FFH-Gebiete

LRT 6110 Kalk-Pionierrasen, NSG Isteiner KlotzEine der Aufgaben der FFH-Richtlinie besteht darin, europaweit bedrohte oder sehr seltene, natürliche Lebensräume (Anhang I) und wildlebende Arten (Anhang II) in einem „günstigen Erhaltungszustand" zu bewahren oder diesen wiederherzustellen. Um diese Anforderung zu erfüllen, sind die EU-Mitgliedstaaten angehalten „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" auszuwählen, zu erhalten und zu entwickeln. Zusammen mit den Gebieten der Vogelschutzrichtlinie bilden diese FFH-Gebiete das Schutzgebietsnetz Natura 2000, das europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbindet.

Nähere Informationen zum Vorkommen von Arten und Lebensraumtypen im jeweiligen FFH-Gebiet oder auch seine Flächengröße können Sie über die Standarddatenbögen abrufen.

Linksymbol zum Daten- und Kartendienst der LUBWInformationen zu den einzelnen Natura 2000 Schutzgebieten finden Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.

 

Den räumlichen Bezugsrahmen für die repräsentative Auswahl der FFH-Gebiete bilden dabei die neun biogeografischen Regionen der EU. Baden-Württemberg liegt dabei vollständig in der kontinentalen Region. Die Auswahl der Gebiete, erfolgt nach naturschutzfachlichen Kriterien, die in Anhang III der FFH-Richtline benannt werden. Diese umfassen stichpunktartig:

Lebensraumtypen (Anhang I) Arten (Anhang II)
  • Repräsentativität des Lebensraumtyps
  • Flächengröße des Lebensraumtyps
  • Erhaltungsgrad bzw. Wiederherstellungsmöglichkeit des Lebensraumtyps
  • Gesamtbeurteilung des Wertes für die Erhaltung des betreffenden Lebensraumtyps

 

  • Populationsgröße und -dichte der betreffenden Art
  • Erhaltungsgrad bzw. Wiederherstellungsmöglichkeit wichtiger Lebensraumelemente für die Art
  • Isolierungsgrad bzw. Ausbreitungsmöglichkeiten der vorkommenden Populationen 
  • Wert des Gebietes im Hinblick auf die Erhaltung der betreffenden Art

EU-weit gibt es ca. 23.700 FFH-Gebiete, die insgesamt etwa 14 % der Landesfläche aller Mitgliedstaaten umfassen (EU-Barometer, Stand: Dezember 2015). Deutschland hat die Gebietsmeldungen an die EU mittlerweile abgeschlossen. Veränderungen der Gebiete ergeben sich ggf. noch bei der Erarbeitung der Managementpläne (MaP), durch aktuelle Kartierungen etc..

In Baden-Württemberg wurde zudem die Zusammenfassung einiger der ursprünglich an die EU-gemeldeten FFH-Gebiete unter einem neuen FFH-Gebietsnamen und neuer FFH-Gebietsnummer beschlossen. Insgesamt wurden 85 FFH-Gebiete zu 37 neuen FFH-Gebieten formal zusammengefasst. Somit kommt es zu einer Verringerung der Anzahl der ursprünglichen 260 auf 212 FFH-Gebiete, die Gesamt-FFH-Gebietsfläche ändert sich jedoch nicht. Die folgende Tabelle enthält eine Auflistung welche Altgebiete zu welchen Neugebieten zusammengelegt wurden: Tabelle "Zusammengelegte FFH-Gebiete".

Meldestand der FFH-Gebiete für Deutschland und Baden-Württemberg

 
  FFH-Gebiete Deutschland FFH-Gebiete Baden-Württemberg4
Anzahl der Gebiete 4.544 212
Terr. Fläche [ha] 3.325.448 431.336
Terr. Meldeanteil [%]1 9,3 12,1
Gewässerfläche [ha]2 2.123.789 11.607
Gesamtmeldefläche FFH-Gebiete [ha]3 5.449.237 442.943

1 Meldeanteil der terrestrischen Fläche bezogen auf die Landfläche des jeweiligen Bundeslandes; Landesfläche Baden-Württemberg auf Basis des Koordinatensystems ETRS 1989 UTM Zone 32N
2 Bodensee-, Watt-, Bodden- und Meeresflächen nach Angaben des jeweiligen Bundeslandes
3 Überlagerung Vogelschutzgebiete mit FFH-Gebieten 180.437 ha, verbleiben 250.899 ha reine FFH-Gebiete in Baden-Württemberg
4 Einige der ursprünglich von Baden-Württemberg gemeldeten 260 FFH-Gebiete wurden 2015 unter einer neuen FFH-Gebietsnummer und neuem FFH-Gebietsnamen zusammengefasst. Somit kommt es zu einer Verringerung der Anzahl der FFH-Gebiete.
Quelle / Stand: BfN, Stand 23.11.2017 (FFH-Gebiete Deutschland);  LUBW, Stand März 2019 (FFH-Gebiete Baden-Württemberg, Berechnungen basieren auf dem Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N)

 

Eine aktuelle Übersicht über die Anzahl der von den EU-Mitgliedstaaten gemeldeten FFH-Gebiete finden Sie auf den Seiten der EU: Natura 2000-Barometer

Eine Übersicht über den Meldestand der FFH-Gebiete in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)

Die FFH-Gebiete werden in Baden-Württemberg durch Sammelverordnungen der Regierungspräsidien gesichert (FFH-Verordnung). Diese sind am 01. Januar 2019 in Kraft getreten. Wesentliche Grundlage für die Sicherung der FFH-Gebiete sind Managementpläne, die Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie entsprechende Maßnahmenempfehlungen beinhalten. Diese sind Grundlage für vertraglich festgelegte Naturschutzmaßnahmen.

Für die Arten und Lebensraumtypen der Natura 2000-Gebiete gilt zudem grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot, was jeweils in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer verankert ist (Baden-Württemberg: §37 NatSchG). Dass bedeutet Vorhaben und Planungen, die FFH-Schutzgüter erheblich beeinträchtigen könnten, müssen einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen und können ggf. gänzlich untersagt werden.