null Großer Feuerfalter - Lycaena dispar Haworth, 1803

Großer Feuerfalter (Bild: O. Karbiener)
Portrait des Großen Feuerfalters (Bild: W. Schubert)
Habitat des Großen Feuerfalters (Bild. C. Wagner)

 

Der Große Feuerfalter gehört zur Familie der Bläulinge. Die Flügeloberseiten der Männchen weisen jedoch eine leuchtende Orangefärbung mit einem schmalen, dunklen Rand auf. Vorder- und Hinterflügel tragen je eine kleine, schwarze Sichel in der Mitte. Die Flügeloberseiten der Weibchen besitzen dagegen mehrere schwarze Punkte auf orangefarbenem Vorderflügel und braunschattierten Hinterflügeln. Die Art bildet in Südwestdeutschland zwei Generationen aus.
Flügelspannweite: 40 mm
Entwicklungsdauer: 2 Generationen pro Jahr 

Flugzeit: Ende Mai bis Mitte Juli und Anfang August bis Mitte/Ende September

 

Der Große Feuerfalter besiedelt eine Vielzahl von sonnigen Lebensräumen des Offenlandes. Als Nahrungspflanze dienen den Raupen verschiedene Ampferarten: Riesen-Ampfer (Rumex hydrolapathum) und Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius). Die Art ist in Feuchtwiesen, an Gräben, in feuchten Grünlandbrachen, aber auch auf Ackerbrachen und Ruderalstandorten anzutreffen. Die Falter orientieren sich gerne an besonderen Strukturen in der Vegetation sowie im Gelände. Günstig für die Art ist ein extensiv bewirtschaftetes Nutzungsmosaik mit hoher Strukturvielfalt.
Der Große Feuerfalter tritt in der Regel in zwei Generationen im Jahr auf, wobei die spätere deutlich individuenreicher ist. In Klimagunstjahren kann es zur Ausbildung einer dritten Generation kommen. Die weiblichen Falter legen ihre Eier auf die Blattoberseite der Raupenfutterpflanze. Nach einer Woche schlüpfen die Raupen und fressen die äußersten Zellschichten der Blattunterseite. Die letzte Generation überwintert in eingerollten Blättern der Futterpflanze. Ihre Entwicklung bis zum Schlupf der Falter der dann ersten Generation im Folgejahr dauert insgesamt etwa 200 Tage. Die Entwicklungsdauer ihrer Nachkommen beträgt dagegen nur 25 Tage. Die Falter saugen bevorzugt an violetten oder gelben Trichter- und Köpfchenblumen.

Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet des Großen Feuerfalters erstreckt sich von West- und Mitteleuropa östlich entlang der gemäßigten Breiten bis ins Amurgebiet. Die nördlichsten Vorkommen in Europa befinden sich im Baltikum sowie in Südostfinnland, im Süden reichen die Vorkommen über die Balkanhalbinsel hinaus bis nach Kleinasien. Die Art fehlt auf den Britischen Inseln, auf der Iberischen Halbinsel und in Skandinavien. In Deutschland gibt es zwei deutlich voneinander getrennte Arealbereiche: das eine Teilareal umfasst die östlichen Gebiete Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs (inklusive Berlins) und Sachsens, das andere den Westen und Norden Baden-Württembergs sowie Gebiete in Rheinland-Pfalz und das gesamte Saarland. Außerdem gibt es noch isolierte Vorkommen an der Elbe, an der Ostspitze Niedersachsens und in Mecklenburg-Vorpommern.

Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg besiedelt die Art vor allem die Oberrheinebene und infolge einer nordöstlich gerichteten Ausbreitungstendenz in den letzten Jahren auch den nördlichen und zentralen Teil des Neckar-Tauberlandes.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Die Bestände sind stärkeren jährlichen Schwankungen unterworfen. Die Vorkommen am Oberrhein sind stabil, von dort aus strahlt die Art in den Kraichgau hinein. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Neunachweise im Neckar-Tauberland.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
3
GEFÄHRDET
3
GEFÄHRDET
BESONDERS
GESCHÜTZT
STRENG
GESCHÜTZT
- II IV - - -

 

Gefährdungsursachen

  • Grünlandumbruch
  • Intensivierung der Wiesennutzung durch Düngung und Anstieg der Mahdhäufigkeit (drei- bis viermal jährlich)
  • Entwässerung
  • Gehölzsukzession und Aufforstung von Wiesenflächen

 


Schutzmaßnahmen
  • Erhalt blüten- und strukturreicher Wiesen, Säume und Ruderalstandorte
  • Mosaikhaft alternierende Teilflächenmahd der Habitate unter Belassung von Altgras- und Bracheflächen
  • Zulassen oder Schaffung von Bodenstörungen zur Förderung der Raupennahrungspflanzen
  • Aufbau eines Biotopverbundsystems mittels breiten, besonnten Säumen, entlang von Grünland, Hochstaudenfluren, Brachen, Wegen und Gräbeni
  • keine weitere Entwässerung sowie Wiedervernässung trockengefallener Standorte

 


Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

    Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.


FFH-Gebiete

Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Großen Feuerfalters und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW
 

Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung günstig günstig günstig günstig
Gesamtbewertung günstig

Stand: 2019

 

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) 

Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)

 

Zusammenfassung (pdf)