Hz zutreffend erfassen.

Stand: Mai 2021

Frage: Es wird behauptet, die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm, 1998) würde neuere wissenschaftliche Erkenntnisse bei der akustischen Beurteilung von Anlagen nicht berücksichtigen. Ist es richtig, dass sie auch keinen Schutz vor Infraschall und tieffrequenten Geräuschen von Windenergieanlagen bietet?

Antwort: Windenergieanlagen erzeugen wie viele andere technische Anlagen Geräusche in einem weiten Schallspektrum. Dazu gehören auch tieffrequente Geräusche und Infraschall. Die Auswirkungen dieser Geräuschemissionen müssen im konkreten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geprüft werden. Das Gesetz verweist hierbei auf die TA Lärm. Diese stellt in Deutschland die zentrale Beurteilungsgrundlage für Geräusche dar, welche von gewerblichen bzw. industriellen Anlagen ausgehen.

Die TA Lärm wurde zuletzt im Jahre 1998 novelliert. Das bedeutet aber nicht, dass sie inzwischen nicht mehr dem technisch-wissenschaftlichen Stand entspricht. Die TA Lärm berücksichtigt nämlich durchaus auch Infraschall und tieffrequente Geräusche. Für diesen Frequenzbereich sind ausdrücklich besondere Mess- und Beurteilungsverfahren vorgesehen, die in der DIN-Norm 45 680 sowie im dazugehörigen Beiblatt 1 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft – Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen“ festgelegt sind. Dabei werden Schallwellen mit Frequenzen bis hinunter zu 8 Hz berücksichtigt, also auch wesentliche Teile des Infraschallbereichs. Messungen an Windenergieanlagen, bei denen auch der Frequenzbereich unterhalb 8 Hz erfasst wurde, zeigen übereinstimmend, dass der enthaltene Infraschall auch im Nahbereich zwischen 150 m und 300 m deutlich unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt.

Stand: November 2015

Frage: Es wird behauptet, dass der menschliche Körper ein schwingfähiges System darstellt. Tieffrequenter Schall von Windenergieanlagen könne Resonanzphänomene im menschlichen Organismus verursachen. Dies berge die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung. Stimmt das?

Antwort: Der menschliche Körper stellt ein schwingfähiges System dar: Tieffrequenter Schall kann bei sehr hohen Pegeln Schwingungen im menschlichen Organismus hervorrufen, z. B. wenn man bei einem Rockkonzert vor dem Basslautsprecher steht. Windenergieanlagen sind jedoch weder solch starke Quellen, noch werden nennenswerte mechanische Schwingungen in den Boden unter der Anlage eingeleitet. Vielmehr bewegen sich die mechanischen Schwingungen bereits in wenigen 100 m Entfernung auf dem Niveau des allgemeinen Hintergrundes. In mehreren hundert Metern Abstand von Windenergieanlagen sind solche Resonanzeffekte völlig ausgeschlossen, da die Schallintensität dazu millionenfach zu niedrig ist. Die Behauptung, Windenergieanlagen würden Resonanzeffekte im menschlichen Körper auslösen und ihn dadurch gesundheitlich schädigen, trifft daher nicht zu.

Stand: November 2015

Frage: Gelegentlich trifft man auf die Behauptung, Anwohner in der Nähe von Windenergieanlagen würden häufig unter psychosomatischen Symptomen wie Frustration, Einschlafschwierigkeiten, Schlafstörungen, Furcht, Müdigkeit, Druck im Ohr, Kopfschmerzen, Nervosität und Konzentrationsmangel leiden. Diese Symptome würden durch tieffrequenten Schall und Infraschall der Windenergieanlagen ausgelöst. Stimmt das?

Antwort: Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse, aus denen diese Behauptungen abgeleitet werden können. Vielmehr lässt sich zeigen, dass die Behauptungen im Wesentlichen auf eine einzelne Studie der englischen Universität Salford zurückgehen, die im Jahre 2011 veröffentlicht wurde. Der Bericht mit dem Titel Vorschläge für Beurteilungskriterien von tieffrequentem Lärm enthält eine Analyse subjektiver Lärmbeschwerden. Er zeigt auf, dass über die Hälfte der Personen, die sich über tieffrequenten Lärm beschwerten, über die Symptome Frustration, Einschlafschwierigkeiten, Schlafstörungen, Furcht, Müdigkeit, Druck im Ohr, Kopfschmerzen, Nervosität und Konzentrationsmangel klagten.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Personen wirklich überdurchschnittlich mit tieffrequentem Lärm belastet waren. Es bedeutet auch nicht, dass diese weit verbreiteten Beschwerden wirklich ursächlich in Zusammenhang mit tieffrequenten Geräuschen stehen. Datenbasis des Berichtes sind übliche Lärmbeschwerden, wie sie seit vielen Jahrzehnten an Umweltämter herangetragen werden. Die Wissenschaftler konnten nur bei einem kleinen Teil der Beschwerdeführer eine überdurchschnittliche Belastung mit tieffrequenten Geräuschen feststellen. Ein Bezug zu Windenergieanlagen ist nicht gegeben: Im Bericht sind Geräusche von Windenergieanlagen auf mehr als 100 Seiten nicht erwähnt.

Stand: November 2015

Frage: Es wird behauptet, Wissenschaftler hätten bei einem Experiment mit 700 Teilnehmern herausgefunden, dass ein signifikanter Anteil von 22 Prozent der befragten Teilnehmer bei Anwesenheit von Infraschall Empfindungen wie Beklemmung, Unbehagen, extreme Traurigkeit, Reizbarkeit verbunden mit Übelkeit oder Furcht sowie Druck auf der Brust verspürten. Dieses Ergebnis würde klar zeigen, dass Infraschall im unhörbaren unterschwelligen Bereich, wie er in der Umgebung von Windenergieanlagen auftritt, akute Gesundheitsbeschwerden auslöst. Stimmt das?

