null Seefrosch - Pelophylax ridibundus (Pallas, 1771)

Seefrosch mit Braunfärbung (M. Waitzmann)
Typischer Lebensraum des Seefrosches (H. Laufer)
Seefrosch mit Grünfärbung (H. Laufer)

 

Der olivgrün bis bräunlich gefärbte Seefrosch ist die größte, in Mitteleuropa vorkommende (Grün-)Froschart. Man kann ihn an seinem robusten Körper mit einer rauen, warzigen Haut und einem hellgrünen bis gelblichen Streifen entlang der Rückenmitte gut erkennen. Charakteristisch sind auch die grauen, äußeren Schallblasen, die langen Hinterbeine und die Schwimmhäute. Der wissenschaftliche Name „ridibunda" stammt von „ridere" = lachen, da sein Rufen an menschliches Gelächter erinnert.
Gesamtlänge: 6 bis 12 cm
Gewicht: ca. 50 g 
Seefrösche halten sich bevorzugt in nährstoffreichen, besonnten, warmen Zonen von Seen und strömungsberuhigten Flussbereichen auf. Die Laichgewässer sind in der Regel durch eine gut entwickelte Unterwasser- und Ufervegetation gekennzeichnet und weisen sowohl flache, sonnenexponierte Uferbereiche als auch über 50 cm tiefe Stellen auf. Solche Habitate finden sich in naturnahen Auen und Überschwemmungsgebieten entlang der größeren Flüsse sowie in Altarmen, Baggerseen, Weihern und Teichen.
Seefrösche verbringen den Winter im schlammigen Gewässergrund. Sie halten sich während ihres gesamten Lebens in unmittelbarer Gewässernähe auf und wandern nur selten über Land. Ihr Nahrungsspektrum reicht von Insekten, Schnecken, Würmern und Krebsen bis hin zu Fröschen (auch der eigenen Art), Eidechsen und Kleinsäugern. Während der Paarungszeit - von Ende April bis Ende Juni - sind die charakteristischen „lachenden" bzw. „meckernden" Rufe der männlichen Seefrösche zu hören. Der Laich wird in Form mehrerer kleiner Ballen an Pflanzen abgelegt, entweder an der Wasseroberfläche oder in bis zu 30 cm Tiefe. Ein Weibchen legt zwischen 1200 und 12000 Eier ab. Die Larven ernähren sich von pflanzlichem Material und Detritus, mit zunehmendem Alter auch von tierischer Kost.

Gesamtverbreitung:
Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des Seefrosches reicht vom Rhein im Westen bis zum Uralfluss im Osten. Im Norden bilden in etwa die niedersächsische Nordseeküste sowie die Südküste der Ostsee bis St. Petersburg die Arealgrenze. Im Süden führt die Arealgrenze am Nord- und Ostrand der Alpen entlang bis nach Istrien. Von dort an bilden die Küstenregionen des Balkans sowie die Nordküsten des Schwarzen und des Kaspischen Meeres die Arealgrenze. Größere isolierte Vorkommen gibt es in Frankreich und der Schweiz. In einigen Gebieten wurden Seefrösche ausgesetzt, so z.B. in Südengland, Belgien, Luxemburg, Dänemark und Südfinnland, aber auch in einigen Teilen Deutschlands. Aus allen deutschen Bundesländern gibt es Artfunde, die Verbreitungsschwerpunkte liegen in Bayern, Sachsen und Brandenburg.

 

Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg lebt der Seefrosch wahrscheinlich an der Westgrenze seines Areals. Er besiedelt die (Auen-) Täler der großen Flüsse Rhein, Neckar, Main und Donau. Daneben gibt es Vorkommen im Kocher- und im Taubertal sowie im Bodenseegebiet. Einige Vorkommen sind durch bewusste oder versehentliche Aussetzungen entstanden, so z.B. am Hochrhein und möglicherweise auch an der Donau. 

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Eine Beurteilung der Bestandsentwicklung beim Seefrosch ist schwierig, da aus vielen Landesteilen wenig historische Daten vorliegen. Bei neueren Funden ist meist unklar, ob die Art selbständig diese Standorte neu besiedelt hat, dort ausgesetzt wurde oder ob sie lange Zeit einfach nur übersehen worden ist. Zumindest in den Tälern der großen Flüsse scheinen die Bestände zurzeit stabil zu sein.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
 3
gefährdet
*
ungefährdet
besonders
geschützt
- - - - V besonders
geschützt
-


Gefährdungsursachen
  • Grundwasserabsenkung, Entwässerung und Veränderung der Dynamik in Flussauen
  • Tümpelverfüllung
  • Heckenrodung
  • Pestizideinsatz
  • Fischbesatz in Laichgewässer

Schutzmaßnahmen
  • Wiedervernässung trocken gelegter Moore und von Grünland (Einplanung von Überschwemmungsflächen)
  • Aufstauen von Entwässerungsgräben im Randbereich von Hochmoorresten und in großflächigen Feuchtgebieten
  • Extensive Beweidung der Landlebensräume
  • Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen

Schutzprojekte
  • Umsetung der FFH-Richtlinie

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Für den Seefrosch, als Art des Anhangs V, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung günstig günstig günstig günstig
Gesamtbewertung günstig

2019

 

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)

Zusammenfassung (pdf)