Vogelschutzgebiete

NSG Belchen im Vogelschutzgebiet SüdschwarzwaldWichtigstes Instrument der EG-Vogelschutzrichtlinie (VRL) ist die Ausweisung von Vogelschutzgebieten. Sie dienen insbesondere dem Schutz der in Anhang I gelisteten und den nach Kriterien des Art. 4 Abs. 2 der VRL ausgewählten Vogelarten. Neben der Sicherung von Brutgebieten sieht die VRL auch die Erhaltung der Rast- und Überwinterungsgebiete von heimischen oder durchziehenden Vogelarten vor. Wichtig sind hier vor allem die Wasservögel, die auch in Deutschland in z.T. in großer Zahl auftreten. Aus diesem Grund sind auch die international bedeutsamen Feuchtgebiete (Ramsar-Gebiete) in die Auswahl der Vogelschutzgebiete mit einbezogen. Zusammen mit den FFH-Gebieten bilden die Vogelschutzgebiete das Schutzgebietsnetz Natura 2000, das europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbindet.

Nähere Informationen wie die Artvorkommen im Vogelschutzgebiet oder auch seine Flächengröße können Sie über die Standarddatenbögen abrufen.

Informationen zur Vogelschutzgebietsverordnung in Baden Württemberg mit Erhaltungszielen und einer detaillierten Schutzgebietsabgrenzung finden Sie unter: Vogelschutzgebietsverordnung.

Linksymbol zum Daten- und Kartendienst der LUBWDie Kartendarstellung zu den einzelnen Natura 2000 Schutzgebieten finden Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.

 

Fachliche Grundlage für die Auswahl und Abgrenzung von Vogelschutzgebieten in Baden-Württemberg war die Fachkonzeption der LUBW (November 2007). Sie dient dem Ziel, Vogelschutzgebiete mit einem eigenen Fachkonzept nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und in ausreichendem Umfang benennen und ausweisen zu können. Das Konzept berücksichtigt die aktuelle Bestands- und Gefährdungssituation der Vogelwelt Baden-Württembergs im europäischen Kontext. Es konkretisiert die Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie, berücksichtigt die fachlichen Konsequenzen der Rechtsprechungspraxis und nimmt die Kritik der EU-Kommission an früheren Gebietsmeldungen auf. Für die Abgrenzung der Vogelschutzgebiete lagen danach folgende Kriterien zu Grunde:

Auswahlkriterien für Vogelschutzgebiete
  • zahlen- und flächenmäßig geeignetes Gebiet
  • Vorkommensschwerpunkt der relevanten Art (räumliche Konzentration von Brutplätzen, Nahrungs- oder Winterbeständen)
  • Entsprechende Habitataustattung, deren Qualität die Erhaltung der Bestände der zu schützenden Arten auch für die Zukunft wahrscheinlich macht
  • Gebiete, die als bedeutende "Trittsteine" fungieren (kleinere Gebiete, die als Bindeglied (Nahrungsaufnahme, Rast) zwischen isolierten Populationen bedeutend sind)

EU-weit sind über 5.500 Vogelschutzgebiete gemeldet, sie umfassen etwa 12,4% der Landfläche aller Mitgliedstaaten (EU-Barometer, Stand: Dezember 2015). Deutschland hat die Vogelschutzgebietsmeldungen an die EU mittlerweile abgeschlossen. Veränderungen der Gebiete ergeben sich ggf. noch bei der Erarbeitung der Managementpläne (MaP), durch aktuelle Kartierungen etc..

Meldestand der Vogelschutzgebiete für Deutschland und Baden-Württemberg

  SPA-Gebiete Deutschland SPA-Gebiete Baden-Württemberg
Anzahl der Gebiete 742 90
Terr. Fläche [ha] 4.026.803 397.901
Terr. Meldeanteil [%]1 11,3 11,1
Gewässerfläche [ha]2 1.971.825 6.056
Gesamtmeldefläche SPA-Gebiete [ha]3 5.998.628 403.957

SPA = Special Protected Areas = Vogelschutzgebiete
1 Meldeanteil der terrestrischen Fläche bezogen auf die Landfläche des jeweiligen Bundeslandes; Landesfläche Baden-Württemberg auf Basis des Koordinatensystems ETRS 1989 UTM Zone 32N
2 Bodensee-, Watt-, Bodden- und Meeresflächen nach Angaben des jeweiligen Bundeslandes
3 Überlagerung Vogelschutzgebiete mit FFH-Gebieten 180.437 ha, verbleiben 217.464 ha reine Vogelschutzgebiete in Baden-Württemberg.
Quelle / Stand: BfN, Stand 10.10.2017 (SPA-Gebiete Deutschland);  LUBW, Stand März 2019 (SPA-Gebiete Baden-Württemberg, Berechnungen basieren auf dem Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N)


Eine aktuelle Übersicht über die Anzahl der von den EU-Mitgliedstaaten gemeldeten Vogelschutzgebiete finden Sie auf den Seiten der EU: Natura 2000-Barometer.

Eine Übersicht über den Meldestand der Vogelschutzgebiete in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).

Nach Artikel 3 der FFH-Richtlinie sind auch die Vogelschutzgebiete zu Bestandteilen von Natura 2000 erklärt worden. Sie werden in Baden-Württemberg durch die gebietsspezifische Vogelschutzgebietsverordnung (VSG-VO) gesichert.

Eine dauerhafte Sicherung der Vogelschutzgebiete wird dann besonders erfolgreich sein, wenn deren Wert und ihre Schutzbedürftigkeit von der Bevölkerung akzeptiert und mitgetragen werden. Viele Vogelschutzgebiete schließen bereits bestehende Naturschutzgebiete mit ein, erstrecken sich aber auch auf die „normale" Kulturlandschaft. Das Mosaik der Landschaft aus Wäldern, Grün- und Ackerland sowie verschiedenen Kleinstrukturen, wie wir sie heute in manchen Regionen noch finden, ist das Ergebnis einer Jahrhunderte langen, vielfältigen Landnutzung durch den Menschen. Sie bot in der Vergangenheit und bietet auch heute noch Lebensraum für eine artenreiche Vogelwelt. Werden solche Lebensräume unter Schutz gestellt, bedeutet das nicht, dass der Mensch außen vor bleibt. Vielmehr ist eine nachhaltige Nutzung der Landschaft weiterhin möglich und sogar notwendig, um diese vom Menschen geprägten Lebensräume zu erhalten. 

Damit Nutzungsansprüche und der Schutz der Vogelarten in Einklang gebracht werden können, werden für jedes Gebiet unter Beteiligung der Landnutzer und -eigentümer Managementpläne (MaP) erstellt. Darin werden die Lebensstätten der jeweiligen Vogelarten in dem betreffenden Gebiet erfasst und es wird versucht, die Landnutzung räumlich und zeitlich auf die Bedürfnisse der zu schützenden Arten abzustimmen.