Antwort: Ein derartiges Experiment wurde im Mai 2003 von britischen Wissenschaftlern im Rahmen des Projekts „Experiment: Zwiegespräch von Kunst und Wissenschaft" in der Londoner Konzerthalle Purcell Room tatsächlich durchgeführt. Die 700 Teilnehmer wurden dabei nicht nur mit Musik beschallt, zusätzlich wurde ein Infraschall-Sinuston von 17 Hz und einem Schallpegel von 90 dB erzeugt. 22 Prozent der Zuschauer beurteilten die Darbietung mit Infraschall als unangenehm und erlebten Furcht, gedrückte Stimmung und Unbehagen. Die Wahrnehmbarkeitsschwelle nach DIN 45 680 liegt für diese Frequenz bei 77 dB. Der Schallpegel bei diesem Experiment lag somit deutlich darüber, also nicht mehr im unhörbaren unterschwelligen Bereich. Die Schallintensität lag energetisch etwa 10 000-fach höher als in der Umgebung einer Windenergieanlage. Zum Vergleich siehe z. B. die Ergebnisse des LUBW-Messprojekts Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen.

Der Infraschall-Ton war bei diesem Experiment nur deshalb schwerer wahrnehmbar, weil zeitgleich laute Musik abgespielt wurde. Ein relativ hoher Anteil der Besucher konnte die Frage, ob der Infraschall ein- oder ausgeschaltet war, aber trotzdem richtig beantworten. Diese ergänzenden Erläuterungen machen deutlich: Das Experiment zeigt nicht, dass Infraschall im unhörbaren unterschwelligen Bereich akute Gesundheitsbeschwerden verursacht. Zudem sind die Umstände dieses Experiments vollkommen andere als etwa in der Nachbarschaft von Windenergieanlagen.

Stand: November 2015

Frage: Es wird behauptet, Frau Dr. Pierpont hätte in den USA den Nachweis erbracht, dass der Infraschall von Windenergieanlagen beim Menschen das sogenannte Windturbinen-Syndrom auslösen kann. Dieses äußere sich in zwölf Hauptsymptomen: Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Tinnitus (Ohrpfeifen), Ohrendruck, Schwindel, Drehschwindel, Übelkeit, Sehstörungen, Herzrasen, Reizbarkeit, Konzentrations- und Erinnerungsprobleme sowie Panikattacken – gekoppelt mit dem Gefühl, dass die inneren Organe pulsieren oder zittern. Stimmt das?

Antwort: Im März 2006 kontaktierte Frau Dr. Nina Pierpont Menschen, die in der Nähe von Windenergieanlagen leben und ihre gesundheitlichen Beschwerden auf diese zurückführen. Sie befragte 23 Personen telefonisch und erhielt von ihnen Informationen zu Symptomen von weiteren 15 Personen. Darauf basierend schuf sie ein neues Krankheitsbild und nannte es „Windturbinen-Syndrom“ („Visceral Vibratory Vestibular Disturbance“, das bedeutet „vibrationsbedingte Störung des Gleichgewichtsorgans“). Sie beschreibt es mit den oben genannten zwölf Hauptsymptomen. Frau Dr. Pierpont veröffentlichte ihre Ergebnisse 2009 in einem knapp 300-seitigen englischsprachigen Buch mit dem Titel „Wind Turbine Syndrom – A Report on a Natural Experiment“. Die Inhalte des Buches haben sich inzwischen weltweit verbreitet. Bei Kampagnen gegen die Windkraft tritt Frau Dr. Pierpont als „Sachverständige“ auf.

Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass die Studie lediglich auf der Grundlage von 23 Telefonaten ohne begleitende medizinische Untersuchungen oder akustische Messungen durchgeführt wurde. Laut Aussage der Expertinnen und Experten des Hessischen Faktenchecks Infraschall (pdf, 5,3 MB) handelt es sich um eine medizinische Fallbeschreibung, die keinen Rückschluss auf ursächliche Zusammenhänge zwischen Windenergieanlagen und den beschriebenen Symptomen auf Bevölkerungsebene zulässt. Die Studie wurde bisher nicht in Fachmedien publiziert und ist in der Fachwelt nicht anerkannt. Sie bietet jedoch Anhaltspunkte für weitere Untersuchungen an großen Stichproben, in denen die Messung von Infraschall und tieffrequentem Schall mit der Befragung von Anwohnern kombiniert werden sollte.

Fazit: Das sog. „Windturbinen-Syndrom“ ist als medizinisch anerkanntes Krankheitsbild nicht existent.

Stand: November 2015

Frage: Es wird behauptet, dass durch unterschwelligen tieffrequenten Schall bestimmte Gehirnströme stimuliert und moduliert werden können. Damit sei belegt, dass von Windenergieanlagen eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Stimmt das?

Antwort: Die Aussagen stammen aus einem Artikel, der im Jahre 2008 unter dem Titel „Infraschall von Windkraftanlagen als Gesundheitsgefahr“ verbreitet wurde (E. Quambusch und M. Lauffer in: ZFSH/SGB – Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis, 08/2008). Darin ist unter anderem Folgendes zu lesen: „Es konnte experimentell nachgewiesen werden, dass bestimmte Gehirnschwingungen durch tieffrequenten Schall stimuliert und moduliert werden können und sich somit eine künstlich herbeigeführte labile emotionale Lage erzeugen lässt.“

Die Autoren beziehen sich dabei auf einen Bericht über eine medizinisch unzulängliche und letztlich abgebrochene Untersuchung bei einer Einzelperson. Die Fragestellung der Untersuchung war nur in allgemeiner Form definiert. Die Probandin wurde jeweils informiert, wenn sie Schall ausgesetzt war, der „nicht hörbar“, aber angeblich „gesundheitsschädlich“ war. Daraufhin spiegelte sich die emotionale Reaktion der Patientin in den Gehirnströmen wider. Um den Einfluss einer negativen Erwartungshaltung zu vermeiden, werden solche Untersuchungen normalerweise verblindet durchgeführt, d. h. die Versuchspersonen und gegebenenfalls sogar die Versuchshelfer erhalten keine Informationen über die Versuchsbedingungen und ihre zeitliche Abfolge. Bei akustischen Untersuchungen ist außerdem wesentlich, dass zusätzlich auch stets der Schallpegel gemessen wird. Dies ist in diesem Fall nicht erfolgt.

Der Bericht wurde in keiner Fachzeitschrift veröffentlicht. Es ist auch nicht erkennbar, dass er als Beitrag für eine wissenschaftliche Debatte verfasst wurde. Aus dem Bericht lassen sich daher keine allgemein gültigen Aussagen über Infraschall und eine Gesundheitsgefahr durch Infraschall von Windenergieanlagen ableiten.

Stand: November 2015

Frage: Es wird behauptet, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordere für Windenergieanlagen einen Mindestabstand von 2 000 m zu bewohnten Gebäuden. Manchmal wird die WHO-Forderung auch mit 1 500 m, 3 000 m oder der 10-fachen Anlagenhöhe zitiert. Welche der Angaben ist richtig?

