Licht

Für Untersuchungen der Blendwirkung, in der Regel durch stationäre künstliche Lichtquellen, oder störender Aufhellung im Inneren von Wohnräumen durch von außen eindringendes Kunstlicht hält die LUBW in ihrem Lichtlabor spezielle Messtechnik bereit. Ähnlich wie beim Lärm oder bei den Erschütterungen werden wir im Auftrag der lokal zuständigen Umweltbehörden in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs tätig.

Gesetzlich eingeführte Grenzwerte für Blendung und Aufhellung gibt es nicht. Als Grundlage für die Messung und Beurteilung können jedoch die „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz herangezogen werden. Darin wurden von Fachleuten erarbeitete Beurteilungskriterien niedergelegt, die auch von der Rechtsprechung anerkannt sind.

Blendung durch Sportplatzbeleuchtung
Blendung durch Sportplatzbeleuchtung