null Apollofalter - Parnassius apollo Linnaeus, 1758

Apollofalter (Bild: M.Maier)
Apollofalter (Bild: M. Maier)
Raupe des Apollofalters (Bild: O. Karbiener)

 

Der Apollofalter gehört zu den Ritterfaltern und ist aufgrund seiner markanten Flügelzeichnung sicher eine der bekanntesten Schmetterlingsarten. Die (gelblich-)weißen Flügel haben auf der Oberseite große schwarze Flecken. Auf den Hinterflügeln befinden sich oberseits große, rotgekernte und schwarz umzogene Augenflecken. Der Außenrand der Flügel ist gerundet und hat keine Schwanzfortsätze. Der Gattungsname leitet sich vom griechischen Berg Parnass ab, der als Sitz der Musen gilt und dem Gott Apollon gewidmet ist.
Flügelspannweite: 75 mm
Entwicklungsdauer: 1 Jahr 
Flugzeit: Ende Juni bis Mitte August
Der Apollofalter besiedelte ursprünglich sonnenexponierte, felsige Hänge, Felsabbruchkanten, Geröllhalden und felsdurchsetzte grasige Hänge. Durch den Verlust dieser Lebensräume kommt die Art aktuell in Baden-Württemberg nur an Sekundärstandorten vor, wie an aus Naturstein aufgeschichteten Bahn- oder Straßenböschungen sowie Abraumhalden von Steinbrüchen. Als Futterpflanze benötigen die Raupen große und besonnte Bestände der Weißen Fetthenne (Sedum album), auch Weißer Mauerpfeffer genannt. Die nektarsaugenden Falter besuchen gerne Blüten, besonders Disteln und Flockenblumen.   
Die Weibchen des Apollofalters legen ihre Eier meist einzeln auf die Raupenfutterpflanzen. Die Raupen sind Tautrinker. Sie schlüpfen erst neun Monate später aus den Eiern, ernähren sich etwa zwei bis drei Monate lang von der Futterpflanze und verpuppen sich dann. Die Falter erscheinen ab Ende Mai. Nach der mehrstündigen Begattung wird die Geschlechtsöffnung des Weibchens durch ein schnell aushärtendes Sekret des Männchens verschlossen, so dass es im weiteren Jahresverlauf zu keiner erfolgreichen Paarung mehr kommen kann. Ihr Nahrungsbedarf ist sehr groß. Die Falter benötigen für die Besiedlung von Habitaten ein ausreichendes Blütenangebot an der Raupenfutterpflanze sowie an Disteln.   

Gesamtverbreitung:

Das Verbreitungsgebiet des Apollofalters erstreckt sich von der Iberischen Halbinsel über weite Teile Europas bis ins Gebiet des Baikalsees im Inneren Asiens. In Süd- und Mitteleuropa kommt die Art vor allem in Mittelgebirgen und Hochgebirgen vor, aber auch felsige Flusstäler in niedrigen Lagen werden besiedelt. Im Norden erreicht die Art Norwegen und Finnland, im Süden Südspanien, Sizilien und die südliche Türkei. In Deutschland existieren nur noch Vorkommen in den Bayerischen Alpen, im Fränkischen Jura, auf der Schwäbischen Alb, im unteren Moseltal, sowie westlich von Ulm an der Donau.

Verbreitung in Baden-Württemberg:
Ehemals im Südschwarzwald und auf der Schwäbischen Alb weit verbreitet, existieren heutzutage in Baden-Württemberg nur noch Vorkommen, die sich im Bereich der Schwäbischen Alb befinden.


Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Von der noch vor einem Jahrhundert vom Südschwarzwald bis zur Ostalb etablierten Art sind nur noch vereinzelte, stark isolierte Vorkommen auf der schwäbischen Alb übrig geblieben. 

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
1
vom Aussterben bedroht
2
stark gefährdet
besonders geschützt streng geschützt A - IV - - -


Gefährdungsursachen
  • Habitatverluste durch Aufforstung bzw. Intensivierung der Landwirtschaft in der Vergangenheit
  • Aufgabe und Extensivierung der Beweidung, was zur Vergrasung, Vermoosung und Verbuschung führt
  • Vernichten des Nektarpflanzenangebots durch Mahd von Wiesen und Säumen
  • Böschungssicherungsmaßnahmen wie Überspannung mit Maschendraht, was zu Humusablagerungen und damit zum Verschwinden der Weißen Fetthenne führt
  • Zerstörung von Trockenmauern
  • Sammeltätigkeit

Schutzmaßnahmen
  • Vergrößerung bestehender Habitate
  • Schaffung neuer Habitate in ca. 1-3 km Entfernung 
  • Erweiterung des Fluggebiets durch Abholzung und Abtragen der obersten Humusschicht, auch in vergrasten Bereichen mit Mauerpfefferpotenzial 
  • Freistellung von Kalkentnahmestellen und Schotterhalden bzw. Anlegen von Schotterflächen
  • Pflege von Teilen der Larvalhabitate durch Ziegenbeweidung und Mahd
  • Förderung von z.B. Disteln als Nektarpflanzen durch Mahd der Nektarhabitate

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Für den Apollofalter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.


Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung ungünstig-schlecht ungünstig-schlecht ungünstig-unzureichend ungünstig-schlecht
Gesamtbewertung ungünstig-schlecht
Stand: 2019

 

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)