Antwort: Auf Anfrage der LUBW teilte die WHO mit Schreiben vom 22.03.2013 mit, dass sie weder Richtlinien speziell für Lärm von Windenergieanlagen noch Empfehlungen zu Abständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung veröffentlicht hat. Die oft zitierten WHO-Mindestabstände von Windenergieanlagen zum bebauten Gebiet gibt es nicht. Allgemeine Hinweise zum nächtlichen Schutz vor Lärm werden in der WHO-Veröffentlichung „Night Noise Guidelines for Europe" aus dem Jahre 2009 gegeben. Als Vorsorgewert zur Vermeidung von gesundheitsrelevanten Effekten, auch für besonders empfindliche Personen wie z. B. Kinder oder Kranke, wird ein Außenpegel von 40 dB(A) für die Nacht genannt. Dies entspricht dem Immissionswert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete.

Stand: November 2015

Frage: Ist der von der Landesregierung empfohlene planerische Vorsorgeabstand von 700 m zwischen Windenergieanlagen und Gebieten mit Wohnbebauung nicht zu gering, um vor den Geräuschen der Anlagen zu schützen?

Antwort: Der von der Landesregierung empfohlene Vorsorgeabstand von 700 m zu Wohngebieten ist ein Richtwert für die Regionalplanung und die Flächennutzungsplanung. Bei diesem Abstand wird erfahrungsgemäß nachts ein Außenpegel von 40 dB(A) eingehalten. Für die Steuerung einer sachgerechten Raumplanung ist der empfohlene Richtwert von 700 m sinnvoll und ausreichend, siehe auch die Grafiken hier. Für die Genehmigung einer Windenergieanlage und damit für die Festlegung der konkret erforderlichen Abstände sind die gesetzlichen Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bzw. der TA Lärm maßgeblich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird jeder Einzelfall geprüft. Dabei müssen Nachweise über die Lärmemissionen der Windenergieanlage und die Lärmeinwirkungen in der Umgebung vorgelegt werden. Bei dieser Einzelfallprüfung können sich höhere, aber auch niedrigere Abstände ergeben.

Stand: August 2019

Frage: Es wird behauptet, in Großbritannien sei für Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 3 000 m zu Wohnhäusern gesetzlich vorgeschrieben. Gleichzeitig wird gefordert, diese Regelung auch für Baden-Württemberg zu übernehmen. Wie ist die Rechtslage in Großbritannien?

Antwort: In Großbritannien gibt es bis heute keinen gesetzlichen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und der Wohnbebauung. Gesetzentwürfe über Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden wurden im Parlament des Vereinigten Königreichs bereits dreimal eingebracht: Erstmals in der Sitzungsperiode 2008-2009 auf Initiative des Unterhauses und danach zweimal im Oberhaus. Der letzte Vorstoß erfolgte in der Sitzungsperiode 2012-2013 unter dem Titel Wind Turbines (Minimum Distance from Residential Premises) Bill. Die Federführung hatte der inzwischen verstorbene Lord Reay. Das Gesetz hätte in England und Wales Geltung haben sollen. Am 14.05.2012 fand im Oberhaus die erste Gesetzeslesung statt, was den ersten von insgesamt zehn förmlichen Gesetzgebungsschritten darstellt. Seitdem ruht das Vorhaben. Eine gesetzliche Regelung existiert in Großbritannien somit bis heute nicht.

Stand: November 2015

Frage: Laut Prof. Alec Salt (Washington University, St. Louis, USA) kann unhörbarer Infraschall speziell von Windenergieanlagen gesundheitsschädlich sein. Die äußeren Haarzellen des Innenohrs seien empfindlich für Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle und würden Nervenimpulse aussenden. Das Gehirn würde diese Nervenimpulse unbewusst wahrnehmen. Stimmt das?

Antwort: Die Arbeiten von Prof. Alec Salt zum Thema Windenergie sind wissenschaftlich umstritten und wurden schon vielfach kritisiert, da sie spekulativ und nicht nachvollziehbar sind. Sie gelangen stets zu dem Ergebnis, dass Windenergieanlagen schlecht für die Gesundheit sein können.

Als Grundlage für seine Aussage verwendet Prof. Salt frühere Studien an Meerschweinchen, die starkem Infraschall ausgesetzt wurden. Er konnte nach eigenen Angaben vergleichsweise starke elektrische Impulse im Innenohr der Meerschweinchen an den äußeren Haarzellen messen. Dies sei ein Nachweis, dass tieffrequente Geräusche das Ohr der Meerschweinchen stark stimulieren. Prof. Salt vermutet, dass diese Erkenntnis auf den Menschen übertragbar sein könnte. Laut den Expertinnen und Experten des Hessischen Faktenchecks Infraschall (pdf, 5,3 MB) können die Ergebnisse jedoch nicht eins zu eins auf den Menschen übertragen werden. Auch ist die gesundheitliche Relevanz ungeklärt: Denn messtechnisch erfassbare Effekte müssen nicht zwangsläufig zu gesundheitlichen Auswirkungen führen.

Prof. Salt vermutet, möglicherweise könnten Symptome wie Pulsation, Unwohlsein, Stress, Unsicherheit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel oder Übelkeit mit dem unhörbaren Infraschall von Windenergieanlagen einher gehen. Derartige Effekte lassen sich bei sehr hohen Infraschallpegeln zwar beobachten. Es ist jedoch weder nachgewiesen noch plausibel, dass tieffrequente Geräusche mit Pegeln auf dem Niveau natürlicher Geräusche zu solchen Symptomen führen können. Eine Relevanz der Ergebnisse von Prof. Salt für die Risikobewertung von Windkraftgeräuschen ist derzeit nicht erkennbar.

Stand: November 2015

Frage: Der Radiologe Dr. Michael A. Nissenbaum (Fort Kent, Maine, USA) ist der Auffassung, dass sich Geräusche von Windenergieanlagen im Umkreis von 1,5 km negativ auf die Schlafqualität und den Gesundheitszustand auswirken. Stimmt das? 

