null Großer Feuerfalter - Lycaena dispar Haworth, 1803
Der Große Feuerfalter gehört zur Familie der Bläulinge. Die Flügeloberseiten der Männchen weisen jedoch eine leuchtende Orangefärbung mit einem schmalen, dunklen Rand auf. Vorder- und Hinterflügel tragen je eine kleine, schwarze Sichel in der Mitte. Die Flügeloberseiten der Weibchen besitzen dagegen mehrere schwarze Punkte auf orangefarbenem Vorderflügel und braunschattierten Hinterflügeln. Die Art bildet in Südwestdeutschland zwei Generationen aus.
Entwicklungsdauer: 2 Generationen pro Jahr
Flugzeit: Ende Mai bis Mitte Juli und Anfang August bis Mitte/Ende September
Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet des Großen Feuerfalters erstreckt sich von West- und Mitteleuropa östlich entlang der gemäßigten Breiten bis ins Amurgebiet. Die nördlichsten Vorkommen in Europa befinden sich im Baltikum sowie in Südostfinnland, im Süden reichen die Vorkommen über die Balkanhalbinsel hinaus bis nach Kleinasien. Die Art fehlt auf den Britischen Inseln, auf der Iberischen Halbinsel und in Skandinavien. In Deutschland gibt es zwei deutlich voneinander getrennte Arealbereiche: das eine Teilareal umfasst die östlichen Gebiete Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs (inklusive Berlins) und Sachsens, das andere den Westen und Norden Baden-Württembergs sowie Gebiete in Rheinland-Pfalz und das gesamte Saarland. Außerdem gibt es noch isolierte Vorkommen an der Elbe, an der Ostspitze Niedersachsens und in Mecklenburg-Vorpommern.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg besiedelt die Art vor allem die Oberrheinebene und infolge einer nordöstlich gerichteten Ausbreitungstendenz in den letzten Jahren auch den nördlichen und zentralen Teil des Neckar-Tauberlandes.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Die Bestände sind stärkeren jährlichen Schwankungen unterworfen. Die Vorkommen am Oberrhein sind stabil, von dort aus strahlt die Art in den Kraichgau hinein. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Neunachweise im Neckar-Tauberland.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
3 GEFÄHRDET | 3 GEFÄHRDET | BESONDERS GESCHÜTZT | STRENG GESCHÜTZT | - | II | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Grünlandumbruch
- Intensivierung der Wiesennutzung durch Düngung und Anstieg der Mahdhäufigkeit (drei- bis viermal jährlich)
- Entwässerung
- Gehölzsukzession und Aufforstung von Wiesenflächen
Schutzmaßnahmen
- Erhalt blüten- und strukturreicher Wiesen, Säume und Ruderalstandorte
- Mosaikhaft alternierende Teilflächenmahd der Habitate unter Belassung von Altgras- und Bracheflächen
- Zulassen oder Schaffung von Bodenstörungen zur Förderung der Raupennahrungspflanzen
- Aufbau eines Biotopverbundsystems mittels breiten, besonnten Säumen, entlang von Grünland, Hochstaudenfluren, Brachen, Wegen und Gräbeni
- keine weitere Entwässerung sowie Wiedervernässung trockengefallener Standorte
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Großen Feuerfalters und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)