null Apollofalter - Parnassius apollo Linnaeus, 1758
Der Apollofalter gehört zu den Ritterfaltern und ist aufgrund seiner markanten Flügelzeichnung sicher eine der bekanntesten Schmetterlingsarten. Die (gelblich-)weißen Flügel haben auf der Oberseite große schwarze Flecken. Auf den Hinterflügeln befinden sich oberseits große, rotgekernte und schwarz umzogene Augenflecken. Der Außenrand der Flügel ist gerundet und hat keine Schwanzfortsätze. Der Gattungsname leitet sich vom griechischen Berg Parnass ab, der als Sitz der Musen gilt und dem Gott Apollon gewidmet ist.
Entwicklungsdauer: 1 Jahr
Flugzeit: Ende Juni bis Mitte August
Das Verbreitungsgebiet des Apollofalters erstreckt sich von der Iberischen Halbinsel über weite Teile Europas bis ins Gebiet des Baikalsees im Inneren Asiens. In Süd- und Mitteleuropa kommt die Art vor allem in Mittelgebirgen und Hochgebirgen vor, aber auch felsige Flusstäler in niedrigen Lagen werden besiedelt. Im Norden erreicht die Art Norwegen und Finnland, im Süden Südspanien, Sizilien und die südliche Türkei. In Deutschland existieren nur noch Vorkommen in den Bayerischen Alpen, im Fränkischen Jura, auf der Schwäbischen Alb, im unteren Moseltal, sowie westlich von Ulm an der Donau.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Ehemals im Südschwarzwald und auf der Schwäbischen Alb weit verbreitet, existieren heutzutage in Baden-Württemberg nur noch Vorkommen, die sich im Bereich der Schwäbischen Alb befinden.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Von der noch vor einem Jahrhundert vom Südschwarzwald bis zur Ostalb etablierten Art sind nur noch vereinzelte, stark isolierte Vorkommen auf der schwäbischen Alb übrig geblieben.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | A | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Habitatverluste durch Aufforstung bzw. Intensivierung der Landwirtschaft in der Vergangenheit
- Aufgabe und Extensivierung der Beweidung, was zur Vergrasung, Vermoosung und Verbuschung führt
- Vernichten des Nektarpflanzenangebots durch Mahd von Wiesen und Säumen
- Böschungssicherungsmaßnahmen wie Überspannung mit Maschendraht, was zu Humusablagerungen und damit zum Verschwinden der Weißen Fetthenne führt
- Zerstörung von Trockenmauern
- Sammeltätigkeit
Schutzmaßnahmen
- Vergrößerung bestehender Habitate
- Schaffung neuer Habitate in ca. 1-3 km Entfernung
- Erweiterung des Fluggebiets durch Abholzung und Abtragen der obersten Humusschicht, auch in vergrasten Bereichen mit Mauerpfefferpotenzial
- Freistellung von Kalkentnahmestellen und Schotterhalden bzw. Anlegen von Schotterflächen
- Pflege von Teilen der Larvalhabitate durch Ziegenbeweidung und Mahd
- Förderung von z.B. Disteln als Nektarpflanzen durch Mahd der Nektarhabitate
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für den Apollofalter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-unzureichend | ungünstig-schlecht |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)