Antwort: In ihrer Fall-Kontroll-Studie Auswirkungen des Lärms von industriellen Windenergieanlagen auf Schlaf und Gesundheit untersuchten Nissenbaum, Hanning und Aramini den Einfluss von Windkraftanlagen auf Gesundheitsprobleme von Bewohnern zweier ländlicher Regionen in Maine (USA). Die Teilnehmer, die zwischen 375 m und 1400 m (Fallgruppe) bzw. 3,3 km und 6,6 km (Kontrollgruppe) von den Anlagen entfernt wohnten, mussten Fragebögen zur Schlafqualität, Tagesschläfrigkeit und allgemeinen körperlichen und psychische Gesundheit ausfüllen.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Fallgruppe im Vergleich zur Kontrollgruppe schlechter schlief, während des Tages schläfriger war und einen schlechteren psychischen Gesundheitszustand hatte. Die Studie von Nissenbaum wird weltweit als wissenschaftlicher Beweis zitiert, dass Windparks gesundheitliche Probleme verursachen.

Die untersuchte Situation ist mit der in Deutschland nicht vergleichbar. Rund die Hälfte der Personen in der Fallgruppe wohnte sehr nah an Windenergieanlagen, die kürzeste Entfernung zum Windpark war 375 m. Diese Personen waren nach Angaben der Autoren teilweise Außenpegeln bis 52 dB(A) ausgesetzt. Bei diesen Schallpegeln sind Beeinträchtigungen grundsätzlich zu erwarten. In Deutschland darf in allgemeinen Wohngebieten nachts ein Richtwert von 40 dB(A) nicht überschritten werden. In reinen Wohngebieten gilt nachts sogar ein Richtwert von 35 dB(A). Dies führt zu deutlich größeren Mindestabständen zur Wohnbebauung.

Bei näherer Betrachtung der Studie zeigt sich, dass die Daten praktisch keinen statistischen Zusammenhang zwischen Schlafqualität und Abstand erkennen lassen. Sowohl die Personen in der (kleinen) Fallgruppe als auch in der (kleinen) Kontrollgruppe zählen insgesamt zu den schlechten Schläfern. Es gibt eine breite Streuung von Personen, die gut, mittelmäßig oder schlecht schlafen. Im statistischen Mittel beklagen beide Gruppen eine ähnliche Tagesmüdigkeit.

Stand: November 2015

Frage: Es wird vorgebracht, Menschen in der Nähe von Windenergieanlagen würden häufig unter sogenannten „Nocebo-Effekten“ leiden. Was versteht man darunter? 

Antwort: Der Placebo-Nocebo-Effekt ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie der Geist mit dem Körper interagiert. Placebo-Effekte sind positive Wirkungen, die auf die Einnahme wirkstofffreier Scheinmedikamente oder auf Scheinbehandlungen zurückzuführen sind. Sie führen zu positiven Veränderungen des subjektiven Befindens und objektiv messbarer körperlicher Funktionen. Die positive Erwartungshaltung gegenüber der Behandlung und die Konditionierung werden als wichtigste Voraussetzungen für das Auftreten des Placebo-Effektes betrachtet. Placebos können genau den Effekt verursachen, den der Patient erwartet. Je stärker die Erwartungshaltung, desto stärker der Effekt. Eine Spritze mit Kochsalzlösung kann erfolgreich Schmerzen lindern, wenn der Patient glaubt, dass die Spritze ein starkes Schmerzmittel enthält. Solche Wirkungen lassen sich der symbolischen Bedeutung einer Heilbehandlung zuschreiben.  

Wenn bei einem Placebo die negative Wirkung überwiegt, spricht man von einem Nocebo. Der Nocebo-Effekt wurde entdeckt, als nach Gabe wirkstofffreier Präparate negative Wirkungen auftraten, auf die der Arzt vorher hingewiesen hatte oder die im Beipackzettel verzeichnet waren. Der Nocebo-Effekt beruht im Wesentlichen auf einer negativen Erwartungshaltung und Konditionierung. Sie zeigt sich am deutlichsten in einer krankmachenden Angst vor vermeintlichen Gefahren. Die von Betroffenen beklagten Symptome sind meist Beschwerden, denen psychosomatische Ursachen zugeschrieben werden, z. B. Übelkeit, Kopfschmerzen, Erschöpfung, Schlaflosigkeit oder Benommenheit. Daneben sind auch objektive Symptome diagnostizierbar, z. B. Hautausschlag, erhöhter Blutdruck und erhöhte Herzfrequenz. Eine Sammlung eindrucksvoller Beispiele für Nocebo-Effekte findet sich im Heft 04/2013 des Magazins der Süddeutschen Zeitung.

Wissenschaftler der Universität Auckland sind der Frage nachgegangen, ob vielleicht die Sorge, dass unhörbarer Infraschall der Gesundheit schadet, eben jene Symptome verursacht, die mit dem von Dr. Nina Pierpont postulierten „Windturbinen-Syndrom“ verknüpft werden (Siehe Frage 7). In der Studie wurden 54 Teilnehmer in eine Fall- und eine Kontrollgruppe aufgeteilt. Die Fallgruppe wurde durch ein Video mit Leidensberichten rund um Windenergieanlagen konditioniert, um eine negative Erwartungshaltung zu entwickeln. Die Kontrollgruppe sah stattdessen ein Video, in dem Wissenschaftler erklärten, warum Infraschall solche Symptome nicht auslöst. Alle Probanden wurden im Anschluss zehn Minuten lang Infraschall deutlich unterhalb der Hörschwelle und zehn Minuten lang Schein-Infraschall (also Stille) ausgesetzt. Bei der Kontrollgruppe gab es keine symptomatischen Veränderungen.

Die Teilnehmer fühlten sich während der Beschallung genauso wie vorher. Die Fallgruppe, die aufgrund des Films eine negative Erwartungshaltung hatte, berichtete von einer Zunahme ihrer Beschwerden während der Beschallung. Sie hatte deutlich mehr und intensivere Beschwerden im Vergleich zu vorher - unabhängig davon, ob sie Infraschall oder Schein-Infraschall (Stille) ausgesetzt waren. Zudem klagten die Teilnehmer über genau die Symptome, die sie vorher gesehen hatten.

Die Studie zeigt, wie stark Konditionierungen und negative Erwartungshaltungen die Zahl und Intensität gefühlter Symptome vergrößern können. Sie ist deshalb ein Indiz dafür, dass die dem Infraschall zugeschriebenen Gesundheitsbeschwerden mit Nocebo-Effekten erklärbar sind.

Stand: November 2015

Frage: Man begegnet gelegentlich der Aussage, dass es sensible Menschen gibt, welche unterhalb der Hörschwelle nach DIN 45 680 Infraschall wahrnehmen können. Diese Menschen würden durch Windenergieanlagen beeinträchtigt. Stimmt das? 

