Europäische Naturschutzrichtlinien

Blick auf den Hohentwiel, ein Vulkankegel im HegauDie Verbreitung von Lebensräumen, Pflanzen und Tieren aber auch ihre Gefährdung kennen keine politischen Grenzen. Der gemeinsame Schutz von Natur und Umwelt auf internationaler Ebene ist daher unbedingt notwendig. Die Staaten der Europäischen Union haben sich aus diesem Grund mit der Naturschutzkonzeption Natura 2000 die Erhaltung der biologischen Vielfalt und damit die Bewahrung des Naturerbes in Europa für zukünftige Generationen zum Ziel gesetzt. 

Natura 2000

Natura 2000 ist eine europäische Naturschutzkonzeption auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) aus dem Jahr 1992. Die EG-Vogelschutzrichtlinie sichert die Erhaltung aller wildlebenden Vogelarten der Mitgliedstaaten. Die FFH-Richtlinie schreibt ergänzend den Schutz von europaweit gefährdeten, natürlichen und naturnahen Lebensräumen sowie von Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor. Die Staaten der Europäischen Union haben sich damit die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt und den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete beschlossen. Nach Vorgaben der beiden Richtlinien muss jeder Mitgliedstaat daher Gebiete benennen, die für die langfristige Erhaltung von wildlebenden Vogelarten bzw. von europaweit gefährdeten Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten wichtig sind. In Deutschland sind dafür die Bundesländer zuständig. Baden-Württemberg hat Ende 2007 seine Gebietsmeldungen an die EU abgeschlossen. Aktualisierungen bzgl. der Natura 2000-Gebiete erfolgen durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM).

Eine Zusammenfassung der Inhalte und Ziele erhalten Sie in der folgenden Kurzübersicht.

Kurzübersicht

FFH-Gebiet Gletscherkessel PrägFür das Natura 2000-Netz hat eine systematische, an den Bedürfnissen der Natur ausgerichtete Gebietsauswahl stattgefunden. Die Meldung der Gebiete erfolgte nach fachlichen Gesichtspunkten, politische oder wirtschaftliche Interessen durften bei der Gebietsauswahl nicht berücksichtigt werden. Um die gesamte Bandbreite der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen, wurde das Gebiet der EU für die Flächenauswahl und die Bewertung der Vorkommen von Arten und Lebensräumen in neun sogenannte biogeografische Regionen unterteilt: atlantische, kontinentale, alpine, mediterrane, boreale, makaronesische, pannonische, Steppen- und die Schwarzmeerregion. Deutschland deckt dabei große Bereiche der atlantischen und kontinentalen sowie einen schmalen Saum der alpinen Region ab. Baden-Württemberg liegt vollständig in der kontinentalen Region.

Deutschland hat insgesamt über 8 Mio. ha als FFH- und Vogelschutzgebiete an die EU gemeldet (EU-Barometer, Stand: 2015). Das entspricht ca. 15,4 % der terrestrischen Fläche und 45 % der marinen Fläche Deutschlands (BfN, Stand: 2015). 

In Baden-Württemberg wurde die Zusammenfassung einiger der ursprünglich an die EU-gemeldeten FFH-Gebiete unter einem neuen FFH-Gebietsnamen und neuer FFH-Gebietsnummer beschlossen. Somit kommt es zu einer Verringerung der Anzahl der ursprünglichen 260 auf 212 FFH-Gebiete, die Gesamt-FFH-Gebietsfläche ändert sich jedoch nicht. Unter dem besonderen Schutz des Natura 2000-Schutzgebietsystems stehen in Baden-Württemberg damit 302 Gebiete mit einer Gesamtfläche von über 630.000 ha. Die Überlagerungen der FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete wurden dabei herausgerechnet.

Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg

  FFH-Gebiete4 Vogelschutzgebiete Natura 2000-Gebiete4
Anzahl der Gebiete 212 90 302
Terr. Fläche [ha] 419.089 391.844 624.139
Terr. Meldeanteil [%]1 11,7 11,0 17,5
Bodenseefläche [ha]2 12.147 6.056 12.229
Gesamt Meldefläche [ha]3 431.236 397.900 636.368

1 Landesfläche Baden-Württemberg auf Basis des Koordinatensystems ETRS 1989 UTM Zone 32N
2 Der Bodensee ist Internationales Gewässer, seine Wasserfläche gehört daher statistisch nicht zum Land Baden-Württemberg
3 Überlagerung Vogelschutzgebiete mit FFH-Gebieten 192.768 ha, verbleiben 205.132 ha reine Vogelschutzgebiete und 238.468 ha reine FFH-Gebiete in Baden-Württemberg
4 Einige der ursprünglich von Baden-Württemberg
gemeldeten 260 FFH-Gebiete wurden 2015 unter einer neuen FFH-Gebietsnummer und neuem FFH-Gebietsnamen zusammengefasst. Somit kommt es zu einer Verringerung der Anzahl der FFH-Gebiete.
Quelle / Stand: LUBW, Stand Juli 2019 (Natura 2000-Gebiete Baden-Württemberg, Berechnungen basieren auf dem Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N)

Linksymbol zum Daten- und Kartendienst der LUBWInformationen zu den einzelnen Natura 2000 Schutzgebieten finden Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.

Natura 2000-Gebiete sind keine Totalreservate, die jegliche Nutzung ausschließen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen in den FFH- und Vogelschutzgebieten sind daher möglich, solange sie nicht die Vorkommen der zu schützenden Naturgüter erheblich beeinträchtigen.

Die Sicherung der Natura 2000-Gebiete obliegt in Deutschland den Bundesländern. In Baden-Württemberg werden Vogelschutzgebiete durch die gebietsspezifische Vogelschutzgebietsverordnung (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 gesichert. Die FFH-Gebiete werden durch Sammelverordnungen der Regierungspräsidien gesichert (FFH-Verordnung). Diese sind am 01. Januar 2019 in Kraft getreten.  

Weitere wesentliche Grundlage für die Sicherung von Natura 2000-Gebieten sind die Managementpläne (MaP). Im Rahmen dieser Fachpläne werden die Lebensraumtypen und Arten der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie erfasst, bewertet und Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie die zugehörigen Maßnahmenempfehlungen erarbeitet. Darüber hinaus gelten europaweit einheitliche Regelungen zum Umgang mit Planungen, Projekten und Eingriffen inner- und außerhalb eines Natura 2000-Gebietes. Falls diese ein Natura 2000-Gebiet in seinen Erhaltungszielen erheblich beeinträchtigen können, ist eine Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen und ggf. müssen Verluste ausgeglichen oder kompensiert, Eingriffe beschränkt oder gänzlich unterlassen werden. Für die Umsetzung der Vorgaben und die Erreichung der Ziele der FFH- und Vogelschutzrichtlinie stehen verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Um den Erfolg der Umsetzung von Natura 2000 zu überprüfen und ein zielgerichtetes Management der Gebiete zu gewährleisten, müssen die EU-Mitgliedstaaten regelmäßige Bestandserhebungen (Monitoring) der Arten und Lebensräume durchführen. Des Weiteren legen sie der Europäischen Kommission alle 6 Jahre im Rahmen der Berichtspflicht den Zustand der FFH-Lebensraumtypen und -Arten sowie den Zustand der Vogelschutzgebiete und Vogelarten dar.