FFH-Verordnungen

LRT 5130 Wacholderheide im NSG Kornbühl (C. Wagner)Die FFH-Gebiete werden in Baden-Württemberg durch Sammelverordnungen der Regierungspräsidien gesichert. Diese Verordnungen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung – FFH-VO) der Regierungspräsidien wurden am 27.12.2018 im Gesetzblatt verkündet und sind am 01. Januar 2019 in Kraft getreten. Sie legen die Außengrenzen der FFH-Gebiete sowie die Ziele fest, mit denen die FFH-Lebensräume und -Arten in diesen Gebieten erhalten werden sollen.

Konkretisierung der Gebietsabgrenzung

Zur Gebietsmeldung wurden von der EU-Kommission Karten im Maßstab 1:25.000 abgegrenzt gefordert. Diese Gebietsgrenzen liegen mit den FFH-Verordnungen nun im Maßstab 1:5.000 angepasst vor. Dabei wurden die Außengrenzen an vorhandene Schutzgebietsgrenzen sowie an nachvollziehbare Linien wie Flurstückgrenzen und Wege oder klar erkennbare Strukturen in der Landschaft wie Wasserläufe oder Waldränder angepasst. Damit lassen sich die Grenzen der FFH-Gebiete leichter nachvollziehen. Auch der tatsächliche Verlauf der Grenzen der Lebensräume war zu berücksichtigen, weil diese nicht durchschnitten werden dürfen.

Festlegung von Erhaltungszielen

Mit den FFH-Verordnungen werden für alle FFH-Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten der einzelnen FFH-Gebiete die Erhaltungsziele festgelegt. Sie sind die fachlichen Voraussetzungen, von denen der günstige Erhaltungszustand des Lebensraumtyps oder der Art maßgeblich abhängt. Hierzu gehört die Ausstattung der Lebensräume mit charakteristischen Arten. Bedeutend sind auch die Standortbedingungen, zu denen beispielsweise der Nährstoff- und Wasserhaushalt oder die Gestaltung des Standorts zählen. Falls erforderlich, müssen auch Aussagen zur Pflege oder Bewirtschaftung der Flächen gemacht werden. So lautet eines der Erhaltungsziele für die insbesondere auf der Schwäbischen Alb vorkommenden Wacholderheiden: „Erhaltung einer dem Lebensraumtyp angepassten, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung oder Pflege“. Dieses Ziel ist nachvollziehbar, denn ohne eine solche Bewirtschaftung oder Pflege wachsen auf den Wacholderheiden schnell Büsche und Bäume und die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten verschwinden, darunter auch viele Orchideenarten und damit ein Stück Heimat.

Die Darstellung von konkreten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Lebensraumtypen und Arten in den jeweiligen FFH-Gebieten ist nicht Gegenstand der FFH-Verordnungen. Diese werden im Rahmen von FFH-Managementplänen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt.

Übersicht über die FFH-Verordnungen

Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung – FFH-VO) vom 30. Oktober 2018

Verordnungstext FFH-VO RP Stuttgart (pdf)

Anlage 1 FFH-VO RP Stuttgart (pdf; 1,7 MB)

Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung – FFH-VO) vom 12. Oktober 2018

Verordnungstext FFH-VO RP Karlsruhe (pdf)

Anlage 1 FFH-VO RP Karlsruhe (pdf; 2 MB)

Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung – FFH-VO) vom 25. Oktober 2018

Verordnungstext FFH-VO RP Freiburg (pdf)

Anlage 1 FFH-VO RP Freiburg (pdf; 2,3 MB)

Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung – FFH-VO) vom 05.November 2018

Verordnungstext FFH-VO RP Tübingen (pdf)

Anlage 1 FFH-VO RP Tübingen (pdf; 2,3 MB)