Antwort: Es gibt tatsächlich Personen mit besonders niedriger Wahrnehmungsschwelle für tiefe Frequenzen. Diese Menschen können tieffrequente Geräusche besser hören bzw. wahrnehmen als es nach der Hörschwelle der DIN 45 680 zu erwarten wäre. Die menschliche Hörschwelle ist individuell sehr unterschiedlich. Sie variiert insbesondere am oberen und unteren Ende des Hörspektrums stärker als im mittleren Bereich. Die individuell schwankenden Hörschwellen verteilen sich statistisch um einen Mittelwert. Eine gute Darstellung dieser Hörschwellenverteilung findet sich in Publikationen von Kurakata und Mizunami bzw. zusammenfassend in der Norm DIN ISO 28 961.

Die Hörschwelle der aktuell gültigen Norm DIN 45 680 liegt zwischen der P25- und der P30-Hörschwelle von Kurakata. Das bedeutet: Etwa 25 bis 30 Prozent der Menschen können besser hören bzw. wahrnehmen als es die Hörschwelle der DIN 45 680 beschreibt. Im neuen Entwurf dieser Norm wird im Infraschallbereich eine um etwa 3 dB niedrigere Hörschwelle zugrunde gelegt und als Wahrnehmungsschwelle bezeichnet. Diese Wahrnehmungsschwelle entspricht bei 10 Hz der P10-Hörschwelle. Bei 100 Hz, wo der Bereich der tieffrequenten Geräusche endet, wird sogar die P1-Schwelle leicht unterschritten. Bei dieser Frequenz hören also weniger als ein Prozent der Menschen besser als es die Hörschwelle der neuen Norm beschreibt.

Der Infraschall von Windenergieanlagen liegt um mehrere zehn Dezibel unter der Hörschwelle der alten und der neuen DIN 45 680. Es ergeben sich auch aus den wissenschaftlichen Untersuchungen zur Hörschwellenverteilung keine Hinweise darauf, dass Menschen mit besonders niedriger Wahrnehmungsschwelle den Infraschall von Windenergieanlagen in deren Umgebung hören bzw. wahrnehmen können. Beeinträchtigungen oder Belästigungen durch Infraschall von Windenergieanlagen sind daher auch bei sensiblen Menschen nicht zu erwarten. Zusätzliche Informationen finden Sie unter FAQ Nr. 16.

Publikationen von Kurakata

K. Kurakata, T. Mizunami
"The Statistical Distribution of Normal Hearing Thresholds for Low-Frequency Tones"
J. Low Freq. Noise Vib. Act. Contr., 27, 2008, pp. 97-104

K. Kurakata, T. Mizunami
"Statistical distribution of normal hearing thresholds under free-field listening conditions"
Acoust. Sci. Tech., 26, 2005, pp. 440-446

K. Kurakata, T. Mizunami
"Percentiles of normal hearing-threshold distribution under free-field listening conditions in numerical form"
Acoust. Sci. Tech., 26, 2005, pp. 447-449

Stand: November 2015

Frage: Es wird argumentiert, dass es in Bezug auf Infraschall und tieffrequenten Schall von Windenergieanlagen noch großen Forschungsbedarf gibt. Stimmt das? 

Antwort: Einige Windenergiegegner behaupten mit Hinweis auf das Umweltbundesamt (UBA) oder das Robert-Koch-Institut, dass es in Bezug auf Infraschall von Windenergieanlagen noch einen großen Forschungsbedarf gebe. Daher fordern sie, mit dem Ausbau der Windenergie zu warten, bis ausreichend Studienergebnisse vorliegen.

Das UBA konstatiert in seiner Informationsschrift Geräuschbelastung durch tieffrequenten Schall, insbesondere durch Infraschall im Wohnumfeld einen „deutlichen Mangel an umweltmedizinisch ausgerichteten Studienergebnissen zu den Themen Infraschall und tieffrequenter Schall“. Allerdings taucht das Wort Windkraft bzw. Windenergie an keiner Stelle auf. Eine Anfrage beim UBA ergab, dass sich diese Aussagen nicht auf Windenergieanlagen beziehen. Die Einschätzung des UBA bezieht sich vielmehr allgemein auf den gesamten Bereich der tieffrequenten Geräusche und des Infraschalls. Als Beispiele erwähnt das UBA u. a. Klimaanlagen und Pumpen. Es gibt bereits eine ganze Reihe seriöser Studien, die sich umfassend mit dem Thema Windenergie und Infraschall befasst haben. Die Studienlage ist ausreichend gut, um das Thema fundiert beurteilen zu können. Nachfolgend werden einige wichtige Hinweise zusammengefasst.

Infraschallmessungen an Windenergieanlagen
Wissenschaftlich durchgeführte akustische Messungen in der Umgebung von Windenergieanlagen ergeben durchgängig, dass der Infraschall von Windenergieanlagen in deren direkter Umgebung messbar ist, aber deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt. Ab einem Abstand von etwa 700 m ist zwischen ein- und ausgeschalteter Anlage praktisch kein Unterschied mehr messbar. Auch in der Nähe von Autobahnen und Schnellstraßen oder an Waldstandorten ist der Infraschall einer Windenergieanlage gegen das Hintergrundgeräusch nicht mehr messbar. Die vorliegenden Ergebnisse des Infraschall-Messprojekts der LUBW decken sich mit diesen Erkenntnissen. Somit stellt der Infraschall von Windenergieanlagen kein Sonderproblem dar.

Windenergie und Gesundheit
Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise, dass Infraschall deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, wie er von Windenergieanlagen ausgeht, Gesundheitsprobleme verursacht. Der Betrieb von Windenergieanlagen ist jedoch mit einem hörbaren Betriebsgeräusch verbunden, das bei sehr geringem Abstand zu einer erheblichen Belästigung führen kann. Bei richtiger Planung und mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung gehen von Windenergieanlagen keine erheblichen Geräuschbelästigungen aus. Eine Auswahl an Studien zum Thema „Windenergie und Gesundheit“ hat die Universität Sydney zusammengestellt. Die kanadische Gesundheitsbehörde „Health Canada“ führte eine groß angelegte Studie durch. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist online verfügbar.

