null Europäische Sumpfschildkröte - Emys orbicularis (Linnaeus, 1758)

Europäische Sumpfschildkröte (Bild: M. Waitzmann)
Lebensraum der Europäischen Sumpfschildkröte im Pfrunger Ried (Bild: M.Waitzmann)
Porträt der Europäischen Sumpfschildkröte (Bild: M. Waitzmann)

 

Die in unserem Klima 80 bis 100 Jahre alt werdende Europäische Sumpfschildkröte ist die einzige einheimische Schildkrötenart. In früheren Zeiten war sie als Fastenspeise begehrt und wurde auf Märkten gehandelt. Charakteristisch ist die dunkle und gelbgefleckte Färbung des gepanzerten Rückens und der Weichteile sowie der längere, relativ dünne Schwanz als Unterscheidungsmerkmal zur nordamerikanischen Schmuckschildkröte. Kopf, Gliedmaßen und Schwanz können vollständig unter dem Panzer eingezogen werden.

 

Gesamtlänge: max. 23 cm
Gewicht: max. 1250 g
Lebenserwartung: vermutlich max. 100 Jahre
Die Europäische Sumpfschildkröte besiedelt in Mitteleuropa bevorzugt Altarme, Weiher und Kleinseen sowie langsam fließende Flussabschnitte. Wichtig ist eine gute Besonnung von sich schnell erwärmenden, ausgedehnten Flachwasserbereichen sowie eine reich entwickelte Unterwasser-, Schwimmblatt- und Ufervegetation. Zusätzlich müssen vegetationsfreie, sonnige Uferbereiche vorhanden sein.
Europäische Sumpfschildkröten sind in Mitteleuropa meist zwischen Ende März und September aktiv. Ab dem Vormittag sonnen sie sich gerne, bevorzugt auf Totholz. Als Nahrung dienen vor allem Würmer, Wasserschnecken, Muscheln, Gliederfüßler, seltener werden auch Fische, Molche und Frösche sowie deren Laich und Larven verzehrt. Auch pflanzliche Kost wie z.B. Wasserpest wird aufgenommen. Bei der Paarung, die Ende April beginnt, erklettert das Männchen den Rücken des Weibchens. Ab Ende Mai suchen die Weibchen zur Eiablage nach langen Überlandwanderungen speziell geeignete Stellen auf. Die Eiablageplätze liegen meist an sandigen oder lehmigen bis steinigen Sonnenplätzen im Uferbereich. Die Jungtiere schlüpfen meist im September, bleiben aber bis zum nächsten Frühjahr in der Gelegehöhle. Bis zum Erreichen der Geschlechtsreife mit etwa sechs bis zehn Jahren wachsen die Tiere, danach kommt das Wachstum zum Stillstand.

Gesamtverbreitung 
Das europäische Verbreitungsgebiet der Europäischen Sumpfschildkröte umfasst die Iberische Halbinsel, die Südhälfte Frankreichs, Italien, die Balkanhalbinsel sowie Osteuropa bis etwa zur Wolga. Die nördlichsten Vorkommen befinden sich in Lettland. Außerhalb Europas kommt die Art in den Maghreb-Staaten sowie in der Türkei und im Nordiran vor. In Deutschland existieren ursprüngliche Vorkommen noch in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern. Die übrigen Vorkommen, vor allem in Hessen und im Südosten Baden-Württembergs, wurden angesiedelt oder ausgesetzt.  

Verbreitung in Baden-Württemberg
Bei den meisten aktuellen Nachweisen in Baden-Württemberg handelt es sich um ausgesetzte Sumpfschildkröten, die nicht der mitteleuropäischen Unterart angehören. Individuen, die der mitteleuropäischen Unterart angehören, wurden bisher nur in Oberschwaben gefunden, allerdings ist ihre Herkunft unklar. Ehemals kamen heimische Populationen im Oberrheingebiet vor, diese sind jedoch Anfang des 18. Jahrhunderts erloschen. Ob heimische Bestände in Oberschwaben überlebt haben, ist derzeit unklar.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg

Zurzeit ist lediglich ein Vorkommen der heimischen Unterart in Baden-Württemberg bekannt, und zwar im Pfrunger Ried. Detaillierte Untersuchungen im Gebiet erbrachten nur wenige, erwachsene Einzeltiere. Jedoch gelangen in den letzten Jahren mehrere Reproduktionsnachweise. Aufgrund der geringen Individuenzahl und wegen fehlender Eiablage- und Sonnenplätze, unterliegt dieser Bestand einem hohen Aussterberisiko.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
1
vom Aussterben bedroht
1
vom Aussterben bedroht
besonders
geschützt
streng
geschützt
- II IV - - -

 

Gefährdungsursachen

  • Beseitigung von Aufenthaltsgewässern bzw. Veränderung der Uferstruktur (z.B. Veränderung der Flachwasserzonen, flächige Trittbelastung durch Menschen und Vieh)
  • Beseitigung bzw. Veränderung vegetationsarmer Trockenstandorte als Eiablageplätze in unmittelbarer Nähe zum Wohngewässer
  • Individuenverluste durch Straßenverkehr
     
Schutzmaßnahmen
 
  • Erhaltung der Aufenthaltsgewässer als Nahrungshabitate sowie der vegetationsarmen Randbereiche als Fortpflanzungshabitate
  • Gezielte Neuanlage künstlicher Eiablagestrukturen im Gewässerrandbereich
  • Einbringen von Totholz als Sonnenplätze

Schutzprojekte
 
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete

Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Europäischen Supfschildkröte und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.

Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung ungünstig-schlecht ungünstig-schlecht ungünstig-schlecht ungünstig-schlecht
Gesamtbewertung ungünstig-schlecht

Stand: 2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) 
Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)

Zusammenfassung (pdf)