Indikator Biomasse-Luft

Malaise-FalleDabei handelt es sich um Stoffzelte mit Mittelwand und zwei großen quadratischen Öffnungen an zwei Seiten. Die umherfliegenden Insekten stoßen per Zufall auf die Mittelwand und orientieren sich automatisch an dem von oben hereinfallenden Tageslicht. An der höchsten Spitze des Zelts befindet sich eine Öffnung, an der eine Flasche sitzt. In dieser sammeln sich die Tiere in konservierendem Alkohol. Das Abtöten der Insekten ist notwendig, da es sich bei den in Malaise-Fallen gefangenen dominanten Gruppen oft um sehr schwer bestimmbare Fliegen und Hautflügler (z. B. kleine Schlupfwespen) handelt. Die Fallen besitzen keine anlockende Wirkung und stehen nur alle vier Jahre am selben Ort.Eine Gefährdung der Bestände lokaler Insektenpopulationen wird dadurch vermieden. Die Entfernung aus der die anfliegenden und sich in den Fallen sammelnden Insekten stammen, kann nicht näher bestimmt werden, weshalb die Biomasse-Luft als Landschaftsindikator behandelt wird.

Konservierte Insekten in der FangflascheJe Stichprobenfläche wird eine Falle eingesetzt, deren Fanggefäß alle zwei Wochen gewechselt wird. Die Insekten-Biomasse (Gewicht) der Proben wird nach einem Standardverfahren gewogen. Es hat sich gezeigt, dass die Masse fliegender Insekten in den letzten Jahrzehnten erheblich zurückgegangen ist, weshalb dieser einfach zu ermittelnde Wert eine hohe Aussagekraft besitzt. So ist es z. B. naheliegend, dass die Häufigkeit insektenfressender Vögel u. a. von Insekten-Biomasse abhängig ist.

Die genauere wissenschaftliche Auswertung der Proben erfolgt am Staatlichen Museum für Naturkunde Stuttgart. Dort werden vorerst die Bienen und Schwebfliegen (wichtige Bestäuber) aussortiert und bestimmt. Durch die fachgerechte Lagerung und Inventarisierung werden die Fänge für Experten allgemein zugänglich gemacht. Das ermöglicht künftig eine detaillierte taxonomische Bearbeitung z. B. über DNA-Barcoding und gewährt eine Analyse nach hohen wissenschaftlichen Standards.

Aufgrund des sehr hohen Aufwands der Auswertung, können pro Jahr maximal zehn Fallen von zehn Probeflächen bearbeitet werden. Dies entspricht einer Abdeckung von 40 Flächen in dem vorgegebenen vierjährigen Turnus. Die Flächen verteilen sich in diesem Fall zu je 50 % auf die Normallandschaft und Naturschutzgebiete.

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