Fazit
In Bezug auf Windenergieanlagen sind keine grundlegenden Defizite an messtechnisch und umweltmedizinisch ausgerichteten Studienergebnissen zu den Themen Infraschall und tieffrequenter Schall erkennbar. Das schließt nicht aus, das einzelne Aspekte detaillierter oder ergänzend untersucht werden könnten. Unabhängig von Windenergieanlagen wird von Expertinnen und Experten bei den Themen Infraschall und tieffrequente Geräusche allgemein noch Forschungsbedarf gesehen. Hierbei sollten sowohl technische als auch natürliche Quellen von Infraschall Beachtung finden. Außerdem sollte das Zusammenwirken von tieffrequenten und hörbaren Geräuschen berücksichtigt und aus umweltmedizinischer und umweltpsychologischer Perspektive gemeinsam betrachtet werden. Das Faktenpapier Windenergie und Infraschall (2015) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung gibt zu diesem Themenkomplex einen guten Überblick.

Stand: November 2015

Frage: Unter dem Titel Macht der Infraschall von Windkraftanlagen krank? erschien erschien in der Zeitung DIE WELT am 02.03.2015 ein Beitrag des Wirtschaftsredakteurs Daniel Wetzel. Darin wird behauptet, aus Angst vor Gesundheitsschäden durch Infraschall würden in Dänemark kaum noch Windenergieanlagen gebaut. Eine staatliche Untersuchung laufe, deutsche Behörden würden das Problem aber noch herunterspielen. Ferner wird der Eindruck erweckt, der nicht hörbare Schall der Windturbinen würde in einer benachbarten Nerzfarm die Tiere verrückt machen, so dass diese sich gegenseitig totbeißen. Wie sind diese Aussagen zu werten?

Antwort: Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat den oben genannten Pressebeitrag der dänischen Botschaft in Berlin mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Diese hat am 27.04.2015 eine Antwort der dänischen Energieagentur übermittelt, welche dem dänischen Ministerium für Klima, Energie und Bau zugeordnet ist. Darin wird klargestellt, dass die Aussagen des WELT-Artikels nicht bestätigt werden können. Die nachfolgenden vier Punkte sind wörtlich der autorisierten Übersetzung durch die dänische Botschaft entnommen:

  • Der Ausbau der Windkraft stagniert nicht. Im Jahr 2014 wurden Onshore-Windenergieanlagen mit einer Kapazität von 106 MW errichtet und Anlagen mit einer Kapazität von insgesamt 29 MW demontiert.Es gab einen Rückgang beim Ausbau im Vergleich zum Jahr 2013, der unter anderem durch veränderte Tarifbestimmungen seit dem 01.01.2014 begründet werden kann.
  • Anfang 2014 wurde eine Studie über den Zusammenhang zwischen Windrad-Geräuschen und Auswirkungen für die Gesundheit angefangen. Manche Kommunen warten mit der Planung ab, bis das Ergebnis der Studie vorliegt, aber viele Kommunen planen weiterhin den Ausbau von Windkraft.
  • An Hand der existierenden wissenschaftlichen Grundlagen gibt es keinen Beleg dafür, dass Windräder negative Auswirkungen für die Gesundheit haben. Das dänische Ministerium für Klima, Energie und Bau hat deswegen bekanntgegeben, dass die Planung von Windrädern während des Untersuchungszeitraumes fortgesetzt werden kann.
  • Das Kompetenzzentrum für Landwirtschaft und Pelztiere hat 2011 angegeben, dass Berichte über negative Auswirkungen für die Produktion von Nerzen – selbst bei einem Abstand von nur 200 m zu Windrädern – nicht vorliegen.

 

Hintergrundinformation

Dänemark setzt stark auf Windenergie. Im Jahr 2014 wurden über 39 Prozent des landesweit verbrauchten Stroms mit ca. 4 700 Windenergieanlagen erzeugt. Der Windstromanteil kann jedoch ohne neue Nutzungskonzepte (z. B. Heizen mit Strom) oder bessere Verteilung auf europäischer Ebene (Netzausbau, europäischer Strommarkt für erneuerbare Energien) nicht mehr beliebig gesteigert werden. So schwankte die Windstromausbeute im Jahr 2014 zwischen 0 und mehr als 130 Prozent des landesweiten Stromverbrauschs.

Statt Zubau findet in Dänemark momentan eher ein Umbau bei den Windenergieanlagen (Repowering) statt. Viele kleine Windenergieanlagen werden hier durch wenige große ersetzt. So sank die Zahl der kleinen Windenergieanlagen (weniger als 500 kW) im Zeitraum 2000 bis 2013 um ca. 2 300 Anlagen. Die installierte Leistung hat sich jedoch im gleichen Zeitraum durch den Zubau von ca. 1 300 mittleren und großen Windenergieanlagen (500 kW oder darüber) mehr als verdoppelt. Nach aktueller Planung der dänischen Regierung sollen im Zeitraum 2012 bis 2020 große Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1 800 MW an Land neu errichtet und gleichzeitig ältere Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1 300 MW abgebaut werden.

Stand: November 2015

Frage: Es wird immer wieder behauptet, der gemeinsame Bundesausschuss aller Krankenkassen habe vorsorglich den Code ICD-10-GM T75.2 zur Abrechnung der Behandlung von Gesundheitsschäden festgelegt, welche durch Infraschall von Windkraftanlagen verursacht wurden. Wie ist das zu werten?

Antwort: Diese Aussage trifft nicht zu. Auf Nachfrage beim Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) in Berlin und dem für den ICD-10-GM Code zuständigen Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln wurde vielmehr bestätigt, was auch beim Studium der aktuellen Version 2015 des ICD-10-GM Codes ersichtlich ist: Der genannte Krankenkassen-Code T75.2 trägt den Titel „Schäden durch Vibration“ und umfasst Symptome und Krankheitsbilder wie das sogenannte Presslufthammer-Syndrom, die Weißfingerkrankheit nach lang dauernder Bedienung stark vibrierender Maschinen wie z. B. Motorsägen, aber auch Schwindel durch Infraschall. Diese Position ist bereits seit über 20 Jahren in der Liste enthalten. Der Eintrag wurde vor der verbreiteten Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt, also keineswegs „vorsorglich“ wegen möglicher Gesundheitsschäden durch Infraschall von derartigen Anlagen.

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems – ICD) ist ein weltweit anerkanntes Diagnoseklassifikationssystem der Medizin. Es wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben. In Deutschland sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen verpflichtet, Diagnosen nach ICD-10 German Modification (GM) zu verschlüsseln. Verbindlich für die Verschlüsselung in Deutschland ist die vom DIMDI herausgegebene ICD-10-GM Version 2015.

