null Große Moosjungfer - Leucorrhinia pectoralis Charpentier, 1825
Die Große Moosjungfer besitzt eine weiß gefärbte Stirn. Im Vergleich zu anderen Moosjungfer-Arten wirkt sie stämmiger und zeichnet sich durch sehr große, gelbe Flecken auf der Oberseite des Hinterleibs aus. Bei älteren Männchen verfärben sich die Flecken zu einem unauffälligen Braun. Besonders markant ist der zitronengelbe Fleck auf dem siebten Hinterleibssegment, der zeitlebens gelb bleibt.
Flugzeit: Mai bis Juli
Entwicklungsdauer der Larven: 2-3 Jahre
Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet der Großen Moosjungfer erstreckt sich von Südwestfrankreich im Westen bis zum westsibirischen Altaigebirge im Osten. Die nördlichsten Vorkommen in Europa befinden sich in Südnorwegen, Mittelschweden und Südfinnland, die südlichsten in Norditalien und auf der Balkanhalbinsel. In Deutschland liegt der Schwerpunkt der Verbreitung im Norden und Osten. Nach Süden und Westen hin löst sich das geschlossene Verbreitungsgebiet auf.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Der Verbreitungsschwerpunkt der Großen Moosjungfer in Baden-Württemberg ist das Alpenvorland, nur dort existieren große, beständige Populationen. Aus den anderen Naturräumen Baden-Württembergs wird die Art nur gelegentlich gemeldet. Es gibt Funde von der Schwäbischen Alb, dem südlichen Oberrrhein und nördlich von Pforzheim.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Der stabile Zustand wurde nur durch intensive Schutzmaßnahmen im Rahmen des Artenschutzprogramms (seit 1997) erreicht, große beständige Populationen existieren nur im Alpenvorland. Im Falle der konsequenten Fortführung des Artenschutzprogramms scheint der langfristige Erhalt der Art gesichert.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Veränderungen des Wasserhaushaltes (z.B. jede Form der Entwässerung)
- Eutrophierung, die die Verlandung der oft kleinen Gewässer beschleunigt
- natürliche Verbuschung bzw. Wiederbewaldung
- zu starke Beschattung
Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Erhaltung der niederwüchsigen Moorvegetation (z.B. Schilfmahd)
- Entfernen von Gehölzaufwuchs im Uferbereich
- Schonende Entkrautung der Fortpflanzungsgewässer
- Wiedervernässung von Mooren
- Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
- Maßnahmen zur Wasserreinhaltung
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Großen Moosjungfer und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)