Stand: November 2015

Frage: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat im Jahr 2015 die Grenzbereiche des Hörens im Bereich des Infraschalls untersucht. Als Ergebnis wird u. a. herausgestellt, dass man Infraschall hören kann. In einer Pressemitteilung greift die PTB Besorgnisse in Teilen der Bevölkerung auf und stellt die Frage, ob etwa Windenergieanlagen schädlich für Menschen seien. Wenn sich dies schon die PTB fragt: Sind die Sorgen nicht berechtigt?

Antwort: Im Jahre 2015 berichtete die PTB in einer Pressemitteilung über eine neue Studie zur Wirkung von Infraschall und Ultraschall auf Menschen. Presse und Rundfunk griffen diese Berichte unter Überschriften wie Dröhnen im Kopf oder Der Mensch hört tiefer als gedacht auf. Die PTB selbst leitete ihre Pressemitteilung vom 10.07.2015 mit der Frage ein: Sind Windenergieanlagen schädlich für Menschen? Das Interesse der Medien ist daher verständlich.

Inzwischen hat die PTB ihre Darstellungen präzisiert. Mit Verlautbarung vom 11.08.2015 stellte sie klar: „Alle Messungen wurden in Laborsituationen mit synthetischen Infraschallsignalen und gesunden Testpersonen durchgeführt. Es wurde kein Schallsignal verwendet, das von einer Windkraftanlage stammte oder solchen Schall simulierte […] Die Hörschwellen und Lautheitswerte sind in ihrer Gesamtheit konsistent mit Daten aus der Literatur […] Da die akustische Stimulation in unseren Experimenten nicht von den tatsächlich messbaren Schallfeldern von Windkraftanlagen abgeleitet wurde, können die Ergebnisse nicht auf eine konkrete Situation vor Ort übertragen werden.“

Kern des PTB-Projekts war die Analyse der Hirntätigkeit 18- bis 25-jähriger Probanden unter Schalleinwirkung mittels Magnetoenzephalographie (MEG) und Magnetresonanz-tomographie (MRT). Dazu wurden tieffrequente Einzeltöne direkt in den Gehörgang der Testpersonen eingeleitet. Die Messung der Hirntätigkeit zeigte, dass Infraschall bis herab zu 8 Hz gehört werden kann, wenn der Schalldruck hoch genug ist. Für 2,5 Hz konnte die mittlere Hörschwelle der 18 normal hörenden Testpersonen auf 120 dB bestimmt werden (vgl. Publikation der PTB). Dies ist in Übereinstimmung mit bekannten Untersuchungen aus den 1970er und 1980er Jahren.

Wie das LUBW-Messprojekt Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen und andere Erhebungen im In- und Ausland gezeigt haben, erreichen die realen Infraschall-Einwirkungen von Windkraftanlagen bei Weitem nicht die im Labor der PTB verwendeten Pegel. Für 2,5 Hz liegen sie etwa 60 dB darunter, also bei einem Millionstel des Wertes der Schallintensität, die für eine Hörwahrnehmung erforderlich wäre.

Stand: April 2016 (redaktionell überarbeitet: April 2021)

Frage: Es wird behauptet, der Akustiker Steven Cooper hätte in Australien bei Windkraftanlagen ein besonderes Infraschall-Muster (Wind Turbine Signature, WTS) gefunden. Dieses erkläre Beeinträchtigungen wie z. B. Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Herzrasen oder Druck im Kopf. Stimmt das?

Antwort: Aufgrund von sechs Anwohnerbeschwerden aus drei Häusern beauftragte der Windparkbetreiber, die Fa. Pacific Hydro in Melbourne, den Akustiker Steven Cooper mit der Ursachenforschung. Der Windpark besteht aus 29 Windkraftanlagen, die im Westen einer Halbinsel direkt am Meer errichtet wurden. Die betreffenden Häuser liegen in 650 m bis 1600 m Abstand östlich vom Windpark. Es sollte untersucht werden, ob die Anwohnerbeschwerden mit konkreten Windverhältnissen und Schallimmissionen in Zusammenhang stehen.

Der umfangreiche Abschlussbericht wurde auf den Internetseiten des Windparkbetreibers veröffentlicht. Ihm ist kein Zusammenhang zwischen dem Auftreten der Beschwerden und dem Schallpegelverlauf zu entnehmen. Die Schallpegel der Umweltgeräusche von Wind und Meer konnten messtechnisch nicht von den Windparkgeräuschen getrennt werden. Eine Abschaltung der Windkraftanlagen war in den Schallpegelverläufen praktisch nicht zu sehen. In keinem Haus wurden Infraschallpegel oberhalb der Hörschwelle erfasst. Im Bereich des Infraschalls zeigte das Schmalbandspektrum teilweise das für Windkraftanlagen typische Muster, also die Blattdurchgangsfrequenz und ihre harmonischen Obertöne. Der Autor vermutet, dass die Ausprägung dieses Musters möglicherweise mit den Beschwerden in Zusammenhang stehen könnte und empfiehlt nähere Untersuchungen hierzu. Diese Vermutung wird durch Untersuchungsergebnisse allerdings nicht gestützt.

Aufgrund von Kritik aus der Fachwelt haben der Autor und sein Auftraggeber eine Bewertung der eigenen Studie vorgenommen (Joint Statement, pdf). Darin bezeichnen sie diese als nicht wissenschaftlich. Die Studie habe auch nicht der Untersuchung gesundheitlicher Auswirkungen gedient. Es seien keine Genehmigungsauflagen im Bereich Lärm überprüft worden, die Ergebnisse würden keine Änderung von Regelungen nahelegen oder rechtfertigen. Die Studie stelle einen neuen Ansatz zur Beurteilung der akustischen Umgebung dar und beinhalte eine Reihe ungeprüfter Hypothesen.

Stand: November 2016

Frage: Gelegentlich trifft man auf die Behauptung, die Entsorgung von Windkraftanlagen stelle ein großes Umweltproblem dar. Die Lebensdauer einer Windkraftanlage ist in der Regel auf 20 Jahre ausgelegt. In den kommenden Jahren werden mehr und mehr Anlagen dieses Alter erreichen. Was geschieht mit den ausgedienten Windkraftanlagen?

Antwort: Häufig werden die Anlagen bereits vor Ablauf von 20 Jahren abgebaut und durch leistungsstärkere ersetzt (Repowering). Die alten Anlagen stehen nach einer Überholung als Gebrauchtanlage zur Verfügung und werden zur weiteren Nutzung auf dem Markt angeboten, vorwiegend für den Export. Um einen ordnungsgemäßen Rückbau zu gewährleisten, sind die Betreiber verpflichtet, bei Inbetriebnahme der Anlagen eine Rückbaubürgschaft zu hinterlegen. Diese liegt in der Regel im sechsstelligen Bereich und soll im Falle einer Insolvenz die Rückbaukosten decken.

Endgültig ausgediente Windkraftanlagen lassen sich zu ca. 80-90 Prozent stofflich verwerten. Bestandteile aus Beton können nach einer Aufbereitung z. B. im Straßenbau oder als Recycling-Beton Verwendung finden. Auch die metallischen Komponenten können gut recycelt werden. Die Rotorblätter bestehen zum Großteil aus Glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK). Derzeit ist der gängige Entsorgungsweg der Einsatz als Ersatzbrennstoff in der Zementindustrie. Die mit mineralischen Stoffen angereicherte Asche kann weiter in der Zementherstellung verwendet werden.

Seit kurzem werden auch Carbonfaserverstärkte Kunststoffe (CFK) in den Rotorblättern eingesetzt. Da Carbonfasern in der Herstellung aufwändig und energieintensiv sind, erscheint hier eine stoffliche Verwertung oder die Rückgewinnung der Fasern sinnvoll. Als mögliche Verfahren zur Rückgewinnung werden in verschiedenen Publikationen die Pyrolyse, die Solvolyse und die mechanische Aufbereitung (pdf, 5,4 MB) genannt. Ein Ansatz zum biotechnologischen Abbau des Verbundwerkstoffs wird in einer weiteren Veröffentlichung verfolgt. Eine erste Pyrolyseanlage wurde bereits in Betrieb genommen, die übrigen Verfahren befinden sich im Forschungsstadium und sind noch nicht ausgereift.

Neben der Forschung zu Recyclingmethoden für Carbonfasern stellt sich auch die Frage nach Anwendungsgebieten für die Recyclingfasern. Die Herstellung von Vliesen hat sich bereits etabliert. Forscher befassen sich derzeit außerdem mit der Herstellung von Polyamid-Carbonfaser-Hybridgarnen, aus denen thermoplastische CFK-Werkstoffe entstehen sollen, sowie mit der Verwendung recycelter Carbonfasern bei der Herstellung von Eisenbahn-Radgestellen. Auch der Einsatz bei der Herstellung von Spritzgussteilen für die Automobilindustrie erscheint möglich.

CFK-haltige Rotorblätter werden erst in einigen Jahren in nennenswerten Mengen anfallen. Die Frage der Entsorgung ist noch nicht akut und tritt bislang nur bei Fertigungsabfällen oder bei fehlerhaften Produkten auf. Da eine Verbrennung in konventionellen Abfallbehandlungsanlagen technisch problematisch ist, werden die anfallenden Mengen derzeit in der Pyrolyseanlage verwertet oder in Sonderabfallverbrennungsanlagen bei ausreichend hohen Temperaturen verbrannt.

Stand: Dezember 2017

Frage: In einer Studie unter Leitung von Prof. Dr. Vahl wurden die Auswirkungen von Infraschall auf den Herzmuskel untersucht (Studientitel: „Negative Effect of High-Level Infrasound on Human Myocardial Contractility: In-Vitro Controlled Experiment“, Chaban et al.). Die Studie nennt eine Schädigung des Herzmuskels ab 100 Dezibel und schlägt darum vor, einen „Vorsorgewert“ von 80 Dezibel in der Gesetzgebung zu verankern. Die Studie wird häufig als Beleg für die Gefährdung von Menschen durch Windkraftanlagen angeführt. Wie sind die Studie und ihre Ergebnisse zu werten?

Antwort: Die Studie von Chaban et al. wurde am 30.06.2021 im Journal „Noise & Health veröffentlicht. Bis auf wenige redaktionelle Änderungen ist die veröffentlichte Fassung mit einem Anfang des Jahres 2020 auf der Internetseite der Universitätsmedizin Mainz zur Verfügung gestellten Entwurf identisch.

In Bezug auf die Übertragung von Studienergebnissen auf Auswirkungen von Windenergieanlagen schlussfolgern die Autorinnen und Autoren selbst (S. 8, hier übersetzt aus dem Englischen): „Ob Windenergieanlagen in der Lage sind oder sein werden, schädliche Infraschallpegel zu erzeugen, die mit ähnlichen pathologischen Veränderungen wie den zuvor diskutierten in Verbindung gebracht werden, bleibt außerhalb des Rahmens dieser Arbeit.“

In der Studie wurden Muskelfaserstränge aus menschlichen Herzen isoliert, mit Strom zur Kontraktion angeregt und mit einem Infraschallton der Frequenz 16 Hertz in unterschiedlicher Stärke (Schallpegel) beschallt. Es wurde untersucht, wie sich die Kontraktionskraft von jeweils sechs Muskelpräparaten, die Infraschall ausgesetzt waren (Testgruppe), gegenüber sechs weiteren Muskelpräparaten in einer Kontrollgruppe veränderte.

In Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Studie in technischer Hinsicht (Versuchsaufbau, verwendetes Mikrofon, Versuchsreihen, Infraschall-Pegelwerte u.a.) sowie hinsichtlich des Versuchsdesigns und der Ergebnisauswertung mängelbehaftet ist. Hervorzuheben ist hierbei die geringe Zahl untersuchter Muskelpräparate. Außerdem ist aufgrund der Untersuchung ausschließlich an isolierten Muskelfasersträngen schwer zu beurteilen, inwieweit sich die Studienergebnisse auf die Funktion eines vollständigen Organs oder den Menschen insgesamt übertragen lassen. Die Ableitung des vorgeschlagenen Vorsorgewertes wird nicht näher begründet und ist somit nicht nachvollziehbar. Zur Ableitung von Grenz-, Leit-, Richt-, und Vorsorgewerten sind in aller Regel kontrollierte klinische und epidemiologische Studien, Untersuchungen an Tieren oder an validierten Organmodellen unter Betrachtung von Extrapolationsfaktoren erforderlich. Dies ist in der vorliegenden Studie nicht gegeben.

Stand: August 2021